Автор: | Sebastian Louven |
Издательство: | Bookwire |
Серия: | Kommunikation & Recht |
Жанр произведения: | |
Год издания: | 0 |
isbn: | 9783800593125 |
Innovationsbegriff i.w.S. und dem für die innovationswissenschaftliche Literatur maßgeblichen Innovationsbegriff i.e.S. bei Hoffmann-Riem, Innovation und Recht, Recht und Innovation, 2016, S. 191. 260 Hoffmann-Riem, in: Hoffmann-Riem/Schneider, Rechtswissenschaftliche Innovationsforschung, 1998, S. 11 (12); Hoffmann-Riem, Der Staat 2008, S. 588 (589); Kurz, Wirtschaftsdienst 2017, S. 785 (788f.). 261 Hoffmann-Riem, in: Hoffmann-Riem/Schneider, Rechtswissenschaftliche Innovationsforschung, 1998, S. 11 (12). 262 Allerdings bezieht sich auch bereits Schumpeter im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Entwicklung auf die „Problemlösung“, wohl aber eher zur Erklärung der wirtschaftlichen Entwicklung als historisch nachvollziehbarer Erklärung, Schumpeter, Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung, 1993, S. 89; auch Hoffmann-Riem erkennt dabei einen wirtschaftswissenschaftlichen Innovationsbegriff an, ohne dabei auf ein Problem abzustellen, vgl. Hoffmann-Riem, AöR 2006, S. 255 (257). 263 Andere Darstellungen finden sich bei Hoffmann-Riem, Innovation und Recht, Recht und Innovation, 2016, S. 24; Rammert, in: Howaldt/Jacobsen, Soziale Innovation, 2010, S. 21 (29ff.). 264 Ebenda, S. 21 (29). 265 Adolf, in: Hilty/Jaeger/Lamping, Herausforderung Innovation, 2012, S. 25 (36). 266 Zum deskriptiven Begriff Rüthers/Fischer/Birk, Rechtstheorie, 2018, Rn. 177. 267 Sidak/Teece, JCLE 2009, S. 581 (603). 268 Grundlegend zur Ausnutzung der Innovation im Wettbewerb Clark, Competition as a dynamic process, 1961, S. 178, hierzu Albach, JBE/ZfB 1989, S. 1338: „Innovation ist durch Wettbewerb gefilterte Kreativität.“. 269 Holzweber, in: Maute/Mackenrodt, Recht als Infrastruktur für Innovation, 2019, S. 41 (43). 270 Hoffmann-Riem, Innovation und Recht, Recht und Innovation, 2016, S. 26. 271 Ähnlich auch Holzweber, in: Maute/Mackenrodt, Recht als Infrastruktur für Innovation, 2019, S. 41 (43). 272 Weiterführend Hauschildt, in: Hoffmann-Riem/Schneider, Rechtswissenschaftliche Innovationsforschung, 1998, S. 29 (33), der eine gradmäßige Messung diskutiert. 273 Wolf, Kartellrechtliche Grenzen von Produktinnovationen, 2004, S. 51. 274 Anders Hoffmann-Riem, in: Hoffmann-Riem/Schneider, Rechtswissenschaftliche Innovationsforschung, 1998, S. 11 (12); Hoffmann-Riem, Der Staat 2008, S. 588 (589); Schumpeter verwendete das „Problem“ wohl lediglich zur Erklärung der wirtschaftlichen Entwicklung als historisch nachvollziehbaren Prozess, nicht aber als bedingungsgebenden Umstand. 275 Vgl. bereits Arndt, Schöpferischer Wettbewerb und klassenlose Gesellschaft, 1952, S. 37, der dies aus dem „schöpferischen Wettbewerb“ entnimmt; ähnlich auch wiederum Kurz, Wirtschaftsdienst 2017, S. 785 (788ff.). 276 A.A. vgl. bei Wolf, Kartellrechtliche Grenzen von Produktinnovationen, 2004, S. 52, der die Innovation als wirtschaftliche Umsetzung einer Innovation beschreibt, was zu einem engen und an eine erfinderische Tätigkeit gekoppelten Verständnis der Innovation entspricht, die unter wettbewerblichen Gesichtspunkten nicht vertretbar erscheint. Stattdessen können auch andere Aspekte als die bloße wirtschaftliche Verwertung einer Erfindung zu einer Anerkennung als Innovation führen, zum Beispiel „trendiness“ oder „coolness“, vgl. auch Kommission, Entsch. v. 3.10.2014 – COMP/M.7217 (Facebook/WhatsApp), ABl. C 417, 4, Rn. 89; dies scheint auch Wolf anzuerkennen, indem er für eine inhaltliche Innovationshöhe ausspricht, vgl. Wolf, Kartellrechtliche Grenzen von Produktinnovationen, 2004, S. 53 mit Verweisen auf Albach, JBE/ZfB 1989, S. 1338; Albach, JBE/ZfB 1993, S. 123 (129f.). 