a)Zulässigkeit von Beweismitteln
b)Ablauf der Beweisaufnahme
5.Beendigung der Hauptverhandlung
VI.Handlungsschwerpunkt – Rechtsmittel
3.Wiederaufnahme des Verfahrens
VII.Sonstige Handlungsschwerpunkte und Schwerpunktwissen
1.Handlungsschwerpunkt – Vollstreckung
2.Schwerpunktwissen – Rechtspflegedelikte u.Ä.
3.Schwerpunktwissen – Entschädigung an Festgenommene oder Verurteilte
I.Kriegs- und Bürgerkriegsverbrechen
III.Verbrechen gegen die Menschlichkeit
V.Die Allgemeinen Regeln des Völkerstrafrechts
1.Allgemeine Strafrechtsprinzipien
2.Täterschafts- und Teilnahmeformen
Teil 1 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Inhaltsverzeichnis
B. Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Individualbeschwerde
C. Behandlung der Beschwerde durch den EGMR
F. Wiederaufnahme des nationalen Strafverfahrens
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Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg werden zunehmend auch von deutschen Strafgerichten und Strafverfolgungsbehörden rezipiert. Insbesondere im Strafprozessrecht sind in den letzten Jahren über das Verfahren der Individualbeschwerde (Art. 34 EMRK) europaweit verbindliche strafprozessuale Standards festgeschrieben worden, die der Verteidiger für das eigene Mandat fruchtbar machen und nach Erschöpfung des nationalen Rechtsschutzes selbst durch einen Gang nach Straßburg für den individuellen Fall