Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, 14. Auflage, 2014
(zit.: Richardi-Bearbeiter)
Rolfs, Christian / Giesen, Richard / Kreikebohm, Rolf / Udsching, Peter (Hrsg.)
Beck‘scher Online-Kommentar zum Arbeitsrecht, 31. Edition, 2014 (zit.: BeckOK-ArbR-Bearbeiter)
dies.
Beck‘scher Online-Kommentar zum Sozialrecht, 33. Edition, 2014
(zit.: BeckOK-SR-Bearbeiter)
Säcker, Franz Jürgen / Rixecker, Roland (Hrsg.)
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 1 bis 4, 6. Auflage, 2012 und Bd. 5, 6. Auflage, 2013
(jeweils zit.: MüKoBGB-Bearbeiter)
Schaub, Günther (Begr.)
Arbeitsrecht-Handbuch, systematische Darstellung und Nachschlagewerk für die Praxis, 15. Auflage, 2013
(zit.: Schaub-Bearbeiter)
Soergel, Theodor (Begr.)
Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetzen und Nebengesetzen, Bd. 5/2: Schuldrecht 3/2, §§ 320-327, 13. Auflage, 2005 (zit.: Soergel-Bearbeiter)
Stahlhacke, Eugen (Begr.) / Preis, Ulrich / Vossen, Reinhard (Hrsg.)
Handbuch Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 10. Auflage, 2010 (zit.: SPV-Bearbeiter)
Staudinger, Julius v. (Hrsg.)
Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetzen und Nebengesetzen, Buch 1: Allgemeiner Teil, §§ 116-144, Neubearb. 2011; Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse, §§ 293-304, Neubearb. 2014 und Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse, §§ 611-613, Neubearb. 2014
(jeweils zit.: Staudinger-Bearbeiter)
Wiedemann, Herbert (Hrsg.)
Kommentar zum Tarifgesetz mit Durchführungs- und Nebenvorschriften, 7. Auflage, 2007
(zit.: Wiedemann-Bearbeiter)
Wendeling-Schröder, Ulrike / Stein, Axel
Kommentar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, 2008
(zit.: Wendeling-Schröder/Stein)
Ausführlich bzw. vertiefend hierzu:Braun, Der Zivilrechtsfall, 5. Aufl. 2012, S. 38 f.; Czerny/Frieling, JuS 2012, 877, 881 f.
1
Was Form und Gliederung einer Klausur anbelangt, besteht bei Studenten häufig eine Mischung aus Unkenntnis und Unsicherheit. Das liegt daran, dass es einerseits zwar keine (absolut) verbindlichen Vorgaben gibt, andererseits aber bestimmte Gepflogenheiten zu beachten sind. Aus unserer Sicht bietet sich folgende Vorgehensweise als praktikabel an:
2
–
Die obersten Gliederungspunkte der Klausurlösung sollten stets separate Überschriften erhalten.
Beispiel:
„A. Zulässigkeit“ und „B. Begründetheit“; „A. Lohnanspruch N gegen U“ und „B. Ergebnis“.
3
–
Folgen einem Gliederungspunkt längere Ausführungen bzw. mehrere weitere Unterpunkte, so sollte der Übersichtlichkeit halber zumindest eine kurze Zwischenüberschrift eingebaut werden.
4
–
Für kurze Unterpunkte bietet es sich stattdessen an, lediglich Absätze zu bilden und diese zu nummerieren. Ob es ratsam ist, außerdem ein Schlagwort im Text zu unterstreichen, wird unterschiedlich beurteilt: Einerseits erleichtert es dem Korrektor die schnelle Suche nach Schlagwörtern, andererseits kostet es auch Zeit und wird von einigen Prüfern kritisiert, weil sie im Zuge der Korrektur selbst im Text Unterstreichungen vornehmen wollen.
Abschließendes Beispiel:
„A. Zulässigkeit
Die Kündigungsschutzklage des A ist begründet, wenn die Kündigung des G vom 14.10.2009 rechtsunwirksam ist und daher das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien