B.Grundtatbestand des Vorsteuerabzugs (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr 1 UStG)
I.Gesetzlich geschuldete Steuer
II.Leistungsbezug durch Unternehmer
a)Erwerb eines einheitlichen Gegenstandes
b)Unternehmerische Mindestnutzung (§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG)
c)Teilbare Liefergegenstände und sonstige Leistungen
a)Teilbare Liefergegenstände und sonstige Leistungen
C.Darlegungs- und Beweislast/Schätzung
E.Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
F.Ausschluss des Vorsteuerabzuges (§ 15 Abs. 2, 3 UStG)
I.Steuerfreie und ähnliche Ausgangsumsätze (§ 15 Abs. 2, 3, 4 UStG)
1.Steuerbare, aber steuerfreie Ausgangsumsätze
2.Nicht steuerbare Ausgangsumsätze, die als inländische Umsätze steuerfrei wären
4.Gemischte Verwendung (§ 15 Abs. 4 UStG)
II.Nicht abziehbare Betriebsausgaben (§§ 15 Abs. 1a UStG)
III.Gemischt genutzte Grundstücke (§§ 15 Abs. 1b UStG)
§ 14 Berichtigung des Vorsteuerabzuges (§ 15a UStG)
B.Leistungsbezug für das Unternehmen
C.Überblick über wichtige Einzeltatbestände des § 15a UStG
D.Vorsteuerberichtigung bei Investitionsgütern (§ 15a Abs. 1 UStG)
II.Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse
E.Vorsteuerabzug bei Wirtschafsgütern, die keine Investitionsgüter sind (§ 15a Abs. 2 UStG)
F.Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten (§ 15a Abs. 6 UStG)