Regional sind die Verursacher sehr ungleich verteilt, s. Abb. 6‑3. Vom gesamten CO2-Ausstoß von weltweit 32,3 Mrd. t entfiel nach Abb. 6‑4 im Jahr 2017 die Hälfte auf nur 3 Emittenten: China rd. 9 Mrd. t, USA rd. 5 Mrd. t und Indien rd. 2 Mrd. t.
Die Top 10 unter den CO2-Emittenten, 2015, in Mio. t CO2; Quelle: IDW 2017, urspr. Internationale Energieagentur 2017
Weitere Einzelheiten zur Höhe der CO2-Emissionen; Quelle: IAE und Europäische Umweltagentur 2017
Wie stark sich das Gewicht Chinas verändert hat, geht aus Abb. 6‑5 hervor: Während die EU seit 1990 827 Mio. t CO2 eingespart hat, stieg sein Anteil um fast 7 Mrd. t, offensichtlich ein Ergebnis des überproportional starken Wirtschaftswachstums: China wurde in diesem Zeitraum zur Werkbank der Welt – ein Trend, dem in kleinerem Maßstab auch Indien folgt.
Abb. 6‑4 liefert zugleich noch die Information, dass der Anteil der EU an den CO2-Emissionen z.B. im Jahre 2015 nur knapp 10 % erreichte – was deutlich macht, welch geringen Beitrag Einspareffekte haben, wenn sie sich nur auf Europa beschränken. In noch viel stärkerem Maße gilt das für Einsparungen innerhalb nationaler Grenzen, z.B. für solche, die sich allein auf Deutschland beziehen. Das CO2-Problem ist eben ein Welt-Problem, kein nationales.
Zur gewachsenen Dominanz Asiens in den CO2-Emissionen; Quelle: IDW 2017, urspr. IAE 2017
Auf welche Wirtschaftssektoren sich die Emissionen verteilen, zeigt Abb. 6‑6. Im Jahr 2015 lautete in den Grenzen der EU die Reihenfolge:
Energieerzeugung
Verkehr
Industrie und Bau
Landwirtschaft
Haushalte
Alle Sektoren weisen deutliche Einsparungen seit 1990 aus – mit Ausnahme des Verkehrssektors, dessen Emissionen sogar deutlich zugenommen haben. Woran das liegt, macht eine Analyse von 2019 zumindest für Deutschland sichtbar: Der Absatz von Benzin und Diesel korrespondierte mit der Entwicklung des Fahrzeugbestands in Deutschland, der weiter zunahm. Bei den Zulassungen holten alternative Antriebe zwar auf, aber immer noch blieben Diesel- und Benzinfahrzeuge mit einem Anteil von über 90 % an den Zulassungen 2019 dominant. Vor allem hat das Marktsegment der SUVs nach Produktionszahlen wie Verkäufen weiter zugenommen. Dadurch wurden bisher erreichte Effizienzfortschritte bei den Verbrennungsmotoren neutralisiert. Eine Trendwende ist hier ohne staatliche Eingriffe nicht in Sicht1 – der private Konsum folgt freiheitseinschränkenden Klimaappellen nur widerwillig.
Das Bild wiederholt sich ähnlich auf der Welt-Ebene, hier in Abb. 6‑7 wiedergegeben für das Jahr 2016. Allerdings ist hier die Landwirtschaft nicht gesondert ausgewiesen.
Treibhausgasemissionen in der EU 1990 /2015, nach Wirtschaftssektoren; Quelle: IDW 2017, urspr. IAE 2017
Verteilung der energiebedingten CO2-Emissionen weltweit nach Sektoren im Jahr 2016; Quelle: Statista 2020
Um größere Fortschritte in der Reduzierung der CO2-Emissionen zu erreichen, muss der Fokus des Handelns und Verhandelns sich auf die die Einbindung der Hauptemittenten China, USA und Indien konzentrieren, wie dies mit dem Pariser Abkommen versucht wurde, und sich dabei auf die Wirtschaftssektoren Energieerzeugung und Transport ausrichten.
