Bei einer juristischen Themenarbeit sind weniger strenge Regeln der Herangehensweise zu beachten als bei einer Falllösung. Allerdings erfordert auch die Vorbereitung einer Themenarbeit eine systematische Herangehensweise. Streng genommen lassen sich auch für Themenarbeiten zwingende Regeln für die Tatsachen- und Themenerfassung sowie die Abstraktion der Fragestellung formulieren. Insoweit bestehen zahlreiche Parallelen zur Bearbeitung einer juristischen Falllösung.
Zwar sieht sich der Studierende bei einer Themenarbeit keinem vorgegebenen „zu lösenden“ Sachverhalt mit Aufgabenstellung gegenüber. Am Anfang der Bearbeitung steht vielmehr eine Forschungsfrage. Diese gleicht der Aufgabenstellung allerdings zumindest insoweit, als es auch bei wissenschaftlichen Forschungsfragen (z.B. „Was sind die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem britischen Recht der Anfechtung und Unwirksamkeit von Willenserklärungen?“) in erster Linie darum geht, die für die Beantwortung relevanten Rechtsprobleme herauszuarbeiten und im Sinne einer juristischen Fallbearbeitung zu „lösen“.
Zudem fehlt es bei Themenarbeiten in der Regel nicht an einem „Sachverhalt“. Auch Themenarbeiten befassen sich – wenngleich die Forschungsfrage abstrakt formuliert sein mag – mit der Lösung von Fällen. Dies erfolgt weitaus abstrakter und weniger detailbezogen als bei der Falllösung. Nur die wenigsten Themenarbeiten werden aber ohne Bezugnahme auf konkrete Fallbeispiele (aus der Rechtsprechung oder hypothetischer Natur) auskommen. Dennoch kommt einer „Sachverhaltserfassung“ bei Themenarbeiten in der Regel deutlich weniger Bedeutung zu als bei der juristischen Falllösung.
|9|1. Themenauswahl
Anders als bei einer Hausarbeit, wo ein Sachverhalt ausgegeben wird, den es zu lösen gilt, besteht bei Themenarbeiten die erste Hürde darin, ein geeignetes Thema zu finden, über das man schreiben möchte. Zwar wird das Thema manches Mal vom Prüfer vorgegeben. Nicht selten, insbesondere bei Bachelor- oder Masterarbeiten, wird jedoch von den Studierenden erwartet, selbst eine Themenauswahl vorzunehmen.
Bei der Auswahl des Themas ist darauf zu achten, dass es Raum für eigene Ideen und die Entwicklung neuer oder Weiterentwicklung vorhandener Lösungsansätze bietet. Es darf sich daher nicht nur in der schlichten Wiederholung von Auffassungen und Lösungen bereits abgehandelter Rechtsfragen erschöpfen,[10] sondern sollte sich mit ungelösten, umstrittenen Problemfragen beschäftigen und im Idealfall eigene Lösungsansätze verfolgen. Darüber hinaus sollte das Thema auch den eigenen juristischen Interessen entsprechen.[11] Ansonsten entsteht die Gefahr, der nur halbherzigen und oberflächlichen Befassung.
