e)Risikobasierte Identitätsüberprüfung von wirtschaftlich Berechtigten
6.Identifizierung und Identitätsüberprüfung von Verfügungsberechtigten nach § 154 Abs. 2 AO
a)Definition der politisch exponierten Person, § 1 Abs. 12 GwG
b)Familienmitglied eines PEP, § 1 Abs. 13 GwG
c)Einem PEP bekanntermaßen nahestehende Person, § 1 Abs. 14 GwG
8.Ermittlung des Zwecks und der Art der Geschäftsbeziehung
b)Regelfall: Umfang der Ermittlungspflicht
c)Ausnahmetatbestand: Zweifelsfreie Identifizierbarkeit des Zwecks und der Art der Geschäftsbeziehung
9.Verpflichtung zur Aktualisierung der Kundendaten, § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG
a)Gegenstand der Aktualisierung
b)Frequenz der turnusmäßigen Aktualisierung
c)Anlassbezogene Aktualisierung von Kundendaten
II.Vereinfachte Sorgfaltspflichten, § 14 GwG
1.Faktoren für ein potentiell geringeres Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Anlage 1 GwG
a)Faktoren bezüglich des Kundenrisikos, Nr. 1
b)Faktoren bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos, Nr. 2
c)Faktoren bezüglich des geografischen Risikos, Nr. 3
2.Umfang der vereinfachten Sorgfaltspflichten
a)Verlagerung des Zeitpunkts der Erfüllung der Sorgfaltspflichten
b)Anpassung des Umfangs der für Identifizierungs- oder Verifizierungszwecke eingeholten Informationen
c)Anpassung der Qualität bzw. der Quelle der für Identifizierungs-, Verifizierungs- oder Überwachungszwecke eingeholten Informationen
d)Anpassung der Häufigkeit der Datenaktualisierung und der Überprüfung von Geschäftsbeziehungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten
e)Anpassung der Häufigkeit bzw. Intensität der Transaktionsüberwachung
III.Verstärkte Sorgfaltspflichten, § 15 und Anlage 2 GwG
1.Kriterien für ein potentiell höheres Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
a)Kriterien bezüglich des Kundenrisikos
b)Kriterien bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos