1.Wann besteht Veranlassung, einen Sachverständigen einzuschalten?
2.Beweisantrag oder Sachverständigengutachten im Auftrag der Verteidigung („Privatgutachten“) und Selbstladungsrecht der Verteidigung gemäß §§ 220, 38 StPO.
3.Was ist bei Beauftragung eines Sachverständigengutachtens im Auftrag der Verteidigung („Privatgutachten“) beachten?
X.Wahlgegenüberstellung/Wahllichtbildvorlage/Wiedererkennen
Teil 2 Verteidigungsstrategien im Hinblick auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 142 StGB
I.Unfall im öffentlichen Straßenverkehr
a)Beispiele für öffentlichen Verkehrsraum
b)Beispiele für nicht-öffentlichen Verkehrsraum
c)„Zusammenhang“ mit dem öffentlichen Verkehr
d)Unbeachtliche „Bagatellunfälle“
VII.Feststellungen durch andere Personen („Dritte“)
VIII.Wartepflicht und Wartedauer
IX.Unerlaubtes „Sich-Entfernen“ vom Unfallort
X.Spätere Pflichterfüllung
1.Rückkehr nach sofortiger Flucht
2.„Nachträgliche“ Feststellungen (Abs. 2)
3.Unverzügliche Feststellungen (Abs. 2)
XI.Erlaubtes „Sich-Entfernen“ vom Unfallort bei Festellungs-Verzicht oder Einwilligung des Feststellungsberechtigten
1.(Tatbestandsausschließender) Verzicht des Feststellungsberechtigten auf Feststellungen am Unfallort
2.Rechtfertigungsgrund der – auch mutmaßlichen – Einwilligung zum Sich-Entfernen vom Unfallort
XII.Subjektiver Tatbestand
1.Wille des Unfallbeteiligten zur Ortsveränderung
2.Bedingter Vorsatz oder Fahrlässigkeit?
3.Vorsatz hinsichtlich sämtlicher Tatbestandsmerkmale