Besonderes Verwaltungsrecht. Mathias Schubert. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Mathias Schubert
Издательство: Bookwire
Серия: Schwerpunkte Pflichtfach
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811453593
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kommunaler Wirtschaftsunternehmen

       1.Regiebetriebe und Eigenbetriebe

       2.Rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts

       3.Gesellschaften privaten Rechts

       III.Rechtsstellung privater Konkurrenten

       1.Klagen gegen das Verhalten im Wettbewerb („wie“)

       2.Klagen gegen die Teilnahme am Wettbewerb („ob“)

       a)Verwaltungsrechtsweg oder Zivilrechtsweg?

       b)Drittschützender Charakter der Marktzugangsvoraussetzungen?

       c)Grundrechtlicher Fiskusabwehranspruch?

       d)Kommunalrechtliche Koppelungsverbote

       IV.Veräußerung wirtschaftlicher Unternehmen

       V.Spezialbereich: Unternehmerische Betätigung im Kreditwesen

       VI.Kommunale Wirtschaftsförderung

       VII.Kommunale Auftragsvergabe

       § 10Kommunales Finanzwesen (Zusammenfassende Übersicht)

       I.Das kommunale Vermögen

       II.Kommunales Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

       III.Die kommunalen Einnahmen

       § 11Die Staatsaufsicht über die Kommunen

       I.Allgemeine Kommunalaufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten

       1.Aufsichtsbehörden

       2.Aufsichtsmittel

       3.Opportunitätsprinzip und Verhältnismäßigkeit

       II.Fachaufsicht bei Auftragsangelegenheiten

       III.Sonderaufsicht bei Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung

       IV.Rechtsschutz der Gemeinden gegenüber aufsichtsbehördlichen Maßnahmen

       V.Anspruch des einzelnen Einwohners?

       Teil II Polizei- und Ordnungsrecht

       § 12Das Polizeirecht und seine Rahmenbedingungen

       I.Die polizeiliche Funktionswahrnehmung im modernen Verfassungsstaat

       II.Entwicklungslinien des Polizeirechts

       III.Polizei- und Ordnungsrecht im Bundesstaat und Europa

       IV.Rechtsstaatliche Vorgaben

       1.Innere Sicherheit als Staatsaufgabe

       2.Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes

       3.Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

       V.Wahrung der Grundrechte