Vereins vom 12.3.1991, NDV 1991, 203. —
9 Dargestellt in BT-Drs. 13/5226 vom 4.7.1996 (Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit), S. 2. —
10 Siehe Lebenslagen in Deutschland, Zweiter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, X.1 (S. 172). —
11 Lebenslagen in Deutschland. Erster Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, S. 171 mit FN 106; Bestätigung durch eine Mail des Statistischen Bundesamtes vom 3. 3. 2004 an den Verfasser: „Im Rahmen der amtlichen Statistik werden … keine Feststellungen getroffen.“ Der Zweite Armuts- und Reichtumsbericht aus dem Jahr 2005 berichtet von Bemühungen, die statistische Erfassung mit verschiedenen Mitteln zu verbessern (S. 172 mit FN 208). —
12 Siehe dazu den Antrag von Abgeordneten der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bt-Drs. 18/7547 v. 17.2.2016 und zu dessen Ablehnung BT-Drs. 18/11000 v. 25.1.2017 sowie das Bundestags-Plenarprotokoll 18/215, S. 21578A – 21583A. Erst 2019 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen“ vorgelegt (BR-Drs. 463/19 v. 27.9.2019), das dann auch verabschiedet wurde (siehe BGBl. I 2020 S. 437). Auch in diese Statistik werden jedoch ausdrücklich „nicht alle Personen einbezogen werden können, die per Definition als wohnungslos einzustufen sind.“ (so die Begründung zu § 3 des geplanten Gesetzes, erster Absatz). Es darf deshalb bezweifelt werden, ob diese Statistik die Hoffnungen erfüllen wird, die sie weckt. —
13 Abrufbar unter
www.bagw.de, Stichwort „Zahl der Wohnungslosen“. —
14 Auch die von der Bundesregierung geplante „Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen“ wird diesen Personenkreis ausdrücklich nicht einbeziehen: „Ebenfalls nicht in die Erhebung einbezogen sind Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Eine Vollerfassung dieser Form von Wohnungslosigkeit würde große Herausforderungen nach sich ziehen. So kommt auch eine Studie des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 1998 zu dem Schluss, dass der Aufwand für die Einbeziehung dieser Gruppe in die amtliche Statistik nicht vertretbar wäre.“ (So der Gesetzentwurf, BR-Drs. 463/19 v. 27.09.2019, Begründung zu § 3 des geplanten Gesetzes, letzter Absatz). —
15 Siehe etwa Erster Bericht der Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern 1999, S. 203. —
16 Siehe Antwort vom Nr. 38 vom 25.11.2016 auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Zimmermann (Zwickau), BT-Drs. 18/10443, S. 35. Die Antwort verwendet Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft aus dem Zeitraum 1995–2014 und stellt sie tabellarisch dar. —
17 Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern, Umfang und Struktur alleinstehender Wohnungsloser in Bayern. Ergebnisse der Stichtagserhebung vom 17.11.2003. —
18 Datenreport: Soziale Lage in Bayern 2014, Kapitel 6 („Wohnungslose“), S. 262–275. Für Baden-Württemberg siehe Wohnungslosigkeit in Baden-Württemberg, Kapitel 4.2 („Zur Quantität der Wohnungslosen“), wobei dort teils mit einer Hochrechnung gearbeitet wird. In anderen Bundesländern liegen von vornherein nur Teilerhebungen vor, siehe etwa die jährlichen „Stichtagserhebungen“ für Westniedersachsen, abrufbar unter
https://www.zbs-niedersachsen.de/publikationen/. —
19 Hecker, Rechtsgrundlagen zur Obdachlosenunterbringung in Bayern, Dissertation Würzburg 1969, S. 13; dort S. 8–17 viele statistische Angaben aus teils unveröffentlichtem amtlichen Material (vor allem für München, Nürnberg und Würzburg).