INAUGURALDISSERTATION
zur Erlangung der Doktorwürde
der Juristischen Fakultät der
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
vorgelegt 2018 von
Christian Warns
Berichterstatter: | Prof. Dr. Markus StoffelsProf. Dr. Thomas Lobinger |
Christian Warns
Dienstvereinbarungen nach
dem Mitarbeitervertretungsgesetz
der Evangelischen Kirche in
Deutschland (MVG-EKD)
1. Auflage 2019
Alle Rechte vorbehalten © 2019, Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau www.lambertus.de Umschlaggestaltung: Nathalie Kupfermann, Bollschweil Druck: Franz X. Stückle Druck und Verlag, Ettenheim ISBN 978-3-7841-3229-7 ISBN eBook 978-3-7841-3417-8
Inhaltsverzeichnis
A. Anlass und Gegenstand der Untersuchung
C. Weitere hervorzuhebende Untersuchungsschwerpunkte
§ 1 Staatskirchenrechtliche Grundlegung
A. Verhältnis von Staat und Kirche
1. Staatskirchenrechtlicher Kompromiss der Weimarer Reichsverfassung
2. Regelung des Staatskirchenrechts unter dem Grundgesetz
3. Verhältnis von Selbstbestimmungsrecht und Religionsfreiheit
B. Selbstbestimmungsrecht der Kirche und Mitarbeitervertretungsrecht
I. Einfachgesetzliche Exemtionen zugunsten der Kirche
II. Verfassungsrechtliche Garantie und Mitarbeitervertretungsrecht
1. Schutzbereich des Selbstbestimmungsrechts
a. Begriff der Religionsgemeinschaft
c. Bestimmung der eigenen Angelegenheiten
2. Schranke des für alle geltenden Gesetzes
a. Entwicklung des Schrankenbegriffs: Von der Heckel‘schen Formel zur Abwägungslösung
b. Kritik an der Abwägungslösung und Vorzugswürdigkeit eines kollisionsrechtlichen Ansatzes
c. Grundgesetzlicher Einfluss auf das kirchliche Mitarbeitervertretungsrecht
§ 2 Leitideen des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts
B. Dienstgemeinschaft und vertrauensvolle Zusammenarbeit
§ 3 Die kirchliche Dienstvereinbarung im Überblick
A. Unterscheidung zweier Dienstvereinbarungstypen
I. Organisationsdienstvereinbarungen
II. Materielle Dienstvereinbarungen
B. Zustandekommen der Dienstvereinbarung
I. Abschluss durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung
II. Schriftform und Bekanntgabe
III. Freiwilligkeit des Abschlusses
C. Geltungsbereich der Dienstvereinbarung