Handbuch des Strafrechts. Jan C. Joerden. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Jan C. Joerden
Издательство: Bookwire
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Год издания: 0
isbn: 9783811449442
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oder die Verkehrslage optisch richtig wahrgenommen, aber falsch gedeutet wird.[81] Offenbar soll sich aus der bloßen Wahrnehmung des Verkehrszeichens gleichsam automatisch die Kenntnis von dessen Inhalt ergeben bzw. sich die geschriebenen objektiven Tatbestandsmerkmale auf die Wahrnehmung des Verkehrszeichens (verkehrsberuhigter Bereich) und das Fahren mit höherer Geschwindigkeit als Schrittgeschwindigkeit beschränken. Indes ist bei Verkehrszeichen nicht der Verstoß gegen das Zeichen als solches, sondern gegen die in Form der Allgemeinverfügung ergangene Anordnung bußgeldbewehrt.[82] Anordnung und Inhalt ergeben zusammen den Tatbestand der Allgemeinverfügung. Das Verkehrszeichen fasst diesen Tatbestand lediglich bildhaft zusammen; umschrieben wird er in der StVO. Im Lichte der verfehlten Rechtsprechung müsste man auch z.B. einem Ausländer, der das Schild sieht und mit 15 km/h durch den verkehrsberuhigten Bereich fährt, einen vorsätzlichen Verstoß anlasten, selbst wenn er vom Inhalt des Verkehrszeichens überhaupt keine Ahnung hat. Solche Interpretationen nehmen dem Bußgeldtatbestand den sinnvollen Inhalt, laufen auf Fiktionen hinaus und setzen sich über § 49 Abs. 3 Nr. 5 StVO hinweg, der ausdrücklich das Nichtbefolgen eines durch Richtzeichen angeordneten Ge- oder Verbots ahnden will.[83]

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      8. Abschnitt: Unrechtsbegründung: Tatbestand§ 32 Geschriebene objektive Tatbestandsmerkmale › Ausgewählte Literatur

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