Tax Compliance. Markus Brinkmann. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Markus Brinkmann
Издательство: Bookwire
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811447011
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5.Subjektive Komponente

       a)Kenntnis

       b)Rechnenmüssen

       6.Reichweite der Sperrwirkung

       a)Personelle Reichweite der Sperrwirkung

       b)Sachliche und zeitliche Reichweite der Sperrwirkung

       7.Wiederaufleben der Selbstanzeigemöglichkeit

       VII.Steuerverkürzung ab 25 000 EUR gem. § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO

       1.Bemessung des Betrags

       2.Reichweite des Sperrgrunds

       3.Wiederaufleben der Selbstanzeigemöglichkeit

       VIII.Besonders schwerer Fall einer Steuerhinterziehung gem. § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO

       E.Das Absehen von Strafe gem. § 398a AO

       I.Sinn und Zweck

       II.Rechtsnatur der Vorschrift und Rechtsfolgen

       III.Zeitlicher Anwendungsbereich

       IV.Sachlicher Anwendungsbereich

       V.Tatbestandsvoraussetzungen des § 398a Abs. 1 AO

       1.Allgemeines

       2.Nachentrichtung von Steuern und Zinsen gem. § 398a Abs. 1 Nr. 1 AO

       3.Zahlung des Zuschlags gem. § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO

       a)Personeller Anwendungsbereich

       b)Ausgangsgröße für die Bemessung des Zuschlags

       c)Zuschlagshöhe

       VI.Verfahren bezüglich der Zahlung

       VII.Rechtsschutz und Rechtsbehelfsverfahren

       1.Ermittlungsverfahren

       2.Gerichtliches Verfahren

       3.Rechtsschutz gegen fehlerhafte Anrechnung auf Geldstrafe

       F.Selbstanzeige bei nur leichtfertiger Steuerverkürzung

       I.Allgemeines

       II.Berichtigungserklärung

       III.Sperrgrund

       IV.Sonstiges

       G.Ähnliche Rechtsinstrumente

       15. KapitelSteuerliche Haftungsrisiken und Tax Compliance

       A.Haftungsnormen

       I.Einführung

       1.Begriff und Zweck der Haftung

       2.Akzessorietät der Haftung

       II.Vertreterhaftung, § 69 AO

       1.Das Bestehen einer Steuerschuld der vertretenen AG oder GmbH

       2.Drittwirkung