Der Taubenhasser und das Fenster zum Hof. Michael Möseneder. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Michael Möseneder
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Социология
Год издания: 0
isbn: 9783709939475
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vier oder fünf Meter“, sagt der Angeklagte. Ja, er habe einen Schlagring gezeigt, den er sich sicherheitshalber mitgenommen hatte. Und er stellte lautstark fest: „Pass auf, wenn du die Nicole ned in Rua losst, hau i da den Schädl ei!“

      „Woher haben Sie denn den Schlagring?“, will die Richterin wissen. Aus der Wohnung seines 1999 verstorbenen Bruders, erklärt der Angeklagte. „Haben Sie gewusst, dass das eine verbotene Waffe ist? Haben Sie sich da nie erkundigt?“, fragt Hornich. „Nein, ich habe ihn ja nie gebraucht.“

      Dass er, wie Herr R. bei der Polizei behauptete, mehrmals mit dem Schlagring in R.s Richtung geschlagen und ihn einmal am Handgelenk erwischt habe, stimme definitiv nicht. Es habe ein Wortgefecht gegeben; nachdem R. von einer Verwandten ein Baseballschläger gereicht wurde, seien der Angeklagte und sein unten wartender Bekannter gegangen.

      M. hat eine ganz andere Theorie, wie es zu einer Verletzung gekommen sein könnte: R. sei unmittelbar danach noch in einen Raufhandel verwickelt gewesen, habe er erfahren. Von diesem müsse die leichte Prellung am Handgelenk stammen, die im Spital diagnostiziert worden sei.

      Der 47-jährige R., der als Zeuge von einer Mitarbeiterin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in den Saal begleitet wird, stellt das definitiv in Abrede. Er sei gleich nach dem Vorfall mit Herrn M. zunächst zur Polizei und dann ins Spital gefahren. „Es gab sonst keine Rauferei“, erklärt er im Brustton der Überzeugung. Lediglich an einem Rosenbusch habe er sich gekratzt, als er die Wohnanlage verließ, verrät er noch.

      Die Auseinandersetzung im Stiegenhaus schildert er dagegen deutlich dramatischer. M. habe zwei oder drei Mal in Richtung seines Gesichts geschlagen und ihn einmal am Gelenk getroffen, als er einen Schlag abwehren wollte. Richterin Hornich fragt über die genauen Platzverhältnisse nach und wird zusehends skeptisch. Der 1,72 Meter große Angeklagte sei demnach tiefer als der 1,80 Meter große R. gestanden, zusätzlich sei noch das Stiegengeländer zwischen den Männern gelegen.

      „Hätten Sie nicht einfach einen Schritt zurück machen können? Dann wären Sie ja sicher außer Reichweite des Angeklagten gewesen.“ – „Nein, da stand meine Stieftochter“, behauptet der Zeuge, der auch sagt, er habe aus Angst Tage nach dem Vorfall nicht mehr schlafen können. Dass ihm ein Baseballschläger gebracht worden sei, bestreitet der Zeuge – der Gegenstand, den ihm seine Stieftochter aus der Wohnung geholt habe, sei ein schwarzer Besenstiel gewesen.

      Seine Gattin kann als Zeugin wenig beitragen, da sie den Streit im Stiegenhaus nicht verfolgt hat. Umso interessanter ist dafür die Befragung der Stieftochter. Die erklärt, sie sei auf der Treppe schräg über R. gestanden und nicht direkt hinter ihm. Außerdem habe sie nur einen Schlag wahrgenommen. Auf die Frage von Staatsanwalt Bernhard Mascha, ob sie ihrem Stiefvater etwas gebracht habe, schüttelt sie energisch den Kopf und verneint das auch verbal.

      Der Staatsanwalt beantragt also eine Protokollabschrift, da sich die Aussagen von R. und der Zeugin eklatant widersprechen und der Verdacht der falschen Zeugenaussage im Raum steht. Doch es kommt noch besser. „Gab es noch eine andere Auseinandersetzung?“, fragt die Richterin. „Ja, gab es“, gibt die Zeugin zu. Ihr Stiefvater und ihr Ex-Freund hätten sich um einen Schlüsselbund gestritten, den der Ex nicht hergeben wollte. Ihr Stiefvater habe diesen Streit aber nicht weiter verfolgen wollen, gibt die Zeugin zu. „Er hat gesagt: ‚Es war ein Ausrutscher, er war auf Alkohol.‘“ – „Hat auch ein Rosenbusch eine Rolle gespielt?“ – Die Zeugin kichert und will dazu nichts sagen.

      Wegen der Nötigung und des Besitzes einer verbotenen Waffe entscheidet Hornich sich für eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen die Bezahlung von 150 Euro Pauschalkosten. Vom Vorwurf der Körperverletzung spricht sie M. dagegen frei – zu widersprüchlich seien die Aussagen der Gegenseite gewesen.

