3.Bedeutung des GeschGehG im Arbeitsrecht
1.Zulässigkeit der Datenverarbeitung
2.Anforderungen an die Datenverarbeitung
3.Auftragsdatenverarbeitung bei Einschaltung Dritter
4.Auskunftsanspruch des Betroffenen
VI.Gesetzliche Regelungen zum Hinweisgeber-Schutz
D.Formen und Ausgestaltungsmöglichkeiten
III.Persönliche, postalische oder elektronische Übermittlung
IV.Anonymisiert oder vertraulich – Schutz des Hinweisgebers
VII.Sonstige Ausgestaltungsmöglichkeiten
1.Prämien für sachdienliche Hinweise
IX.Kommunikation und Weiterentwicklung
II.Rechtsbeziehungen – deren Gestaltung und Wirkungen
1.Rechtliche Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Ombudsperson
2.Rechtliche Beziehungen zwischen der Ombudsperson und dem Hinweisgeber
3.Weder Parteiverrat noch verbotene Doppelvertretung
III.Rechtsstellung der Ombudsperson
2.Strafrecht und Strafprozessrecht
a)Zeugnisverweigerungsrecht – keine Mitwirkungspflicht