A.Verheimlichen von Vermögensbestandteilen – § 283 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB
I.Pflichtenstellung des Schuldners nach Eintritt in das Insolvenzeröffnungsverfahren
II.Pflichtenstellung des Schuldners vor Eintritt in das Insolvenzeröffnungsverfahren
III.Subjektiv-finale Tatbestandsrestriktion
V.Strafrechtliches Risiko der Bankverantwortlichen
B.Eingehen von Verlust-, bzw. Risikogeschäften sowie unwirtschaftliche Ausgaben – § 283 Abs. 1 Nr. 2 StGB
I.Verlust-, Spekulations- bzw. Differenzgeschäfte
II.Unwirtschaftliche Ausgaben – § 283 Abs. 1 Nr. 2 Var. 4 StGB
C.Schleuderverkauf kreditierter Waren und Wertpapiere – § 283 Abs. 1 Nr. 3 StGB
D.Vortäuschen fremder und Anerkennen erdichteter Rechte – § 283 Abs. 1 Nr. 4 StGB
I.Subjektiv-finale Restriktion der Tatalternativen
2.Anerkennen erdichteter Rechte
II.Strafrechtliches Risiko der Bankverantwortlichen
1.Vortäuschen von Rechten der Bank
2.Anerkennen erdichteter Rechte der Bank
E.Unterlassene oder mangelhafte Buchführung, Beiseiteschaffen oder Vernichten von Handelsbüchern sowie Bilanzdelikte – § 283 Abs. 1 Nr. 5 bis 7 StGB
I.Unterlassene oder mangelhafte Buchführung – § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB
II.Beiseiteschaffen, Verheimlichen, Zerstören oder Beschädigen von Handelsbüchern oder sonstigen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen – § 283 Abs. 1 Nr. 6 StGB
III.Bilanzdelikte – § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB
IV.Strafrechtliche Risiken der Bankverantwortlichen
F.Verringerung, Verheimlichen und Verschleiern des Vermögensbestands in sonstiger Weise – § 283 Abs. 1 Nr. 8 StGB
I.Massereduzierende Bankrotthandlungen gem. § 283 Abs. 1 Nr. 8 Var. 1 StGB
1.Schleuderverkauf eigener (nicht kreditierter) Vermögensbestandteile
2.Unwirtschaftliche Verpflichtungsgeschäfte
a)Vermögensverringerung durch defizitäre Austauschverträge
b)Unwirtschaftliche Verbindlichkeiten
3.Verlagerung der Geschäftstätigkeit
II.Informationsbezogene Bankrotthandlungen gem. § 283 Abs. 1 Nr. 8 Var. 2 und 3 StGB
1.Täuschung über die faktisch ausgeübte Geschäftsführung
2.Kapitalbeschaffung durch unzutreffende oder irreführende Angaben