Der Verkehrspolizist. Dieter Schäfer. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Dieter Schäfer
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Философия
Год издания: 0
isbn: 9783864766664
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      Illustrationen: Karl Gärtner

      Fotos: Archiv Dieter Schäfer

      Satz & Gestaltung: Verena Kessel

ISBN Hardcover 978-3-86476-127-0
ISBN EPUB 978-3-86476-666-4
ISBN PDF 978-3-86476-667-1
image Seit 1542 Verlag Waldkirch KGSchützenstraße 1868259 MannheimTelefon 0621-129150Fax 0621-1291599E-Mail: [email protected] www.verlag-waldkirch.de

      © Verlag Waldkirch Mannheim, 2019

      Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise,

      nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Herausgebers.

       Dieter Schäfer

       Der Verkehrspolizist

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       Heiter bis wolkige Episoden aus der Kurpfalz

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      Ich danke meinem Kurpfälzer Freund Karl Gärtner für die Unterstützung bei der Illustration.

      Das Titelbild und alle Zeichnungen stammen unverwechselbar aus seinen Pinseln und Zeichenstiften.

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      Kontakt: [email protected]

       Inhaltsverzeichnis

       Der Diensteid

       Intro: Der Verkehrspolizist

       Kapitel 1: Kurpfälzer Eigenheiten

       Kapitel 2: Die Radfahrer

       Kapitel 3: So nicht!

       Die Interaktion zwischen Bürger und Polizei

       Kapitel 4: Drogen im Straßenverkehr

       Kapitel 5: HD–04

       Die Affäre Kurzzeitkennzeichen

       Kapitel 6: Das Phänomen Auto-Poser

       Kapitel 7: Phänomen Autobahn

       Kapitel 8: Die Motorradfahrer

       Kapitel 9: Verkehrspolizist – Warum ich?

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      Die Ableistung des Diensteides hat etwas Feierliches,

      ähnlich wie auf festlichem Parkett.

       Der Diensteid

      § 47 Landesbeamtengesetzt Baden-Württemberg

      Zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn legt jeder Polizeibeamte feierlich den Diensteid ab.

       Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)

      Intro: Der Verkehrspolizist

       Heiter bis wolkige Episoden aus der Kurpfalz

       Jeder kennt ihn.

       Nicht jeder mag ihn.

       Fast jeder respektiert ihn.

      Sein hoheitlicher Blick Seine virtuelle Art bei der Verkehrsregelung Seine freundliche Art beim Kontakt (Prädikate des Verkehrspolizisten)

       Der Verkehrspolizist Heiter bis wolkige Episoden aus der Kurpfalz

      Den Kindern brachte er die ersten Verkehrsregeln bei. Den Jugendlichen vermieste er den Spaß an frisierten Mopeds. Den jungen Männern setzte er beim Rasen und Tunen zu. Und irgendwie alle haben ihr Erlebnis, beim zu schnellen Fahren ertappt worden zu sein. Ist sein Bild in der Öffentlichkeit nun freundlich oder doch ablehnend – wir werden sehen.

      Eigentlich könnte das Zusammenleben ganz einfach sein. Die Väter unserer Republik haben sich bei der Gestaltung des Grundgesetzes und der darauf aufbauenden Gesetzgebung schon etwas gedacht.

      Artikel 1 GG garantiert die Unverletzlichkeit der Menschenwürde und Artikel 2 ermöglicht es für jeden, sich in Freiheit auszuleben.

      Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung fordert, jeder solle sich so verhalten, dass er andere nur unvermeidbar belästigt oder gar gefährdet. Das würde durchaus reichen, um gedeihlich miteinander auszukommen. Wäre da nicht Artikel 5 GG, der Jedermanns Meinung nicht nur anerkennt, sondern auch erlaubt, diese frei zu äußern.

      So entwickelte sich eine pluralistische Gesellschaft, in der Meinungsvielfalt das Zusammenleben komplizierter macht.

      Das ausdrückliche Recht des Artikel 21 GG, in Parteien an der politischen Willensbildung mitzuwirken, förderte unterschiedliche Ideologien, sodass es dann im Alltag doch häufiger eines Schiedsrichters bedarf.

       Die drei „E“

      Das Erste steht für Engineering und umfasst alle baulichen und technischen Optionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Hier ist die