Arbeitsstrafrecht. Björn Gercke. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Björn Gercke
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811407442
Скачать книгу
gemeint sind.[35] Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist gem. § 14 Abs. 2 BGB „eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen“.

      158

die OHG (§ 105 HGB): vertretungsberechtigt sind alle Gesellschafter (§ 125 HGB),
die KG (§ 161 HGB): vertretungsberechtigt sind nur die persönlich haftenden Komplementäre (§ 161 Abs. 2 i.V.m. §§ 125, 170 HGB),

      159

      Zu den rechtsfähigen Personengesellschaften gehören darüber hinaus:

die Partnerschaftsgesellschaft, PartG: vertretungsberechtigt ist jeder einzelne Partner (§ 7 Abs. 3 PartGG i.V.m. §§ 125 Abs. 1 und 2, 126, 127 HGB),

      160

      Nicht erfasst sind hingegen:

      161

      162

      163

      164

      165

      In § 14 Abs. 2 StGB wird vorausgesetzt, dass der Handelnde beauftragt ist, einen Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten (Leitender Angestellter), oder als sog. gewillkürter Vertreter ausdrücklich beauftragt ist, in eigener Verantwortung dem Betriebsinhaber obliegende Aufgaben wahrzunehmen.

      166

      167

      168

      169