•Eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung: Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses, die keinen anerkannten Bildungsgang absolviert haben, können sich autodidaktisch vorbereiten und die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung ablegen.
Warum wählen Jugendliche eine Berufslehre mit Berufsmaturität?
Junge Menschen wählen aus ganz unterschiedlichen Gründen den anspruchsvollen Ausbildungsweg einer Berufslehre mit gleichzeitiger oder anschliessender Berufsmaturität:
•Fachhochschulstudium: Das Berufsmaturitätszeugnis in Kombination mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis berechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in eine Fachhochschule. Die berufliche Grundbildung stellt dadurch – derzeit v.a. noch für junge Männer – eine praxisorientierte Alternative zum Gymnasium dar.
•Berufschancen und materielle Vorteile: Mit der Berufsmaturität steigen die Chancen im Berufsleben generell, und es werden anspruchsvolle, interessante berufliche Tätigkeiten in höheren Positionen erreichbar. Damit sind auch materielle Vorteile verbunden.
•Passerelle Berufsmaturität – universitäre Hochschulen: Wer eine Berufsmaturität absolviert hat, kann anschliessend eine Ergänzungsprüfung («Passerelle») ablegen, bei der die lokale Landessprache, die zweite Landessprache oder Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften (Biologie, Chemie und Physik) sowie Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte und Geografie) geprüft werden. Die Passerelle-Prüfung öffnet den Zugang zu sämtlichen schweizerischen Universitäten inkl. ETH und zu allen Studienrichtungen.8 Zugang zu ausländischen Hochschulen verschafft sie nur dort, wo diese freiwillig das Zeugnis zur bestandenen Ergänzungsprüfung anerkennen.
Mit einem BM-Abschluss kann übrigens in vielen Kantonen auch die gymnasiale Matura in einem verkürzten Ausbildungsgang erworben werden.
•Andere Hochschulstudiengänge: Neben den Studiengängen an Fachhochschulen, die auf der beruflichen Grundbildung aufbauen, sind unter gewissen Bedingungen auch andere Studienrichtungen erreichbar.
Zusammen mit einer Ergänzungsprüfung (Äquivalenznachweis zur Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik) berechtigt der Berufsmaturitätsausweis auch zum Studium an einer pädagogischen Hochschule.
Fazit
Die Berufsmaturität (BM) ist ein moderner und eigenständiger Bildungsabschluss, der die Vorteile einer praxisorientierten Ausbildung der beruflichen Grundbildung mit einer breiten Allgemeinbildung kombiniert. Die BM fördert wichtige Kompetenzen wie Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz. Die BM hat aber nicht nur einen eigenständigen Bildungswert, sie gewährleistet auch den Zugang zu den Fachhochschulen und öffnet über eine Ergänzungsprüfung sogar den Weg an die Universitäten oder an die ETH.
Damit die Lernenden die anspruchsvollen Ziele der Berufsmaturität erreichen können, müssen BM-Lehrpersonen jederzeit imstande sein, zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem zu unterscheiden, zwischen Gründlichkeit und Vollständigkeit abzuwägen. Nur dank wohlüberlegter didaktischer Reduktion kann es gelingen, den verlangten Stoff in einer derart begrenzten Unterrichtszeit erfolgreich zu vermitteln und fruchtbare Lernsituationen zu gestalten.
Literatur
Bauder, Tibor/Osterwalder, Fritz (Hrsg.) (2008): 75 Jahre eidgenössisches Berufsbildungsgesetz. Politische, pädagogische, ökonomische Perspektiven. Bern: hep.
Lehner, Martin (2013): Viel Stoff – wenig Zeit. Wege aus der Vollständigkeitsfalle (4. Auflage). Bern: Haupt.
Maurer, Markus/Gonon, Philipp (2013): Herausforderungen für die Berufsbildung in der Schweiz. Bestandesaufnahme und Perspektiven. Bern: hep.