Europa kann in der Quantität nur einen begrenzten Beitrag leisten, jedoch eignet es sich gut als Testfeld für Techniken der Effizienzverbesserung, energiepolitische Modelle und Maßnahmen der Regulierung. Ein gutes Beispiel für letztere ist hier der Europäische Emissionshandel, der im Jahre 2005 eingerichtet wurde, oder auch das ab 2021 in Deutschland greifende nationale Emissionshandelssystem.
6.3 Instrumente
Bei den Instrumenten zur gezielten Emissionsminderung stehen sich drei Positionen gegenüber, über die politisch wie gesellschaftlich anhaltend gestritten wird:
Limitierende Gesetze, Verbote und Verordnungen
Marktwirtschaftliche Lösungen
Fördermaßnahmen und Subventionen
Beispiele für Limitierende Gesetze und Verbote sind im Fall Deutschland die kernenergiefreie Stromerzeugung, der geplante Ausstieg aus der Braunkohlenutzung, die 2001 erstmals eingeführte und inzwischen mehrfach geänderte Energie-Einsparverordnung (EnEV), das Verbot neuer Ölheizungen, die an der Fahrzeugleistung orientierte Kfz-Steuer, der Steueranteil bei Kraftstoffen, die CO2-Obergrenze bei der Neuzulassung von Fahrzeugen (Flottenmix), das geforderte Verbot von Verbrennungsmotoren in Neufahrzeugen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, das Herstellungsverbot klassischer Glühlampen, Subventionskürzungen für die Landwirtschaft etc.etc.
Ausgangspunkt für marktwirtschaftliche Lösungen ist die Grundidee, das CO2 mit einem Preis zu versehen und den jeweiligen Verursacher hiermit zu belasten. Aus dieser Vorstellung heraus ist der Zertifikatehandel der Energiewirtschaft entstanden, der inzwischen die gesamte EU umfasst und wenigstens grundsätzlich funktioniert. Die Einbindung anderer Sektoren wie Verkehr und privater Verbrauch bereitet allerdings Probleme, s. weiter unten. Auch solche Lösungen kommen nicht ohne staatliche Eingriffe bzw. Vorgaben aus (Länder-Obergrenzen für die Emissionen, Preis der Zertifikate).
Zu den marktwirtschaftlichen Lösungen zählt auch die Liberalisierung des Energiemarktes, die 1996 von der EU verbindlich vorgegeben wurde. Ihr Ziel war die Herstellung eines echten Marktes für Strom, Gas und Telekommunikationsdienste, was zugleich auch Konkurrenz für die etablierten Versorger bedeutete und (auch) auf einen Markteinstieg der regenerativen Anbieter hinauslief.
Beispiele von Fördermaßnahmen sind in Deutschland das im Jahr 2000 in Kraft gesetzte und mehrfach novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, die. staatlich veranlassten Förderprämien beim Kauf von Elektrofahrzeugen, der Befreiung der Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer, die Zuschüsse im Personennahverkehr ÖPNV, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der regenerativen Energien einschließlich der Speicher, Power-to-Gas und der möglichen Ausrichtung auf eine wasserstoffbasierte Energiewirtschaft, die Beiträge zur Fusionsforschung etc.
Dies sind Beispiele ohne Vollständigkeit. Ihre bloße Zahl demonstriert jedoch das Dilemma: Man hat eine Vielzahl von Stellschrauben zur Verfügung. Die nationale Energiepolitik machte und macht hiervon umfangreich Gebrauch, oft ohne klare ordnungspolitische Ausrichtung. Das im Jahr 2020 beschlossene Klimapaket der deutschen Bundesregierung liefert hierzu umfangreiches Anschauungsmaterial.
Für den Handlungsbereich stehen technisch und energiepolitisch folgende Aktionsfelder zur Verfügung:
Energieeffizienz und Energiemanagement
Zertifikatehandel
Staatliche Eingriffe: Grenzwerte und Verbote
Regenerative Energien: Wasser, Photovoltaik, Bioenergie, Solarthermie, Wind
mit den Anforderungen an Speicherung und Netze
Geothermie und Wärmepumpen
Kernspaltung und Kernfusion
CO2-Verwendung und -Entsorgung
Systemlösungen