VII. Handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums
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Unter dem Welthandelsrecht wird das Recht der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) bezeichnet, d.h. die Übereinkommen der WTO-Rechtsordnung. Hierin erschöpfen sich die völkerrechtlichen Regeln des internationalen Handels jedoch nicht. Vielmehr werden Handelsfragen auch in regionalen und bilateralen Abkommen, insbesondere in Freihandelsabkommen und regionalen Integrationsrechtsordnungen, geregelt.[1] Hinzu treten weitere multinationale Verträge, die Sonderrecht für bestimmte Güter schaffen (z.B. Rohstoffabkommen[2]) und ebenfalls Handelsfragen betreffen. Wenn in diesem Kapitel gleichwohl ausschließlich das Welthandelsrecht behandelt wird, liegt dies zum einen an der zentralen Bedeutung dieses Rechtsgebiets für den grenzüberschreitenden Austausch von Gütern und Dienstleistungen und zum anderen daran, dass weitere handelsrechtliche Aspekte in den Kapiteln über regionale Integrationsabkommen und das Entwicklungsvölkerrecht behandelt werden.
Anmerkungen
Dazu Teil 7 Rn. 1017 ff.
Dazu Teil 6 Rn. 929 ff.
Teil 2 Welthandelsrecht › I. Umfang und Struktur des Welthandels
I. Umfang und Struktur des Welthandels
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Vor einer Darstellung der Regeln des Welthandelssystems ist es sinnvoll, einen kurzen Blick auf Umfang und Struktur der weltweiten Handelsbeziehungen zu werfen, die den tatsächlichen Hintergrund des Welthandelsrechts darstellen. Das Volumen des weltweiten Handels (gemessen am Exportvolumen) betrug im Jahr 2019 ca. 19,05 Bio US$. Es umfasst damit rund ein Viertel des Weltbruttosozialprodukts. 76 % des weltweiten Handels entfallen auf den Warenhandel; gut 24 % betreffen den Dienstleistungshandel.[1] Seit Anfang der 1950er Jahre verzeichnet der internationale Handel grundsätzlich höhere Wachstumsraten als das Weltbruttosozialprodukt. Dadurch wird deutlich, dass der Integrationsgrad der internationalen Wirtschaftsbeziehungen in den vergangenen Jahrzehnten stetig zugenommen hat. Die Covid-19-Pandemie und die daraus resultierenden staatlichen Einschränkungen und Beschränkungen des internationalen Verkehrs führten Mitte 2020 allerdings zu einem signifikanten Rückgang des Welthandels. Die langfristigen Folgen der Pandemie sind noch nicht absehbar.
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Während die aggregierten Zahlen die Bedeutung des globalen Handels für die Weltwirtschaft insgesamt verdeutlichen, ermöglicht erst eine nach Regionen und Ländern differenzierende Betrachtung ein genaues Bild über den Umfang und die Auswirkungen des Handels auf einzelne Länder und Ländergruppen. Über ein Drittel des weltweiten Warenexports (38 %) entfällt auf Europa, wofür maßgeblich die EU verantwortlich ist. Über ein Drittel des Weltexports stammt aus Asien, in erster Linie aus China, Japan, Indien und den sog. vier asiatischen Tigern (Taiwan, Hong Kong, Singapur und Korea). Für 14 % des Exportvolumens sind die Staaten Nordamerikas (USA, Kanada und Mexiko) verantwortlich. Weitgehend marginalisiert sind Süd- und Mittelamerika sowie Afrika mit jeweils ca. 3 % Anteil am Weltexport.[2] Die Problematik dieser Verteilung wird auch deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass im Jahr 2019 ein Drittel des Weltwarenhandels auf drei Länder (USA, China und Deutschland) entfiel.[3] Insgesamt zeigt sich eine extreme regionale Ungleichheit des weltweiten Handels.
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Nicht nur das Volumen, auch die Ausrichtung des internationalen Handels ist regional unausgewogen. In den großen Handelsblöcken des Nordens dominiert der intraregionale Handel. Dagegen spielt der intraregionale Handel in Afrika und Lateinamerika eine geringere Rolle. Die Handelsbeziehungen der meisten Entwicklungsländer sind noch immer einseitig auf die Märkte des Nordens ausgerichtet. In diesem Zusammenhang ist auch relevant, dass der Handel in globalen Wertschöpfungsketten (Global Value Chains) und innerhalb von multinationalen Konzernen zunehmend an Bedeutung gewinnt.
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Insgesamt zeigt sich, dass die globalen Handelsbeziehungen weiterhin durch eine Dominanz der Industrieländer geprägt sind. Zwar nimmt der Anteil von Entwicklungsländern am internationalen Handel ebenso wie der Umfang des sog. Süd-Süd-Handels (Handel zwischen Entwicklungsländern) seit einigen Jahren zu; diese Entwicklung geht jedoch in erster Linie auf die gestiegene Bedeutung einiger weniger ostasiatischer Länder zurück. Eine besondere Rolle nimmt dabei China ein. Innerhalb kurzer Zeit hat sich China zur weltweit führenden Handelsnation entwickelt und ist für 13% des globalen Warenexports verantwortlich. China rangiert damit seit einigen Jahren vor der EU und den USA. Diese Bedeutung wirkt sich auch auf die globalen Handelsbeziehungen aus, die immer stärker von politischen und ökonomischen Interessensgegensätzen zwischen den drei großen Handelsblöcken geprägt werden.
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Die Bedeutung des internationalen Handels für die einzelnen Volkswirtschaften und damit auch die Abhängigkeit vom Handel einzelner Länder variiert stark. In einigen kleineren offenen Volkswirtschaften wie Irland liegt der Anteil des Handels am Bruttosozialprodukt bei über 100 %. Für die „Exportnation“ Deutschland ist das Verhältnis von Ex- und Importen zum Bruttosozialprodukt mit rund 40% immer noch relativ hoch. In zahlreichen Entwicklungsländern liegt die Quote bei 20 bis 30 %. In Staaten mit großen Binnenmärkten, wie den USA oder Brasilien, ist der Anteil mit zwischen 10 und 20 % deutlich geringer.[4]
Anmerkungen
WTO, World Trade Statistical Review 2020, S. 10.
WTO, World Trade Statistical Review 2020, S. 80.
WTO, World Trade Statistical Review 2020, S. 82.
Daten für 2017 nach https://ourworldindata.org/grapher/trade-openness.
Teil 2 Welthandelsrecht › II. Theorie des Außenhandels und der Handelspolitik
II. Theorie des Außenhandels und der Handelspolitik
Literatur:
Rose/Sauernheimer, Theorie der Außenwirtschaft, 14. Aufl., 2006; Krugman/Obstfeld/Melitz, Internationale Wirtschaft