Internationales Franchise-Recht. Dagmar Gesmann-Nuissl. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Dagmar Gesmann-Nuissl
Издательство: Bookwire
Серия: Wirtschaftsrecht international
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783800592944
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an den potenziellen Franchise-Nehmer fordern, bestehen nicht.

       g) Rechtsfolgen bei Verletzung vorvertraglicher Informations- und Aufklärungspflichten

      52

      Werden die vorvertraglichen Informations- und Aufklärungspflichten missachtet beziehungsweise verletzt, liefern die speziellen Regelungen zum spanischen Franchise-Recht keine Hinweise auf die Rechtsfolgen oder Handlungsmöglichkeiten für den (geschädigten) Franchise-Nehmer. Insofern ist auf die allgemeinen Vorschriften des Ley 7/1996 und des Real Decreto vom 24.7.1889 zurückzugreifen.

      53

       Art. 6 Abs. 3 Real Decreto vom 24.7.1889

      Handlungen, die gegen zwingendes (geschriebenes) Recht verstoßen und verboten sind, sind nichtig [].

      54

       Art. 1266 Real Decreto vom 24.7.1889

       Für die Ungültigkeit aufgrund fehlender Zustimmung muss der Kerngehalt des Vertrages betroffen sein oder die wesentlichen Bedingungen, aufgrund derer der Vertrag geschlossen wurde.

       Der Fehler einer Person darf nur zur Ungültigkeit führen, wenn dies als Hauptursache gilt.

       Der einfache Mangel führt nur zu seiner Korrektur.

      55

       h) Beteiligung von Dritten

      57

      58

      Die Problematik bei der Einbindung der Schiedsgerichtsbarkeit ist, insbesondere im Hinblick auf die nun folgende rechtswissenschaftliche Analyse, dass die Schiedssprüche regelmäßig der strengen (und sanktionierten) Geheimhaltung unterliegen, sodass deren Inhalte verborgen bleiben.

       3. Rechtswissenschaftliche Analyse

       a) Gesetzeszweck

      59

       b) Rechtsprechungsanalyse

      60

      Zur Beurteilung der spanischen Vorschriften zum Franchise-Recht kann eine detaillierte Analyse der hierzu ergangenen Rechtsprechung hilfreich sein.

       aa) Analyse der Rechtsstreitigkeiten

      61

      (1) Gerichtliche Argumentation ohne Bezugnahme auf die kodifizierten vorvertraglichen Informations- und Aufklärungspflichten

      62