23. KapitelCompliance zur Vermeidung von strafbarem Verleiten zu Börsenspekulationsgeschäften, §§ 26, 49 BörsG
A.Grundsätzliche Bedeutung für Compliance
I.Überblick über das Delikt und seine Bedeutung
II.Überblick über die Darstellung
B.Unternehmensbezüge: Täterschaft, Teilnahme, unternehmensbezogene Haftung
II.Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung
III.Rechtsfolgen für Unternehmen
2.Zivilrechtliche Haftung und Schutzgesetzeigenschaft
C.Schutzzweck im Regelungskontext
I.Gesetzlicher Kontext: BörsG statt WpHG
II.Deliktsstruktur und Rechtsgut
D.Merkmale des objektiven Tatbestands
I.Tathandlung: Verleiten unter Ausnutzen der Unerfahrenheit
2.Allgemeines zur Unerfahrenheit
3.Unerfahrenheit im Kontext der Tathandlung
4.Funktion des Ausnutzens und inhaltliche Anforderungen
5.Konsequenzen für den Begriff der Unerfahrenheit
6.Funktion des Verleitens und inhaltliche Anforderungen
II.Anknüpfungspunkt für Compliance: Die Aufklärung
2.Anforderungen an eine wirksame Aufklärung
a)Allgemeine Konsequenzen aus den Ergebnissen zur Tathandlung
b)Bedeutung der Informations- und Erkundigungspflichten nach §§ 63 f. WpHG und der Delegierten Verordnung (EU) 565/2017
c)Schlussfolgerungen für eine wirksame Aufklärung
III.Bezug: Börsenspekulationsgeschäfte
1.Begriff des Börsenspekulationsgeschäfts
2.Börsenbezug des Spekulationsgeschäfts
IV.Geschäftsabschluss und unmittelbare Beteiligung daran
V.Mittelbare Beteiligung am Geschäftsabschluss
E.Merkmale des subjektiven Tatbestands
7. Teil Vermeidung von Pflichtverstößen im Aufsichtsbereich
24. KapitelSteuerliche Verfehlungen
A.Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten
II.Das Ermittlungsverfahren in Steuerstrafsachen