Kindergeld und Versicherung nach der Schule. Otto Bretzinger. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Otto Bretzinger
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Сделай Сам
Год издания: 0
isbn: 9783965330252
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Niederschrift festzulegen und diese dem Arbeitnehmer auszuhändigen nicht entspricht, ist das Arbeitsverhältnis gleichwohl wirksam zustande gekommen. Der Arbeitnehmer kann auf die Erfüllung der Niederlegungs- und Aushändigungspflicht bestehen und diese gerichtlich durchsetzen.

      Ein Jugendlicher, der noch nicht 18 Jahre alt ist, braucht für den Abschluss eines Arbeitsvertrags die Zustimmung der Eltern. Und mit Jugendlichen unter 15 Jahren kann in der Regel überhaupt kein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.

      Dauer des Arbeitsverhältnisses

      Jedes zweite Arbeitsverhältnis wird mittlerweile befristet abgeschlossen. Im Gegensatz zum auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Arbeitsverhältnis endet das befristete Arbeitsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch. Es bedarf also keiner Kündigung.

      Achtung: Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Befristung ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer ausgeschlossen, es sei denn, dass dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist allerdings zulässig.

      Grundsätzlich ist die Befristung des Arbeitsverhältnisses nur zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses liegt u.a. vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht (z.B. Beschäftigung eines Verkäufers für die Dauer des Weihnachtsgeschäfts) oder der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird (in Betracht kommt die Vertretung kranker, beurlaubter oder aus anderen Gründen an der Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer). Auch wenn kein sachlicher Grund vorliegt, kann ein Arbeitsverhältnis bis zur Dauer von zwei Jahren befristet werden. Und bis zu der Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung des Arbeitsvertrags zulässig.

      Achtung: Der Gesetzgeber möchte die Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen gesetzlich einschränken. Es muss also demnächst mit einer entsprechenden Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gerechnet werden.

      !

      Tipp: Die rechtsunwirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses hat zur Folge, dass der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt. Allerdings geschieht dies nicht automatisch, sondern muss vom Arbeitnehmer durch Klage vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses beim Gericht eingereicht werden. Andernfalls endet das Arbeitsverhältnis trotz der Unwirksamkeit der Befristung.

      Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wird. Es muss allerdings nicht der gesamte Vertrag schriftlich abgeschlossen sein, vielmehr ist es ausreichend, dass die Befristungsabrede schriftlich abgefasst und von den Vertragsparteien unterzeichnet ist.

      Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen dürfen gegenüber unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern nicht schlechter behandelt werden, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.

      Weitere Einzelheiten zum Jobben in einem »normalen« Arbeitsverhältnis unter 5.1.

      Geringfügige Beschäftigungen spielen in der Arbeitswelt eine große Rolle. Dabei handelt es sich um Beschäftigungsverhältnisse, bei denen das Arbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet oder die nur kurz andauern. Daraus ergeben sich verschiedene sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Besonderheiten. Im Zusammenhang mit der geringfügigen Beschäftigung spricht man auch von einem Minijob oder 450-Euro-Job.

      Formen

      Eine geringfügige Beschäftigung kann in folgenden Formen erfolgen:

      1 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450,– € nicht übersteigt (sogenannte Minijobs). Zum Arbeitsentgelt gehören alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Zum regelmäßigen Arbeitsentgelt zählen auch anteilig Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgratifikationen oder Urlaubsgeld. Ausgenommen sind Zuschläge während Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit sowie Mitarbeiterrabatte und Trinkgelder. Weil diese Zuschläge als steuerfrei gelten, wird das Minijob-Gehalt durch sie nicht erhöht.

      2 Um eine zeitlich geringfügige Beschäftigung handelt es sich auch dann, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage (bis 31.12.2018: drei Monate oder 70 Arbeitstage) nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird (sogenannte kurzfristige Beschäftigung). Berufsmäßigkeit ist im Regelfall gegeben, wenn die Tätigkeit – und sei es mit Unterbrechungen – mit einer gewissen Regelmäßigkeit aufgenommen, also häufig und voraussehbar aufgenommen wird. Auf den Verdienst kommt es bei kurzfristigen Beschäftigungen nicht an.

      3 Die oben genannten Regelungen gelten auch, wenn die Beschäftigung ausschließlich in Privathaushalten ausgeübt wird. Eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt liegt vor, wenn diese durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird (z.B. Zubereiten von Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung, Versorgung und Betreuung von Kindern).

      Achtung: Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen werden zusammengerechnet, ebenso geringfügige Beschäftigungen im gewerblichen Bereich mit geringfügigen Beschäftigungen im Privathaushalt. Wird die Geringfügigkeitsgrenze von 450,– € überschritten, tritt vom Tag des Überschreitens an neben der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung auch Versicherungspflicht in den anderen Zweigen der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung ein.

      Diskriminierungsverbot

      Bei den geringfügig Beschäftigten handelt es sich arbeitsrechtlich regelmäßig um Teilzeitbeschäftigte. Deshalb gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Grundsätze und Bestimmungen wie für Arbeitnehmer in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen. Geringfügig Beschäftigte haben demnach Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen, Sonderleistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Auch das allgemeine und besondere Kündigungsschutzrecht findet auf geringfügig Beschäftigte in vollem Umfang Anwendung.

      Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

      Seit dem 1.1.2013 sind geringfügig Beschäftigte bei Neueinstellungen Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern sie sich nicht durch Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Bleibt der Arbeitnehmer Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, beläuft sich der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil am Rentenversicherungsbeitrag auf 3,6 % (bzw. 13,6 % bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen in Privathaushalten) des Arbeitsentgelts. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers (15 % bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen im gewerblichen Bereich bzw. 5 % bei solchen in Privathaushalten) und dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 18,6 %.

      Lässt sich der Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreien, zahlt nur der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung von 15 %. Als Folge erwirbt der Arbeitnehmer aber auch keine vollen Leistungsansprüche aus der Rentenversicherung. Die Befreiung kann nur für die Zukunft und im Falle der Ausübung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen nur einheitlich für alle Beschäftigungen erklärt werden.

      Weitere Einzelheiten zum Jobben im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung unter 5.2.

      Nicht selten haben Jugendliche nach dem Schulabschluss keinen Plan, keinen Ausbildungsplatz oder Studienplatz erhalten oder Sie wollen einfach eine Pause einlegen und eine Auszeit nehmen.

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