277 Vgl. Wieddekind, in: Eifert/Hoffmann-Riem, Innovation und rechtliche Regulierung, 2002, S. 134 (151), der hier von einer „endogenen“ Erzeugung der Innovation aus dem System des Marktes heraus spricht; siehe schon Albach, JBE/ZfB 1989, S. 1338; Albach, JBE/ZfB 1993, S. 123 (129f.). 278 Eine derartige Signifikanzschwelle fordert jedenfalls Hoffmann-Riem, in: Hoffmann-Riem/Schneider, Rechtswissenschaftliche Innovationsforschung, 1998, S. 11 (12). 279 Adolf, in: Hilty/Jaeger/Lamping, Herausforderung Innovation, 2012, S. 25 (32). 280 Rammert, in: Howaldt/Jacobsen, Soziale Innovation, 2010, S. 21 (32). 281 Adolf, in: Hilty/Jaeger/Lamping, Herausforderung Innovation, 2012, S. 25 (29); Im Ergebnis so auch Neef, in: Hilty/Jaeger/Lamping, Herausforderung Innovation, 2012, S. 65 (70f.), wenn auch dieser zunächst Innovation als Ergebnis des Wettbewerbsprozesses und einer mehrheitlichen Anerkennung sieht, was sich im Rahmen des dort vertretenen statischen Gleichgewichtsverständnisses bewegt. Dies muss für ein allgemeines Verständnis der Innovation nicht zwingend sein. Ausreichend ist jeweils bereits die subjektiv-individuelle Bereicherung für Einzelne, wenn diese daraus Wert schöpfen können. In einem nächsten Schritt stellt sich die Frage, ob und inwiefern eine qualitative Bewertung der Innovation selbst in kartellrechtlichen Sachverhalten möglich ist. 282 Dass dies bei einer Vielzahl der mittlerweile bereits etablierten Innovation nicht der Fall ist, lässt sich an einem Beispiel aus der Unterhaltungsindustrie verdeutlichen. Für den Anbieter bestimmter Inhalte mag es zwar unter anderem darum gehen, Gewinne zu erwirtschaften oder ein bestimmtes Thema zu diskutieren. Insofern könnten als zu gering empfundene Gewinne unter ein derart weites Problemverständnis fallen. Es wäre aber zu weit gegriffen, den fehlenden Diskurs über das Thema oder nicht ausreichend hohe Gewinne als Problem darzustellen. Noch plakativer kann dies durch die Sichtweise des Nutzers von Medieninhalten veranschaulicht werden. Wollte man tatsächlich auf ein Problem und seine Lösung für den Nutzer abstellen, könnte man also zu dem Schluss kommen, durch Unterhaltung werde das Problem der Langeweile gelöst. Dies lässt sich auf die weiteren bereits dargestellten Entwicklungen in der Internet-Technologie übertragen. 283 Zum normativen Begriff Rüthers/Fischer/Birk, Rechtstheorie, 2018, Rn. 180. 284 Rammert, in: Howaldt/Jacobsen, Soziale Innovation, 2010, S. 21 (32f.). 285 Wolf, Kartellrechtliche Grenzen von Produktinnovationen, 2004, S. 51. 286 Simonis, in: Sauer/Lang, Paradoxien der Innovation, 1999, S. 149 (152). 287 Belleflamme/Peitz, Industrial Organization, 2010, S. 481f. unterscheiden hierbei zwischen drastischen und nicht-drastischen Innovationen; ähnlich Wolf, Kartellrechtliche Grenzen von Produktinnovationen, 2004, S. 54. 288 Adolf, in: Hilty/Jaeger/Lamping, Herausforderung Innovation, 2012, S. 25 (28ff.); anders dagegen sehen Grundmann/Möslein, ZfPW 2015, S. 435 (440) hier begriffliche Übereinstimmungen. 289 Albach, JBE/ZfB 1989, S. 1338. 290 Zimmerlich, Marktmacht in dynamischen Märkten, 2007, S. 30; Vgl. hierzu Kurz/Sturn, Schumpeter für jedermann, 2012, S. 119, die bei der bloßen Erfindung in Bezug auch Schumpeter bereits kein „wirtschaftliches Gewicht“ sehen; vgl. zudem Wolf, Kartellrechtliche Grenzen von Produktinnovationen, 2004, S. 52, der die Erfindung als technische Lösung eines Problems und demgegenüber die Innovation als wirtschaftliche Umsetzung