aa)Massereduzierende Maßnahmen „auf das Geratewohl“
bb)Maßstab der Vermögensbetreuungspflicht (§ 266 Abs. 1 StGB)
cc)Handelsrechtlicher Maßstab des „ordentlichen Kaufmanns“
dd)Am Normzweck orientierte Risikoabwägung
C.Maßnahmen zur Darlehensrückführung in der Krise – Bankrotthandlung, Gläubigerbegünstigung oder legitimes Interesse der Bank
I.Beiseiteschaffen von Vermögensbestandteilen
2.Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft
a)Darlehensrückführung nach Fälligkeit
b)Darlehensrückführung vor Fälligkeit
c)Rückführung eigenkapitalersetzender Darlehen
aa)Rechtslage und Übergangsrecht nach Inkrafttreten des MoMiG
bb)Folgen für die Strafbarkeit
a)Aussonderungsfähige Vermögensbestandteile
b)Absonderungsfähige Vermögensbestandteile
5.Nachbesicherung von Altkrediten
6.Rückführung/Verwertung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie nach Erlass vorläufiger Maßnahmen zur Massesicherung
II.Mögliche Privilegierung durch Gläubigerbegünstigung
3.Begünstigungshandlung und -erfolg
5.Gläubigereigenschaft trotz Tätigkeit in der Sphäre des Schuldners
a)Gläubigereigenschaft bei echter Personenidentität
b)Tätigkeit von (faktischen) Vertretern des Schuldners
IV.Verringerung des Vermögensbestandes in anderer Weise
1.Verringerung des Vermögensstandes in grobem Widerspruch zu den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft
2.Anwendungsbereich – Verhältnis zu § 283 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB