. . Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор:
Издательство:
Серия:
Жанр произведения:
Год издания:
isbn:
Скачать книгу
sind sowohl sog. horizontale Absprachen zwischen Unternehmen, die keine direkten Wettbewerber sind, als auch vertikale Vereinbarungen zwischen Anbieter und Veranstalter.[81] Rechtswidrig ist die Absprache, wenn sie gegen kartellrechtliche Vorschriften des § 1 GWB oder Art. 101, 102 AEUV verstößt.[82]

      36

      37

      38

      39

      Verstöße gegen § 81 GWB werden von der Kartellbehörde verfolgt. Bei Zusammentreffen mit einer Straftat ist allerdings die Staatsanwaltschaft zuständig, §§ 21 Abs. 1, 41 Abs. 1 OWiG. Sofern sich das Verfahren der Kartellbehörde gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung richtet, kommt eine fakultative Abgabe an die Staatsanwaltschaft gem. § 82 S. 2 GWB in Betracht.

      40

      41

      42

      43

      44

      45

      46