|23|In diese Gruppe fallen alle sogenannten Standardwerke der juristischen Ausbildungsliteratur, die zum Teil schon seit Jahrzehnten und in vielfach wiederholter Auflage erschienen sind.
Beispiele für derartige „Lehrbuch-Klassiker“ im Zivilrecht sind – um nur einige zu nennen – das von Dieter Medicus begründete (mittlerweile mit Jens Petersen in aktuell 26. Auflage fortgeführte) Werk „Bürgerliches Recht“[64] sowie die Lehrbücher zum Schuldrecht von Dirk Looschelders[65] sowie Hans Brox und Wolf-Dietrich Walker[66] oder Volker Emmerich[67]. Zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen, insbesondere zum Deliktsrecht, sind die Lehrbücher von Manfred Wandt[68] sowie Hein Kötz und Gerhard Wagner[69] zu nennen. Zu den Klassikern des Sachenrechts gehören etwa die Lehrbücher von Manfred Wolf und Marina Wellenhofer[70] oder Klaus Vieweg und Almuth Werner[71]. Für das Zivilprozessrecht sind Wolfgang Grunsky und Florian Jacoby[72], Martin Schwab[73] oder Wolfgang Lüke[74] zu nennen.
e) Monographien
Monographien sind in sich abgeschlossene Werke, die einzelne juristische Fragestellungen, zum Teil auch weiterreichende Fragenkomplexe systematisch behandeln. In der Regel handelt es sich um sogenannte Qualifikationsarbeiten, wie etwa Dissertationen oder Habilitationen. Dies bedingt, dass der Umfang der Arbeiten zum Teil erheblich schwankt. Gerade in der Gruppe der Qualifikationsarbeiten finden sich immer wieder Arbeiten mit umfassender und thematisch tiefschürfender Aufarbeitung einzelner Rechtsfragen oder ganzer Rechtsgebiete. Vereinzelt werden Monographien aber auch genutzt, um wissenschaftliche Auftragsgutachten, „zu lang“ gewordene Aufsatzentwürfe oder Vortragsmanuskripte zu veröffentlichen.
Vor allem für die Bearbeitung von Spezialfragen – was bei Themenarbeiten anders als bei Hausarbeiten eher die Regel als die Ausnahme sein sollte – eignen sich Monographien für die Vertiefung der Argumentation. Aufgrund des in der Regel umfassenden Literaturverzeichnisses kann der Rückgriff auf monographische Werke zudem bereits die Literaturrecherche erheblich vereinfachen und beschleunigen.[75]
|24|f) Aufsätze und Urteilsanmerkungen in Zeitschriften
Bei der Kategorie unselbständiger Beiträge in juristischen Fachzeitschriften handelt es sich seit jeher um eine bedeutende Ausdrucksform für juristische Meinungen (vor allem in Aufsätzen und Urteilsanmerkungen). Die Bedeutung von Zeitschriftenbeiträgen hat im Vergleich zu eher traditionellen Publikationsformen (wie z.B. Monographien) in den letzten Jahren zudem – beschleunigt durch die Digitalisierung, aber auch die Internationalisierung der Rechtswissenschaft – stetig zugenommen. Zeitschriftenbeiträge zu speziellen juristischen Fragestellungen erscheinen schneller als Kommentarwerke oder Monographien. Dies garantiert – neben der gesteigerten Verbreitung infolge zunehmender Datenbanknutzung – insbesondere ein höheres Maß an Aktualität.
Je nach Kategorie der jeweiligen Zeitschrift unterscheiden sich auch die Inhalte der Beiträge.[76] Aufsätze oder Urteilsanmerkungen in Zeitschriften behandeln grundsätzlich überwiegend aktuelle Streitfragen oder beschreiben Entwicklungen in bestimmten Rechtsgebieten. Sie befassen sich aber teilweise – so z.B. in den wissenschaftlich orientierten sogenannten Archivzeitschriften (z.B. AcP, RabelsZ, ZGE) – auch vertieft mit grundlegenden Fragen.
Eine besondere Form der „Überblicksliteratur“ mit besonderem Aktualitätsanspruch sind Rechtsprechungsübersichten in gesondert für diese Kategorie der Urteilsanmerkungen und der Analyse aktueller Rechtsprechung geschaffenen Zeitschriften (z.B. NJW-RR, GRUR-RR, NVwZ-RR, WuB).
