B.Einbettung der Risikoanalyse in Risikomanagement nach § 4 GwG
I.Umfang der internen Sicherungsmaßnahmen, § 6 Abs. 2 GwG
II.Angemessenheit der internen Sicherungsmaßnahmen
1.Kriterien der Angemessenheit
2.Beurteilung der Angemessenheit
C.Durchführung der Risikoanalyse
I.Schritt 1: Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation
1.Organisationsstruktur des Instituts
b)Aufgaben und Tätigkeiten der Geschäftsbereiche
f)Tochterunternehmen und Beteiligungen
2.Geschäftstätigkeit des Instituts
a)Aufgaben und Unternehmensgegenstand
b)Gesellschaftsrechtliche Struktur
c)Geschäftszahlen und Geschäftsentwicklung
3.Produkt- und Dienstleistungsstruktur
6.Transaktionsstruktur (sofern einschlägig)
7.Korrespondenzbankbeziehungen (sofern einschlägig)
8.Kriminalitätslage im Geschäftsgebiet
II.Schritt 2a: Risikoerfassung und -identifizierung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
1.Zu berücksichtigende Risikofaktoren
a)Risikofaktoren nach GwG, Anlagen 1 und 2
b)Risikofaktoren nach EU-Risikoanalyse
d)Subnationale Risikoanalyse 2019/2020
2.In die Erstellung der Risikoanalyse einzubeziehende Informationen
a)Typologienpapiere bzw. Verdachtskataloge
b)Im Institut vorhandenes Wissen
c)Erfahrungsaustausch mit Geldwäschebeauftragten anderer Institute
III.Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung