b)Aufzeichnungspflicht bzgl Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation (§ 83 Abs. 3 ff WpHG)
c)Rechtsfolgen eines Verstoßes
4.Vermögensverwahrung und Finanzsicherheiten (§ 84 WpHG)
5.Einsatz von Mitarbeitern (§ 87 WpHG)
6.Pflichten bzgl Anlage(strategie)empfehlungen (Art. 20 MAR, §§ 85 f WpHG)
a)Die Pflichten nach Art. 20 Abs. 1 MAR
b)Die Pflichten nach Art. 20 Abs. 2 MAR
c)Die Pflichten nach §§ 85 f WpHG
d)Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung
Teil V Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
1.Einfaches öffentliches Erwerbsangebot
3.Pflichtangebot
IV.30 %-Kontrollschwelle und Zurechnung von Stimmrechten
1.Zurechnung aufgrund Einflusses
2.Abgestimmtes Verhalten (acting in concert)
II.Entscheidung zur Abgabe eines Angebots
III.Das Angebot
1.Anforderungen an die Angebotsunterlage
2.Haftung für die Angebotsunterlage (§ 12 WpÜG)
3.Haftung der Bank gegenüber den Anlegern (§ 13 Abs. 2 WpÜG)
IV.Stellungnahme der Zielgesellschaft
2.Folgen einer fehlenden/fehlerhaften Stellungnahme
V.Annahme des Angebots
1.Annahmefrist und „Wasserstandsmeldungen“
2.Angebotsannahme ausnahmsweise nach Ablauf der Annahmefrist
VI.Zusätzliche Regeln für Übernahme- und Pflichtangebote
1.Abgabe eines Pflichtangebots