II.Finanzrechtliche Haftung nach § 71 AO
III.Ausschluss von weiteren Subventionen
IV.Strafzuschlag nach EU-Recht
A.Finanzkontrolle Schwarzarbeit
I.Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
II.Zusammenarbeit der Behörden
III.Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung
IV.Typische Fragestellungen bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die FKS
1.Mitteilungen zwischen der FKS und den Landesfinanzbehörden versus Steuergeheimnis
2.Ermittlungskompetenz der FKS wegen Steuerhinterziehung?
3.Sperrwirkung gem. § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO für die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung nach einer Prüfung gem. § 2 SchwarzArbG durch die FKS?
4.Prüfung nach dem SchwarzArbG
5.Nutzung der Ermittlungsergebnisse des Hauptzollamts durch Zusammenarbeitsbehörden
B.Gesichtspunkte zur Verteidigung bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Schwarzarbeit
II.Beitragsvorenthaltung nach § 266a StGB
4.Tatmodalitäten nach § 266a Abs. 1 StGB
a)Sozialversicherungsverhältnis
b)Exkurs: Entsendung und Arbeitnehmerüberlassung
c)Fälligkeit des Sozialversicherungsbeitrags
d)Unterlassungsdelikt – Unmöglichkeit
5.Tatmodalitäten des § 266a Abs. 2 StGB
6.Tatmodalitäten nach § 266a Abs. 3 StGB
III.Arbeitnehmerüberlassung
2.Verhältnis der Beteiligten untereinander
3.Umgehungsversuche insbesondere durch Werkverträge