B. Folgerungen für die allgemeine Regelungsbefugnis der Dienstvereinbarungsparteien
Viertes Kapitel: Die Grenzen der Regelungsbefugnis
§ 11 Grenzziehung zur Sicherung der Individualfreiheit des Arbeitnehmers
A. Bedeutung des Günstigkeitsprinzips
B. Keine gegenständliche Begrenzung der Dienstvereinbarung auf generelle Regelungen
C. Keine Grenzziehung durch eine gerichtliche Billigkeitskontrolle
D. Zwingendes Recht als Grenze der Regelungsbefugnis
I. Unanwendbarkeit der Schranken rechtsgeschäftlicher Freiheit
1. Keine AGB-Kontrolle der Dienstvereinbarung
a. Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur
b. Stellungnahme zur AGB-Kontrolle kirchlicher Dienstvereinbarungen
2. Unzulässigkeit des Rückgriffs auf die privatrechtlichen Schranken rechtsgeschäftlicher Freiheit
II. Bindung an „Recht“ und „Billigkeit“ nach Maßgabe des § 33 Abs. 1 S. 3 MVG-EKD
1. Bindung an die „Billigkeit“
b. Im Einzelnen: einfachgesetzlich vermittelter Individualschutz im staatlichen Recht
III. Ergebnis: Individualschutz durch umfassende Bindung an das geltende Recht
§ 12 Grenzziehung zur Sicherung der Koalitionsfreiheit
A. § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD: Vorrang der auf koalitionären Rechtsvorschriften beruhenden Regelungen
I. Voraussetzungen der Sperrwirkung
1. „Rechtsvorschrift“ im Sinne des § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD
2. „Regelungen“ im Sinne des § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD
II. Reichweite der Sperrwirkung
II. Gegenständlicher Bezugspunkt der Sperrwirkung
1. Begriff der Arbeitsentgelte
2. Begriff der sonstigen Arbeitsbedingungen
a. Hintergründe der Begriffsdiskussion
b. Folgerungen für die Begriffsbestimmung im Rahmen des § 36 Abs. 1 S. 3 MVG-EKD
III. Ausnahmen von der Sperrwirkung
1. Vorrang der Dienstvereinbarung im Bereich der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten
2. Aufhebung der Sperrwirkung durch Öffnungsklauseln
C. Ergebnis: Sicherung der Koalitionsfreiheit durch § 36 Abs. 1 S. 2 und 3 MVG-EKD
§ 1 Staatskirchenrechtliche Grundlegung
§ 2 Leitideen des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts
§ 3 Die kirchliche Dienstvereinbarung im Überblick
Zweites Kapitel: Die normative Wirkung