In den seltensten Fällen schwebt einem Studenten bereits vorab ein Thema vor. Regelmäßig fällt die Themenfindung eher schwer und „nicht vom Himmel“. In diesen Fällen hilft ein Besuch (oder mehrere) in der Bibliothek oder das Durchforsten von Datenbanken, um auf ungelöste Streitfragen zu stoßen. So ist es z.B. hilfreich, Fachzeitschriften der vergangenen Monate „quer“ zu lesen. Dabei stößt man schnell auf eine Fülle von streitigen Rechtsfragen. Auch neuere Entwicklungen der obergerichtlichen Rechtsprechung oder aktuelle Gesetzgebungsvorhaben können Anhaltspunkte liefern.[12] Beides kann gelegentlich auch Gegenstand der medialen Berichterstattung sein, die bei der Suche daher ebenfalls hilfreich sein kann. Darüber hinaus können auch Gespräche mit Kommilitonen, Dozenten oder Praktikern Hinweise geben.[13]
2. Themenformulierung und Exposé
Nachdem ein Thema ausgewählt wurde, gilt es, dieses konkret zu formulieren und von anderen Bereichen oder Aspekten abzugrenzen.[14] Gerade bei Bachelor- und Masterarbeiten ist häufig im Vorfeld ein sog. Exposé anzufertigen. Ein Exposé ist ein beschreibender Text, der das Thema der geplanten Arbeit in groben Zügen schildert. Es umfasst in der Regel einen Problemaufriss, eine erste Gliederung, die einen Ausblick |10|auf die Schwerpunkte, Forschungsfragen und Rechtsprobleme gibt, gegebenenfalls auch einen groben Zeitplan sowie ein vorläufiges Literaturverzeichnis.[15]
Das Abfassen eines Exposés hat mehrere Vorteile. Zunächst ist man gezwungen, sich einen Überblick über das Thema und die dazu bestehenden Auffassungen und Erkenntnisse zu verschaffen.[16] Wer hat schon etwas dazu geschrieben? Was wurde dazu geschrieben? Welche Urteile gibt es zu der Frage? Zudem dient es auch der Selbstkontrolle.[17] Liegt mir das Thema? Interessiert es mich? Eignet es sich wirklich? Und nicht zuletzt liefert es Erkenntnisse, ob das Thema vielleicht enger oder weiter gefasst werden sollte. Die Abfassung eines Exposés zwingt auch dazu, die zu behandelnde Thematik zu strukturieren und von anderen Themenbereichen abzugrenzen.[18] Welche Aspekte möchte ich behandeln? Welche sollten zwingend behandelt werden? Schließlich kann das Exposé bei der Abfassung der eigentlichen Arbeit als Leitfaden herangezogen werden. Es ist daher auch dann von Vorteil, ein Exposé zu erstellen, wenn es vom Dozenten nicht gefordert wird.
3. Kategorien
Themenarbeit ist nicht gleich Themenarbeit. Man kann zwischen verschiedenen Typen unterscheiden. Wenngleich alle Arten von Themenarbeiten viele Überschneidungen und Verbindungen aufweisen, lassen sich nach Thieme[19] einige wesentliche Typen voneinander unterscheiden.
a) Standardthema: Dogmatische Sachfrage
Die Behandlung einer konkreten dogmatischen Sachfrage[20] ist häufig in Themenarbeiten anzufinden und geradezu ein Klassiker. Es geht dabei im Grunde um nichts anderes, als das, was man schon als Einzelproblem aus Falllösungen kennt – die Interpretation von speziellen Normen. Welche Rechtsfolge ist aus der Norm abzuleiten? Was fällt unter einen bestimmten Begriff? Diese Frage ist dann, ähnlich der Streitdarstellung in einer konkreten Falllösung, unter Behandlung der vertretenen Ansichten und Rechtsprechung auszuleuchten. Dies geschieht in einer Themenarbeit abstrakt, |11|was aber nicht bedeutet, dass für einzelne Aspekte nicht Fallbeispiele genannt und behandelt werden dürften.
Beispiele für dogmatische Sachfragen sind z.B. die aktuellen Fragen einer Abdingbarkeit der Entschädigungspauschale im Sinne des § 288 Abs. 5 BGB im Verzugsfall[21] oder – im arbeitsrechtlichen Bereich – die Anrechenbarkeit von Leistungen auf den Mindestlohnanspruch.[22]
b) Für höhere Ansprüche: Grenzziehungsfragen
Ebenfalls häufig anzutreffen, wenngleich meist erheblich anspruchsvoller in der Bearbeitung, ist die Frage nach einer Grenzziehung für die Reichweite rechtlicher Normen. Konkret wird dann z.B. gefragt: Wie weit darf eine Norm reichen? Wie weit muss sie reichen? Sind möglicherweise Änderungen angezeigt? Bei diesen Themen gilt es immer, eine Interessen- und Güterabwägung zwischen kollidierenden Werten, Prinzipien und Interessen vorzunehmen.[23] Zwangsläufig erfordern derartige Themen einen höheren Grad an Abstraktion als streng dogmatische Themen. Zudem ist es meist erforderlich, über den Rahmen einer rein juristischen Argumentation hinauszugehen. Ein Beispiel, welches sich vor dem Hintergrund des seit Jahren stärker ins öffentliche Bewusstsein drängenden Terrorismus formulieren lässt, ist die Frage nach dem Verhältnis von Freiheit und Sicherheit: Mehr Sicherheit geht zu Lasten der Freiheit und umgekehrt. Wo ist die Grenze zu ziehen? Und konkret auf eine juristische Betrachtung: Wie sind die geltenden Normen auszulegen, zu ergänzen