Teil 2 Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum
A.Die Vorsatzmodelle beim Pflichtwidrigkeitsmerkmal
I.Formale Abgrenzung der Vorsatzmodelle
1.Kompetenzsprung als Abgrenzungskriterium
a)Die reichsgerichtliche Irrtumsrechtsprechung
b)Die Substituierbarkeitsthese
a)Ausdrückliche und konkludente Verweisungen
b)Statische und dynamische Verweisungen
II.Materielle Abgrenzung der Vorsatzmodelle
1.Die Lehre vom Regelungseffekt
2.Die verhaltensnormenvermittelnde Eigenschaft des Verweisungsmerkmals
a)Die Auswahl des Vorsatzmodelles als rechtspolitische Entscheidung
b)Das Irrtumskonzept der Schuldtheorie
c)„Schutzrichtungsidentität“ der Ausfüllungsvorschrift
B.Bestimmung der untreueerheblichen Verhaltensnorm
I.Verhaltensnorm und Verhaltenspflicht
II.Bestimmung der Verhaltensnorm nach Binding und Puppe
III.Teleologische Bestimmung der Verhaltensnorm
1.Das allgemeine Schädigungsverbot als Verhaltensnorm
2.Folgerungen für den Pflichtwidrigkeitsvorsatz
IV.Zur Akzessorietät des § 266
Teil 3 Der Vorsatzgegenstand der Pflichtwidrigkeit
A.Der Vorsatzgegenstand bei verhaltensnormenvermittelnden Merkmalen
I.Legitimität der Appellfunktion des Tatbestandsvorsatzes
II.Der „Experte“ als Maßstabsfigur des Unrechtsappells
B.Vorsatzgegenstand der Verweisungsobjekte in § 266
I.Verweisung auf gesetzliche Vermögensbetreuungspflichten
II.Verweisung auf rechtsgeschäftliche Vermögensbetreuungspflichten
1.Unkenntnis von Existenz und Inhalt der rechtsgeschäftlichen Pflicht