d)Rechtsstellung des Zessionars
aa)Bindung an den Sicherungszweck
bb)Gestaltungsrechte und Nebenforderungen, insbesondere aus Verzug
cc)Grenzüberschreitende Mehrfachabtretung
a)Existenz des Rechts und Inhaberschaft des Zedenten; Kondiktionslagen
b)Durchgangs- oder Direkterwerb
a)Bestandsschutz und Vertrauensschutz
b)Erweiterter Vertrauensschutz bei der Aufrechnung
6.Insbesondere: Unternehmen und Unternehmensanteile
B.Abgrenzung zu anderen Übertragungsformen
2. AbschnittBesondere Formen der Sicherungstreuhand – Erstreckungen des Eigentumsvorbehalts
I.Verlängerter Eigentumsvorbehalt