Wettstein, Emil/Gonon, Philipp (2009): Berufsbildung in der Schweiz. Bern: hep.Eine Neubearbeitung dieses Buches mit Evi Schmid als Ko-Autorin erscheint im Herbst 2014 bei hep.
Links
www.berufsbildung.ch: Web-Portal zur Berufsbildung. Dort findet sich auch ein Merkblatt zur Berufsmaturität.
www.lex.dbk.ch: Lexikon der Berufsbildung, publiziert von der Deutschschweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz.
www.sbfi.admin.ch ➔ Themen ➔ Berufsbildung ➔ Dokumente ➔ Berufsbildung in der Schweiz 2013 – Fakten und Zahlen.
Elisabeth Zillig9
Zur Geschichte der Berufsmaturität
Vorläufer: Die Berufsmittelschulen 1970–1990
Ende der 1960er-Jahre entstanden im gewerblich-industriellen Bereich die ersten Berufsmittelschulen. Sie hatten das Ziel, Lernenden einer dualen Berufslehre eine erweiterte Allgemeinbildung zu vermitteln.
Die erste Berufsmittelschule wurde 1968 in Aarau gegründet und der dortigen Gewerbeschule angegliedert. 1970 erliess das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA, danach Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, BBT, und heute Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, SBFI) die «Wegleitung für die Errichtung und die Organisation von Berufsmittelschulen und deren Subventionierung durch den Bund». Im selben Jahr entstand eine Berufsmittelschule in Lausanne. 1972 und 1973 folgten Gründungen in Bern und Zürich.
Mit diesen Angeboten sollte die Attraktivität der Berufslehre gesteigert und der Zustrom zu den Gymnasien vermindert werden. Bei einer Quote von kaum mehr als drei Prozent war allerdings der Anteil der Lernenden, die eine Berufsmittelschule besuchten, bis zum Jahre 1991 gering.
Obwohl ab 1983 eine eidgenössische Verordnung über «die Organisation, Zulassungsbedingungen, die Promotion und die Abschlussprüfung der Berufsmittelschule» existierte, waren die Inhalte und Niveaus der Angebote von Schule zu Schule sehr unterschiedlich. So variierten die Lektionenzahlen zwischen 600 und 1100. Eine generelle Übertrittsberechtigung in die höheren Berufs- und Fachschulen gab es nicht. Die Verordnung sah je einen Fächerkanon für gewerblich-industrielle und für kaufmännische Berufsmittelschulen vor.
Von der Berufsmittelschule zur Berufsmaturitätsschule 1990–1998
Nicht zuletzt aufgrund der OECD-Expertise «Bildungspolitik in der Schweiz» aus dem Jahre 1990 begann man auch in der Schweiz, die internationale Kompatibilität unseres Bildungswesens zu hinterfragen. So wurde von Ingenieurschulen die Forderung erhoben, die höheren technischen Lehranstalten (HTL) zu Fachhochschulen aufzuwerten. Gleichzeitig wurde die Anhebung des Niveaus der Berufsmittelschulen und damit verbunden die generelle Zutrittsberechtigung zu den Ingenieurschulen (HTL) und den höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen (HWV) verlangt. Diese Entwicklung wurde vom BIGA und von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) unterstützt.
Im Jahre 1993 wurde die Berufsmittelschulverordnung revidiert, dabei wurde auch der Begriff Berufsmaturität offizialisiert. Artikel 14a dieser Verordnung besagte:
Mit Zustimmung des Bundesamtes können Berufsmittelschulen auf eine Berufsmaturität vorbereiten. Diese besteht aus der abgeschlossenen Berufslehre und der erweiterten Allgemeinbildung im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen. Sie bescheinigt, dass der Inhaber fähig ist, die Ausbildung an einer höheren Fachschule fortzusetzen.
Es wurden vier Berufsmaturitäten unterschieden:
•die technische,
•die kaufmännische,
•die gestalterische,