Bild 29: Betondecke mit Profilstahlunterzug
In Betonbauteilen einbetonierte Stahlrohre bzw. das vom Rohr und Hohlraum gebildete Gesamtvolumen sind bei einer Einzelgröße über 0,5 m3 Rauminhalt von den Betonmassen abzuziehen (Beispiel: Rohrleitung in Bodenplatte verlegt).
Bild 30: Rohrleitung durch Streifenfundamente
Beispiel: Rohr DN 150,
Breite des Streifenfundaments 50 cm → kein Abzug
Bild 31: Kaimauer aus Spundwandprofilen mit überbetoniertem oberem Abschluss
Abrechnungsgrundregeln für Schalung ATV Ziffer 5.2 ff.
Grundsätze:
• | Nach Ziffer 5.2.1 sind für die Ermittlung von Schalungsflächen {Schalungsflächen} deren Abwicklungsmaße zu berücksichtigen. |
• | Zwischen Wänden und Unterzügen angeordnete Deckenschalungen sind mit den Maßen zwischen den Bauteilen abzurechnen. Freie Randschalungen sind gesondert zu rechnen (Ziffer 5.2.2.1). |
• | Für die Herstellung von Aussparungen, z. B. Nischen, Hohlräumen, Öffnungen, Schlitzen u. ä. notwendige Schalungen werden bei einer Abrechnung der Schalung nach Flächenmaß mit den abgewickelten Maßen der Betonfläche in die Mengenermittlung aufgenommen (Ziffer 5.2.2.2). |
Wände
Schalungen für Wandflächen werden in ihrer Länge und Höhe bis zu den freien Enden oder angrenzenden anderen Bauteilen bestimmt.
Bild 32: Schalung für Wandfläche A mit freier Stirnseite
Fläche = (a1 + a2 + b + c) * H
Die Einbindung der Wand (B) wird bei einem Flächenmaß der Stirnfläche von < 2,5 m2 übermessen, wenn dieser Wandabschnitt gesondert hergestellt wird.
In Wandflächen hergestellte Öffnungen, Nischen und Schlitze werden bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m2 übermessen.
Für diese u. ä. Unterbrechungen in der Wandebene benötigte Schalungen werden immer separate Flächenermittlungen erforderlich.
Bild 33: Fensteröffnung > 2,5 m2, Nische
Schalung Fenster: b * (2 * a + 2 * H)
Schalung Nische: 2 * (d * H) + c * H
Decken
Die Schalungsflächen für Decken werden zwischen angrenzenden Betonbauteilen oder bis zu den freien Deckenrändern gemessen. |
Schalungsanteile von freien Deckenrändern sind nach ATV 5.2.2.1 in einer gesonderten Position, nach Längenmaß und mit Bezug auf die jeweilige Bauteildicke abzurechnen.
Bild 34: Stahlbetondecke, auskragend, auf tragender Mauerwerkswand aufliegend und an Betonwand anschließend
Flächen von Decken mit Unterzügen sind nur bis zu den Rändern des Unterzugs zu berechnen.
Profilierte Deckenunterseiten
Profilierte Deckenunterseiten werden nach Flächenmaß der abgewickelten Schalung abgerechnet. |
Alternativ kann abweichend von der Regelung der ATV und zur Vereinfachung der Abrechnung auch nach dem Flächenmaß der Decke abgerechnet werden, wenn in der Leistungsbeschreibung eine entsprechend detaillierte Angabe zur Profilierung enthalten ist.
Aussparungen, Schlitze
Nach ATV Ziffer 5.2.2.2 werden die Schalungen von Aussparungen für Rohrleitungen, Treppenöffnungen und dergleichen unabhängig von der Größe der Öffnung nach Flächenmaß und zur Größe der geschalten Betonfläche hinzugerechnet.
Bild 35: Fläche der geschalten Deckenfläche, ohne Anteile für Schlitz und Treppenöffnung, Randabstellung für Schlitz und Treppenöffnung in gesonderter Position nach Flächenmaß
Stützen
Die Flächen für Schalungen von Stützen werden mit der Abwicklungsbreite der Stütze und dem Höhenmaß von Oberkante Rohdecke bis Unterkante Rohdecke abgerechnet.
In Stützen einbindende Bauteile, wie Konsolen oder Unterzüge, werden bis zu einem Flächenmaß von 2,5 m2 übermessen.
Bild 36: Konsolen an Stützenkopf
Die Schalung für die Konsolen kann separat erfasst werden, sofern diese Bauteile nicht nach Anzahl (Schalung und Beton) abgerechnet werden.
Unterzüge
Schalungsflächen für Unterzüge sind an allen drei Seiten nach den jeweiligen Maßen des Unterzugs zu ermitteln. Der horizontale Flächenanteil der Schalung für den Unterzug wird bei der Berechnung der Deckenfläche nicht berücksichtigt.
Bild 37: Unterzug mit Schalung
Abrechnungsgrundregeln für Bewehrung ATV Ziffer 5.3 ff.
In Betonbauteilen eingebaute Bewehrung {Bewehrung} wird nach Masse (Gewicht) abgerechnet. |
Für die Abrechnung sind Stahllisten {Stahllisten} zu erstellen. Diese beinhalten alle Massen für Profilstahl, Stabstahl und Mattenstahl. Dazu gehören auch die Massen für Unterstützungen (Stahlböcke, Abstandhalter aus Stahl, Gitterträger bei Verbundbauteilen, Verspannungen, Spiralbewehrungen [Tresorbau] und Montageeisen). Bei der Herstellung von Spannbewehrung bleiben die Zubehörteile, wie Hüllrohre, Spannköpfe oder Kupplungsstücke, in der Massenermittlung unberücksichtigt, sie werden als Nebenleistung bei Spannbetonarbeiten nicht gesondert vergütet.
Für die Massenermittlung sind für genormte Stähle die Angaben aus DIN-Normen zu berücksichtigen, bei anderen Stählen oder Stahlteilen die Angaben der Hersteller.
Unberücksichtigt bleiben die Massen von Bindedraht, Verschnitt sowie Abweichungen aus den zulässigen Walztoleranzen bei Profilstahl.
Diese in der Gesamtheit errechnete Masse bildet die Abrechnungsgrundlage.
Besteht nach Angaben in Bewehrungsplänen oder aus anderen Gründen für Betonstahlmatten ein erhöhter Verschnitt, und hat der Auftragnehmer dies nicht zu verantworten, so ist der Anteil, der über dem Grenzwert von 10 % des eingebauten Mattenstahls je Mattentyp liegt, zusätzlich in die Stahllisten aufzunehmen und abzurechnen.