Die meist jährliche Hauptversammlung der Aktionäre ist ein rechtliches Organ bei der AG oder KGaA (s. a. Kap. 6.2: Unternehmensrechtsformen) bei der sie ihre Rechte ausüben, z. B. Bestellung des Aufsichtsrats, Gewinnverwendung bestimmen oder Satzungsänderungen beschließen, wie z. B. Kapitalerhöhungen, Fusionen oder ein Squeeze-out (s. Bsp. unten). Die Hauptversammlung drückt die seit Mitte des 19. Jh. zunehmende Trennung von Eigentum und Geschäftsführung bei Unternehmen aus. Ein spektakuläres Beispiel aus dieser Zeit kam vom Gründer der Deutschen Bank G. von Siemens. Er zwang die Söhne seines Vetters W. von Siemens für die Geschäftsführung des von ihnen ruinös geführten Elektrounternehmens fähigere Personen von außen einzustellen, sonst würden ihnen die Kredite gekündigt. Heute werden große Unternehmen i. d. R. von eingestellten Managern geführt, die gerade bei breit gestreuten Aktienbesitz auch von allen oder einzelnen Eigentümergruppen unabhängige eigene Interessen verfolgen können.
Beispiel: Tagesordnung einer Hauptversammlung (Deutsche Post)23)
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ …
2.
Verwendung des Bilanzgewinns.
3.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands.
4.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.
5.
Bestellung der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. 6. 2014.
6.
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts.
7.
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch Derivate.
8.
Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder der Geschäftsführungen der im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen und an Führungskräfte der Gesellschaft und in ihrem Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen, Schaffung eines bedingten Kapitals gegen Sacheinlage (Bedingtes Kapital 2014) sowie Satzungsänderung.
9.
Wahlen zum Aufsichtsrat.
10.
Zustimmung zur Änderung von Beherrschungs- und/oder Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsverträgen zwischen der Deutschen Post AG bzw. Konzerngesellschaften.
Squeeze-out
Wenn Großaktionäre mind. 95 % der Kapitalanteile des Unternehmens halten, können sie durch Squeeze-out (wörtlich: herausquetschen) Kleinanleger durch Barabfindung zwangsweise zum Verkauf ihrer Anteile zwingen und damit aus dem Unternehmen drängen. Auf den aktuellen Börsenkurs wird ein gesetzlich vorgeschriebener Aufschlag gezahlt, der sich am Kurs oder Ertrag der vergangenen drei Monate orientiert.
Beispiel: Squeeze-out-Beschluss auf einer Hauptversammlung (Alcatel)
So mussten die Kleinanleger von Alcatel im Juni 2003 für 150 € pro Aktie (bei einem damals aktuellen Kurs von 130 €) ihre Anteile an die Großaktionäre abgeben. Als Gründe für diesen Squeeze-out-Beschluss wurden u. a. die Kosten der Hauptversammlung genannt, bei Großunternehmen durch Vorbereitung, Publikationen, Porti, Durchführung etc. viele Mio. €.
Laut Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre (SdK) haben davon bereits im ersten Jahr nach der gesetzlichen Einführung der Möglichkeit des Squeeze-out 2002 mehr als hundert Unternehmen diese genutzt. Verbunden damit ist auch häufig das Interesse von Großaktionären nicht mehr an der Börse notiert zu werden und schnellere und reibungslosere Entscheidungen über das Unternehmen treffen zu können.
1.2.6 Investor Relations und Corporate Governance
Die Beziehungspflege zwischen der Unternehmensführung und den Eigenkapitalgebern gewinnt immer mehr an Bedeutung, insb. durch die immer komplexeren und dynamischeren Eigentümerstrukturen. Ziele des Investor-Relations-Ansatzes sind u. a. eine strukturierte Informationspolitik i. R. einer Corporate Identity für die aktuellen oder auch künftigen Investoren als auch die gezielte Einflussnahme, um Abstimmungs- oder Investitionsverhalten zu beeinflussen. Neben den inzwischen üblichen Links auf der Unternehmenswebsite (s. Bsp.) gehören hierzu z. B. auch regelmäßige Zwischenberichte (z. B. Quartals- und Halbjahresberichte), Aktionärs- und Presseinformationen über wichtige Geschäftsentwicklungen und -ereignisse.
Auf der Homepage der Deutschen Bank finden sich unter dem Link zu Investor Relations folgende Themen:
Berichte und Events,
Corporate Governance,
Management,
Deutsche Bank-Aktie,
Hauptversammlung,
Ratings,
Infos für Fremdkapitalgeber,
Service und IR Kontakt,
Mobile Webseiten sowie
weitere Informationen wie z. B. Finanzkalender, Publikationen etc.
Corporate Governance
Als Corporate Governance bezeichnen Unternehmen die verantwortungsbewusste, auf Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführungund Kontrolledes Unternehmens. Corporate Governance zielt damit vornehmlich auf eine Shareholder Value-orientierte Unternehmenspolitik.
Die Corporate-Governance-Ansätze für deutsche Unternehmen kommen zum einen aus den US-amerikanischen Kapitalmarktgesetzen und Bestimmungen (z. B. SEC: Securities and Exchange Commission), wenn sie dort auftreten bzw. behandelt werden. Und zum anderen wird durch die spektakulären Unternehmenspleiten sowie rechtlich und ethisch bedenklichen Verfehlungen von Unternehmen und Managern seit den 1990er Jahren immer mehr öffentlich über gesellschaftlich anerkannte Regeln zur verantwortungsvollen Unternehmensführung diskutiert. Häufige Kritik gerade ausländischer Investoren waren z. B. in der Vergangenheit u. a. die Intransparenz in der Unternehmensführung oder die mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte oder im Inland die ungewöhnlich hohen Managergehälter oder Erfolgstantiemen bei gleichzeitiger systematischer Vernichtung von Unternehmenswerten.
Der von einer Regierungskommission 2002 entwickelte Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält verschiedene Verbindlichkeitsebenen von Regelungen:
Wiedergabe wichtiger gesetzlicher Regelungen, zumeist aus dem AktG