Zeuge und Aussagepsychologie. Gabriele Jansen. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Gabriele Jansen
Издательство: Bookwire
Серия: Praxis der Strafverteidigung
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811457133
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nicht um das strafrechtliche Prozedere, das sie mit ihrer Aussage in Gang setzen, oder ahnen nicht, dass eine mehr oder weniger harmlose Äußerung im privaten Kreis einen Dritten zur Anzeige über das Gehörte veranlasst.

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      Prüfung der Entstehungsgeschichte der Aussagemotivation,

       bei bewusst falscher Aussage

       bei subjektiv wahrer Aussage

Geburtsstunde der Entstehung der Beschuldigung
Unbewusste Motivation
Wechselwirkung verschiedener Motive
Bedingungen, unter denen Beschuldigung entstanden ist

      Aussagepsychologisch wird die Motivationsanalyse nicht immer eindeutig vorzunehmen sein. Erscheint nach der Rekonstruktion der Motivation eine subjektiv wahre Aussage plausibler, kann das als ein Hinweis auf eine glaubhafte Aussage mit Erlebnisbezug gewertet werden, umgekehrt gilt das jedoch nicht. Findet sich ein Motiv für eine bewusst falsche Aussage, muss die Aussage nicht erlogen sein. Darauf kann allein die Beurteilung der Aussage nicht gestützt werden.

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       Auch wenn sich ein Motiv für eine bewusst falsche Aussage findet,

       muss die Aussage nicht erlogen sein.

       Aussagemotivation


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Eigene Tatbeteiligung abmildern
Vergünstigung nach § 31 BtMG
• BGH [5 StR 94/07] Rache-Hypothese
• BGH [5 StR 201/07] Vorteile für sich selbst – Aufhebung Haftbefehl
• BGH [4 StR 533/07] Vergünstigung nach § 31 BtMG
Belastungseifer
Vorteile für sich selbst
• BGH [1 StR 471/05] Entlastung eines nahen Angehörigen
Belastung Mitbeschuldigter – Vorteile für Freund
Vergünstigung nach § 31 BtMG
Vergünstigung nach § 31 BtMG
Vergünstigung nach § 31 BtMG
Rachehypothese
Aussage zugunsten des Angeklagten
• BGH [1 StR 332/02] Verwandtschaftsverhältnis – Enge der Beziehung
• BGH [1 StR 1/02] Intrige durch Zeugen initiiert
• BGH [5 StR 44/01] Vorteile für seine Tat, Enttäuschung, Rache
Vergünstigung nach § 31 BtMG – eigenen Tatbeitrag als bloße Beihilfe darstellen
Teilschweigen des Mitangeklagten
Milderung der eigenen Strafe oder sonstiger Vorteil
Grundsätzliches
Gegenseitige Belastungen
• BGH [4 StR 699/95] Nicht zutreffende Darstellung teilweise aufrecht erhalten
Strafmilderung
Vergünstigung nach § 31 BtMG
Prüfung der Aussageentstehung im Rahmen der Motivationsanalyse
Vergünstigung nach § 31 BtMG
Selbstentlastung
Vergünstigung nach § 31 BtMG
Gehorsamspflicht gegenüber Vater