DAS SCHIFF IST NICHT SEETÜCHTIG
Läuft ein Schiff mit defektem Lot auf Grund und ist das Lot bereits beim Auslaufen defekt gewesen, so gilt dies immer als Fehler des Schiffsführers – unabhängig von anderen Ursachen. Denn das Schiff hätte gar nicht auslaufen dürfen. Bei stärkerem Seegang könnte binnen weniger Minuten ein Totalverlust eintreten. Dann würde eine Untersuchung eingeleitet (Seesicherheits-untersuchungsgesetz). Ergibt sich aus dem Abschlussbericht der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, dass der Schiffsführer grob fahrlässig gehandelt hat, so droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Wenn Mängel vor dem Auslaufen nicht behoben werden, trägt allein der Schiffsführer die Folgen. Viele Skipper wissen nicht, dass ein Schiff rechtlich bereits als nicht seetüchtig gilt, wenn nur ein einziges sicherheitsrelevantes Aggregat defekt ist – und dann darf man nicht auslaufen!
Daher muss vor dem Auslaufen die Funktionstüchtigkeit der gesamten technischen Ausrüstung sichergestellt sein und dies sollte auch – im Logbuch oder im Übergabeprotokoll – dokumentiert werden. Auch wenn es pingelig erscheinen mag: Wenn die sicherheitsrelevante Ausrüstung nicht einwandfrei ist, sollte der Charterer das Schiff ablehnen und ein mängelfreies Ersatzfahrzeug fordern. (Bei einem seriösen Vercharterer dürfte eine derartige Panne aber kaum vorkommen.)
SCHLECHTE ÜBERGABE
»Das Schiff liegt an Steg 7 auf Platz 144, den Schlüssel finden Sie in der Backskiste.«
Charterschiffe sollten nach jeder Rückgabe abgetaucht werden. Hier ist das Ruder beschädigt, es hat eine Grundberühung gegeben.
Was auf den ersten Blick unbürokratisch und vertrauensvoll erscheinen mag, ist das Zeichen für einen wenig seriösen Vercharterer. An der Übergabe erkennt man den zuverlässigen Betrieb. Mit ihr wird der Charterer in die Yacht eingewiesen und es wird der technische Stand der Yacht dokumentiert. Für den Charterer bedeutet dies zweierlei. Er hat
1. die Gewähr, dass alles, was im Übergabeprotokoll steht, auch in Ordnung ist,
2. für alle Mängel aufzukommen, die nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt sind.
Eine seriöse Charterfirma lässt jedes Schiff nach jeder Rückgabe abtauchen und darüber einen Bericht anfertigen. Nur so kann sie Schäden durch Grundberührung erkennen.
Gelegentlich versuchen unseriöse Vercharterer, dem Kunden Schäden unterzuschieben und die Kaution einzubehalten. Davor kann sich der Kunde schützen, indem er das Schiff besonders sorgfältig untersucht und alle Schäden selbst entdeckt. Dazu sollte das Schiff in kleine Bereiche aufgeteilt und diese jeweils von zwei Mitseglern kontrolliert werden. Im Außenbereich sind die Stellen, wo eine Yacht anstoßen oder verkratzen kann, unter die Lupe zu nehmen: Bug- und Heckkorb, Steven, Spiegel, das gesamte Gelcoat, die Reling – auch die Ummantelung – und natürlich die Segel. Unter Deck werden die Navigationsgeräte, die Bilge (Wasser in der Bilge im Übernahmeprotokoll notieren), die Gängigkeit der Seeventile, der Motorraum, das WC und der Wohnbereich überprüft. Bei einer ordentlichen Übergabe gehen die Kunden zunächst allein an Bord, um sich mit den Verhältnissen vertraut zu machen und ihre Sachen zu verstauen. Danach bereiten sie sich mithilfe eines Formularvordrucks (Muster siehe Folgeseite) auf die Übergabe vor. Schließlich übergibt ein Bootsmann das Boot. Er kennt das Schiff wie sein eigenes und beantwortet alle Fragen. Übergabe und Einweisung dauern etwa eine Stunde.
PAPIERE AN BORD
• Bootszeugnis
• Funkgenehmigungsurkunde (»Nummernzuteilungsurkunde«)
• Funkbetriebszeugnis
• Sportbootführerschein
• Reisepass/Personalausweis
PANNEN WÄHREND DES TÖRNS
Technische Probleme während des Törns lassen sich nicht ausschließen. Für weniger erfahrene Charterer kann es sehr wichtig sein, das technische Personal des Vercharterers rund um die Uhr erreichen zu können – und zwar ohne Anrufbeantworter. Man denke nur an die Maschine, die beim Einlaufen in den Hafen nicht anspringt. Viele Charterbetriebe berichten, dass nach telefonischer Beratung die meisten Störungen vom Charterer selbst behoben werden. Zwei Beispiele mögen dies belegen, Heizung (siehe Seite 12) und Bugstrahlruder. Letzteres hat nämlich zwei Hauptschalter, von denen einer (an der Sitzbank) unbemerkt umgelegt wurde.
Ersatzteile oder Austauschgeräte werden nur in Ausnahmefällen benötigt. Sie können per Paketdienst binnen 24 Stunden an Bord sein – sofern der Vercharterer ein eigenes Ersatzteillager hat. Und wenn ein Fehler nicht ohne fremde Hilfe zu beseitigen sein sollte – ein erfahrener Vercharterer hat Zugriff auf Fachbetriebe vor Ort. Das kann besonders im Ausland hilfreich sein.
VORBILDLICHES ÜBERGABEPROTOKOLL (Yacht- und Charterzentrum, Heiligenhafen)
Weiße Felder können bei Übergabe vom Charterer allein ausgefüllt werden.
BEI DER ÜBERGABE UND DER RÜCKGABE ABZUGEBENDE ERKLÄRUNGEN
Törn von: _______________________________________________________________________
ERKLÄRUNGEN ÜBERGABE
Alle nebenstehend aufgeführten Gegenstände wurden von den Unterzeichnern überprüft und funktionstüchtig übergeben.
(Sportbootführerschein-Nr.