Besondere Bedeutung bei der Bearbeitung juristischer Studienarbeiten – vor allem bei der Falllösung – haben sogenannte Ausbildungszeitschriften. Zu nennen sind z.B. die JuS, die JURA und die JA. Diese Zeitschriften richten sich in erster Linie an Studenten und Referendare, indem sie speziell für das Studium und die Examensvorbereitung konzipierte Beiträge oder Rechtsprechungsübersichten enthalten. Auch die Methodik der Fallbearbeitung wird behandelt. So enthält z.B. die JURA einen Methodik-Teil, die JuS ein sogenanntes „JuS-Tutorium“ mit examensrelevanten Beiträgen. Die JA bietet schließlich „Übungsblätter“ für Studenten und Referendare.[77]
Neben der ausbildungsorientierten, häufig vereinfachten Aufarbeitung bestimmter Rechtsfragen und Problemkreise enthalten Ausbildungszeitschriften stets auch allgemeine Hinweise zur Anfertigung von Klausuren und Studienarbeiten. Auch sind regelmäßig Musterklausuren und Musterhausarbeiten enthalten. Aufgrund der systematischen und gezielt auf die Bedürfnisse von Studierenden in den Anfangssemestern zugeschnittenen Aufgaben und Lösungen bieten gerade diese Inhalte gelegentlich wertvolle „Einstiegshilfen“ bei der Bearbeitung juristischer Hausarbeiten.
|25|g) Sammelwerke, insbesondere Fest- und Gedenkschriften
Fest- und Gedenkschriften sind Sammelwerke von Beiträgen einer Mehrzahl verschiedener Autoren. Sie werden zu Ehren eines Wissenschaftlers, Praktikers oder auch einer Institution (z.B. des Bundesgerichtshofs[78] oder der Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht[79]) verfasst. Häufig befassen sich die einzelnen Beiträge mit einem oder einigen thematischen Schwerpunkten, so insbesondere, wenn der mit der Schrift geehrte Wissenschaftler oder Praktiker auf diesem Gebiet tätig war. Die einzelnen Beiträge behandeln dann üblicherweise eine oder verschiedene spezielle Fragestellungen aus diesem Rechtsgebiet.[80]
Ebenfalls in die Kategorie der Sammelwerke fallen sogenannte Kompilationen der Werke einzelner Autoren. Dies kann aus Anlass der Ehrung eines Autors erfolgen. Häufig werden die – meist über eine Vielzahl verschiedener Zeitschriften und Sammelwerke verstreuten – Werke eines Wissenschaftlers aber auch erst nach seinem Tod in einem Gesamtwerk zusammengefasst.
Besonders aufschlussreich für die Beweggründe ist das Vorwort zur zweibändigen Aufsatzsammlung „Abhandlungen zum internationalen Privatrecht von Franz Kahn (1861–1904)“ von 1928. Im Vorwort der Herausgeber heißt es: „Mancher wird vielleicht fragen: bedarf es einer Sammlung der Abhandlungen eines solchen Forschers, da doch die weitaus meisten von ihnen in jedermann zugänglichen Zeitschriften erschienen sind? Die Herausgeber glaubten diese Frage bejahen zu müssen. Wohl werden diese Abhandlungen in den gangbaren Lehrbüchern und Kommentaren da und dort zitiert; aber nur wenige sind sich bewußt, daß sie zu dem Bedeutendsten gehören, was die Literatur des IPR überhaupt – und nicht nur bei uns – aufzuweisen hat.“[81]
Eine weitere spezielle Form von Sammelwerken sind sogenannte Tagungsbände. Hierbei handelt es sich um die gebundene Sammlung von Vorträgen, Diskussionen und Ergebnissen von Fachtagungen zu einem bestimmen Thema oder Themengebiet.
Alle diese Kategorien sind für die Bearbeitung von Studienarbeiten – wie im Fall der monographischen Werke – in erster Linie zur Vertiefung besonderer Fragestellungen angezeigt.
|26|II. Online-Datenbanken
Mittlerweile bieten zahlreiche Verlagshäuser Online-Datenbanken an, in denen aktuelle Gesetzestexte, Quellen aus der Rechtsprechung sowie eine Vielzahl unterschiedlicher Literaturgattungen abrufbar sind. In der Regel ist der Zugang zu diesen Datenbanken nur gegen Zahlung einer Lizenzgebühr möglich.
Für eingeschriebene Studierende sind die wichtigsten Datenbanken und deren Kernmodule regelmäßig ohne zusätzliche Kosten über das Universitätsnetzwerk aufrufbar. Einzelheiten zum Bestand und zu den Zugangsvoraussetzungen finden sich auf den jeweiligen Bibliotheks-Webseiten.
Zu den für eine juristische Recherche wichtigen – man muss mittlerweile sagen – unabdingbaren Online-Datenbanken zählen jedenfalls die Datenbank der juris-GmbH, des C.H. Beck-Verlages und des Online-Dienstes LexisNexis/Jurion. Für eine Recherche in ausländischen Rechtsquellen existieren ebenfalls zahlreiche kommerzielle Datenbankanbieter. Zahlreiche deutsche Universitäten haben jedenfalls einen Zugang zu Westlaw und/oder LexisNexis.