BGHZ 135, 244, 254 – ARAG.
BGH DB 2009, 948, 950.
BGH DB 2009, 948, 950.
OLG München r+s 2009, 327.
Koch VersR 2011, 295, 302.
1. Teil Ermittlungen im Unternehmen › 3. Kapitel Versicherungsrechtliche Rahmenbedingungen › IV. Zusammenfassung
IV. Zusammenfassung
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Es ist festzuhalten, dass der Umgang mit den Ergebnissen, die im Rahmen von „Internal Investigations“ gewonnen werden in versicherungsrechtlicher Hinsicht für die Gesellschaft erhebliche Bedeutung hat. Da gerade die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes bei der D&O-Versicherung im Einzelfall „maßgeschneidert“ vereinbart wird, lässt sich eine allgemeingültige Empfehlung in diesem Zusammenhang nicht aufstellen. Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages gehört es jedenfalls zu den maßgeblichen Pflichten der Gesellschaft – und damit einhergehend zu den Pflichten der Unternehmensleiter – dafür Sorge zu tragen, dass der Versicherungsschutz, den das Unternehmen einkaufen möchte, nicht deshalb gefährdet wird, weil etwaige Anzeigepflichten verletzt werden. Besteht bereits Versicherungsschutz, dann gehört es zu den maßgeblichen Pflichten des Aufsichtsrates zu überprüfen, ob durchsetzbare Schadensersatzansprüche gegen Unternehmensleiter bestehen. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob Versicherungsschutz für die betroffenen Unternehmensleiter besteht und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit dieser Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird. Soweit ein Interesse der Gesellschaft besteht, die Untersuchungsergebnisse zunächst nicht publik zu machen, muss eine umfassende Abwägung der Vor- und Nachteile von möglichen Maßnahmen im Interesse der Gesellschaft erfolgen. Die Verantwortung der Leitungsorgane in dieser Situation ist komplex und erfordert eine umfassende Aufklärung der tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
1. Teil Ermittlungen im Unternehmen › 4. Kapitel Projektorganisation, Projektplanung, Projektsteuerung und Reporting
4. Kapitel Projektorganisation, Projektplanung, Projektsteuerung und Reporting
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung
II. Projektorganisation
III. Projektplanung und -steuerung
IV. Reporting
Literatur:
Ackermann/Clages/Roll Handbuch der Kriminalistik, 4. Aufl. 2011; Drees/Lang/Schöps Praxisleitfaden Projektmanagement, 2. Aufl. 2014; Dreher/Hoffmann Sachverhaltsaufklärung und Schadenswiedergutmachung bei vergaberechtlicher Selbstreinigung, NZBau 2012, 265; Erben/Romeike Allein auf stürmischer See – Risikomanagement für Einsteiger, 3. Aufl. 2016; Galley/Minoggio/Schuba Unternehmenseigene Ermittlungen, 2016; Hofmann Handbuch Anti-Fraud-Management, 2008; Kostka/Mönch Change Management, 2009; Kuster/Huber/Lippmann/Schmid/Schneider/Witschi/Wüst Handbuch Projektmanagement, 3. Aufl. 2011; Lessel Projektmanagement, 4. Aufl. 2012; Litke/Kunow/Schulz-Wimmer Projektmanagement, 3. Aufl. 2015; Madauss Handbuch Projektmanagement mit Handlungsanleitungen für Industriebetrieb, Unternehmensberater und Behörden, 7. Aufl. 2009; Patzak/Rattay Projektmanagement, 6. Aufl. 2014; Ulrich Selbstständiges Beweisverfahren mit Sachverständigen, 2008, Abschn. 5.18; Upmeier Fakten im Recht, 2010; Wells/Kopetzky Handbuch Wirtschaftskriminalität in Unternehmen, 2. Aufl. 2011; Wöhe/Döring Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 25. Aufl. 2013.
1. Teil Ermittlungen im Unternehmen › 4. Kapitel Projektorganisation, Projektplanung, Projektsteuerung und Reporting › I. Einführung
a) Zweck, Prinzipien, Leitlinien
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Compliance- und Risikomanager beschreiben ihre Arbeitsweise oft mit Begriffen aus der Welt der Reiseveranstalter.[1] Wer aus der beruflichen Perspektive heraus vor einer Reise steht, denkt und plant typischerweise vorausschauend in die nahe oder ferne Zukunft über Reisezweck, Reiseziele, Reiseausrüstung, Reiseroute und – wenn er sich an die Reiseergebnisse und -erfahrungen erinnern oder andere darüber informieren möchte – die Berichterstattung über seine Beobachtungen. Bevor die Reise beginnt, sollen möglichst vorausschauend alle Parameter berücksichtigt sein, die aller Voraussicht nach auf der Reise eintreten können, die als Meilensteine den Fortschritt kennzeichnen und als Hindernisse oder gar als Gefahrenpotentiale überwunden werden müssen. Dabei müssen genauso Etappen wie auch Ruhe- und Entspannungszeiten für alle Teilnehmer bedacht sein. Eine unternehmensinterne Aufklärung (Internal Investigation) benötigt im übertragenen Sinne ebenfalls eine solche Reiseplanung. Beispielsweise sind Anfang und Ende der Internal Investigation zu bedenken; nicht nur der Weg der Ergebnisfindung sondern auch die Umsetzungsschritte für den betrieblichen Alltag liegen in der Zukunft. Die Stationen bis zu diesem Ziel sind noch unbekannt oder nur schemenhaft umrissen. Daher sind
– | Ziele zu formulieren; |
– | Maßnahmen und die dafür benötigen Ressourcen zu planen; |
– | Budgets zu verwalten; |
– | mit den Beteiligten ein regelmäßiger und inhaltlich hochstehender Informations- und Meinungsaustausch zu organisieren; |
– | die Reihenfolge und der Umfang des Vorgehens festzulegen, |
– | die Chancen und Risiken zu analysieren und laufend weiter zu entwickeln; |
– | ein Zeitplan aufzustellen; |
– | eine abschließende Bewertung vorzulegen und schließlich |
– | erforderliche Umsetzungen und/oder Änderungen zu beschreiben, ggf. auch durch das Team, das mit der Internal Investigation beauftragt war, voranzutreiben. |
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Unabhängig von Art und Inhalt des Auftrages dient die Internal Investigation keinem Selbstzweck, sondern sie verfolgt