      „Die ganze Causa ist abstoßend und pervers“, fasst Helmut Neumar, Vorsitzender des Schöffengerichtes in Korneuburg, die Geschichte von Walter K. und Brigitta S. zusammen. Im Laufe des Verfahrens um schweren sexuellen Missbrauch einer Unmündigen fallen auch andere Beschreibungen: „bizarr“, „unglaublich“, „abscheulich“. Jeder der Begriffe passt.

      Der 59 Jahre alte K. verdiente sein Geld damit, in der Firma von S. behinderte Kinder mit dem Bus in die Schule zu fahren. Eine 13-Jährige, körperlich beeinträchtigt und geistig auf dem Niveau einer Zwei- bis Dreijährigen, soll er von September 2016 bis Jänner 2017 mindestens 20-mal missbraucht haben, wirft ihm die Staatsanwältin vor.

      „Ich bin schuldig“, bekennt K., dreifacher Vater. Mit seiner Lebensgefährtin war er 14 Jahre zusammen, gleichzeitig hatte er zahlreiche Affären, die er im Internet kennenlernte. „Sie waren ja praktisch permanent on. Da ging es in den Chats ja immer gleich ums Blasen und Ficken“, spricht es der Vorsitzende unverblümt aus. „Sie waren ja immer auf der Suche?“ – „Als Bestätigung“, argumentiert der Angeklagte.

      Die bekam er beispielsweise von „Gipsy dewo“, die er 2016 auf Facebook kennen lernte. Man schrieb sich viel, der sonst dominante K. sagt, er sei in der schriftlichen Beziehung mit der Unbekannten der Unterwürfige und süchtig nach „Gipsy“ gewesen: „Ich wollte nur mit ihr schreiben. Mit ihr in Verbindung sein.“

      Auch während seiner Fahrten kommunizierte er fernschriftlich mit der Person. Und schrieb ihr einmal, dass sein Opfer, wie schon öfter, seine Nähe gesucht und ihren Kopf in seinen Schoß gelegt habe. „Mach mal dein Hosentürl auf und schauen wir, was passiert“, forderte ihn „Gipsy dewo“ auf. „Und Sie haben das gemacht?“, ist Neumar fassungslos. „Ich habe nicht nachgedacht und das einfach gemacht.“ Zum Beweis fertigte er noch ein Foto an und schickte es „Gipsy“. Das wiederholte sich in den kommenden Wochen.

      Im Jänner sei er eines Morgens schweißgebadet und mit schlechtem Gewissen aufgewacht, erzählt K. weiter. Um den Missbrauch zu beenden, versuchte er, die Route abzugeben, oder bat seine Chefin S., ihn zu begleiten. 2017 fand er auf seinem Auto einen USB-Stick mit den Missbrauchsbildern, seine Arbeitgeberin erzählte ihm, dass sie von Unbekannten mit den Fotos erpresst werde. Sogar bei der Polizei zeigte die 54 Jahre alte Frau an, dass sie von einem BMW verfolgt werde, dessen Kennzeichen sich als gestohlen herausstellten.

      Schließlich erschien S. bei der Lebensgefährtin von K., zeigte ihr die Bilder und erzählte von der Erpressung. Die Lebensgefährtin schmiss K. hinaus und forderte ihn auf, sich der Polizei zu stellen. Der machte das nicht, daher zeigte ihn am Ende sein eigener Sohn an.

      Die Polizei begann zu ermitteln und kam zu einer überraschenden Erkenntnis. Denn im Zuge der Erhebungen wurde die Identität von „Gipsy dewo“ offenbart: Frau S. hatte das Fakeprofil angelegt, sich die Erpresserbriefe selbst geschrieben, Drohanrufe aus Telefonzellen fingiert und die Nummerntafeln des geheimnisvollen BMW gestohlen und in ihrem Hochbeet vergraben.

      Ihr Motiv bleibt im Dunkeln. Die vierfach Vorbestrafte erzählt, sie habe K., mit dem sie selbst eine Affäre hatte, des Kindesmissbrauchs verdächtigt und wollte ihn überführen. „Da hätte aber schon ein Foto gereicht!“, wirft der Vorsitzende ein. Dann sagt sie, ihr Ziel sei gewesen, dass K. sich selbst stelle. „Warum sind Sie dann zu seiner Partnerin gegangen und haben ihr die Fotos gezeigt und von der angeblichen Erpressung erzählt?“, hält ihr die Staatsanwältin vor. Antwort bekommt sie keine.

      Bei einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren wird K. zu sechs und S. zu vier Jahren Haft verurteilt. Sowohl Angeklagte als auch Anklägerin berufen gegen die Strafhöhe, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

      „Es gibt Sachen, die glaubt man nicht. Sie haben nur für Teddybären für Ihren Sohn wahrscheinlich ein Kulturgut Österreichs zerstört“, ist Nicole Baczak, Vorsitzende des Schöffensenats, am Ende des Prozesses gegen Marie-Theres E. (Name geändert, Anm.) noch immer fassungslos. Staatsanwältin Leila Ivo geht es in ihrem Schlussplädoyer ähnlich: „Das Ganze zeugt von einer Dreistigkeit, die ich kaum mehr in Worte fassen kann“, fordert sie eine Verurteilung der 31-jährigen E. wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls. Das