Besonderes Verwaltungsrecht. Mathias Schubert. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Mathias Schubert
Издательство: Bookwire
Серия: Schwerpunkte Pflichtfach
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811453593
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a)Normenkontrolle

       b)Feststellungsklage

       2.Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne

       3.Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bauleitpläne

       § 28Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben

       I.Vorhabenbegriff

       II.Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans

       1.Grundtatbestände des § 30 I und II BauGB; Vorgaben der BauNVO

       2.Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 BauGB

       III.Zulässigkeit von Vorhaben im nicht qualifiziert beplanten Innenbereich

       1.Räumlicher Geltungsbereich

       2.Zulässigkeitskriterien nach § 34 I BauGB

       3.Zulässigkeitskriterien nach § 34 II BauGB

       4.Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche als Genehmigungshindernis

       5.Ausnahmebestimmungen nach § 34 IIIa BauGB

       6.Möglichkeiten des Satzungserlasses nach § 34 IV und V BauGB

       7.Einvernehmen der Gemeinde

       IV.Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich

       1.Privilegierungstatbestände

       2.Sonstige Vorhaben

       3.Öffentliche Belange

       4.Begünstigte Vorhaben

       5.Ausführung der Vorhaben und Einvernehmen der Gemeinde

       6.Außenbereichssatzung

       7.Steuerung von Außenbereichsvorhaben durch den Flächennutzungsplan und die Ziele der Raumordnung

       a)Darstellungen im Flächennutzungsplan

       b)Ziele im Regionalplan

       V.Zulassung von Vorhaben auf Grund eines in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans

       VI.Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie

       § 29Grundlagen des Bauordnungsrechts

       I.Rechtsquellen

       II.Regelungsgegenstände

       § 30Materielles Bauordnungsrecht

       I.Grundbegriffe

       1.Bauliche Anlage

       2.Grundstück

       3.Baulast

       4.Weitere