In den Praxisalltag integrieren
Fazit
PETER GORENFLOS
Neutralität versus Parteilichkeit
Jamedas lauterkeitsrechtliche Achillesferse, oder weshalb die Kombination von Werbung, Bewertung und vollständiger Arztlistung unzulässig ist – ein Kommentar
Die Zwangslistung von Ärzten ist nicht haltbar
Jameda hat die Möglichkeit, bei der Veröffentlichung von Negativbewertungen und der Löschung von Positivbewertungen willkürlich und selektiv vorzugehen, in Abhängigkeit vom Kundenstatus
Jameda muss sich entscheiden, ob es ein Werbeportal oder ein Bewertungsportal sein möchte
BERND HALBE
Onlinebewertung – und dann?
Rechtsprechungsvorgaben und Erfahrungen zum Umgang mit (Zahn-)Arztbewertungen im Internet
Wer soll in Anspruch genommen werden: Verfasser oder Portalbetreiber?
Was soll beseitigt werden: Bewertung oder (Zahn-)Arztprofil?
THOMAS JOCHHEIM
Jameda-Bewertung löschen
Anleitung und Vorlage
Schlechte Bewertungen nagen am Selbstbewusstsein und schrecken interessierte Patienten ab
Braucht man immer einen Rechtsanwalt?
Am Anfang steht immer der Behandlungskontakt
Jamedas Reaktion
Inhaltliche Stellungnahme ist erst später erforderlich
Wann zum Rechtanwalt?
NILS SEEBACH
Amazon-Alarm im Gesundheitswesen
E-Commerce und Digital Health
Vom Online-Handel zur Plattform-Ökonomie: Was bislang passierte
Das öffentliche Geheimnis von Amazons anhaltendem Turbowachstum
Amazons Ausbreitung: Kategorie für Kategorie und Kettenglied für Kettenglied
Die Plattform-Ökonomie und Digital Health: Was dem Gesundheitsmarkt bevorsteht
COVID-19: Der Digitalisierungsbeschleuniger schlechthin
Plattformbildung im Gesundheitswesen
Ärzte und Apotheker: verschiedene Aussichten
Patientenwohl durch Kundenmehrwert ergänzen: Was Akteure im Gesundheitsmarkt tun können
Kunden kennen kein Zurück
Patientenwohl plus Kundenzentrierung
Gedankenexperimente zu Gesundheitsplattformen in Deutschland
Wer die Wahl hat, hat die Qual !
In der Wahrnehmung des Verfassers hat sich der Zahnarztmarkt in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Eine zunehmend veränderte Erwartungshaltung des zahnärztlichen Nachwuchses trifft auf eine Arbeitswelt, die sich erst langsam auf diese geänderten Anforderungen einzustellen scheint. Viele niedergelassene Zahnärzte1 berichten von Schwierigkeiten, die passenden zahnärztlichen Mitarbeiter zu finden oder gar aus der begrenzten Menge der passenden potentiellen Kandidaten mit Blick auf eine anvisierte Praxisabgabe einen geeigneten Nachfolger zu finden und diesen frühzeitig zu implementieren. Oft ist zu hören, dass die jungen Zahnärzte nicht ihr Leben auf das Führen einer eigenen Praxis ausrichten wollen, sondern doch lieber angestellt werden möchten.
Rückläufige Zahlen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung
Während in II/2007 insgesamt 55.431 Zahnärzte an der zahnärztlichen Versorgung teilnahmen, zeichnet sich 13 Jahre später, in II/2020 ein gänzlich anderes Bild: Die Zahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte ist auf 47.722 gesunken.2
Bei der Überprüfung des aktuellen Zahlenmaterials spiegelt sich diese erlebte Realität bereits jetzt wider. Ende des Jahres 2019 erreichte die Zahl der Zahnärzte insgesamt (Vertragszahnärzte und Privatzahnärzte) in Deutschland einen Höchstwert von 98.604, während es im Jahr 2015 noch 92.988 waren.3
Diese steigenden Zahlen wecken zunächst die Erwartung, dass ein zunehmendes Interesse an der Zahnmedizin zu bestehen scheint und mangelnder Nachwuchs nicht der Grund für die Schwierigkeiten der niedergelassenen Zahnärzte sein kann, geeignete Nachfolger zu finden.
Diese anfänglich geweckte Erwartung wird zunächst durch die Zahl der Neuimmatrikulationen sowie der Approbationen korrigiert. Während im Jahr 2015 noch 2.162 Neuimmatrikulationen zu verzeichnen waren, stieg die Zahl im Jahr 2016 auf 2.170 an und entwickelte sich bis zum Ende 2019 auf 2.191.4 Die Anzahl der Approbationen nach 6 Jahren entwickelte sich seit dem Jahr 2016 mit 2.409 Approbationen über das Jahr 2017 (2.192 Approbationen) rückläufig und stieg zum Jahresende 2019 mit 2.463 Approbationen wieder leicht an.5
Auffällig ist bei diesen grundsätzlich steigenden Zahlen, dass die Zahl der niedergelassenen Zahnärzte sich tatsächlich rückläufig entwickelt und dies nicht erst in den letzten Jahren; während 2005 noch u. a. nach der Statistik der Bundeszahnärztekammer 56.100 Zahnärzte (Vertragszahnärzte und Privatzahnärzte) in Deutschland niedergelassen waren, ging diese Zahl kontinuierlich bis zuletzt 2019 auf 48.853 (Vertragszahnärzte und Privatzahnärzte) zurück.6 Der rückläufige Trend im Bereich der vertragszahnärztlichen Niederlassung setzte sich mithin fort.
Das Ausmaß der veränderten Zahlen wird hingegen erst deutlich bei Betrachtung der Zu- und Abgänge der an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte. Nach der Auswertung der Abrechnungsstatistik der KZBV gestalten sich die Zugänge rückläufig und begegnen einer steigenden Zahl von Abgängen. Während im Jahr 2016 noch ein Zugang von 1.301 Zahnärzten zu verzeichnen war, waren es im Jahr 2019 nur noch 1.376; im Jahr 2016 wurden 2.057 Abgänge verzeichnet, im Jahr 2019 stehen den Zugängen bereits 2.554 Abgänge gegenüber.7
Die Zahlen zeigen zum einen die grundsätzliche Entwicklung auf, dass mehr Vertragszahnärzte aus dem System ausscheiden als hinzukommen, zum anderen lässt sich aber auch eine Zukunftsprognose erahnen, die den Markt und die zahnärztliche Versorgung womöglich vor Herausforderungen stellen wird.
Angestellte Zahnärzte auf dem Vormarsch
Den rückläufigen Zahlen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung steht ein deutlicher Anstieg der Anzahl der angestellten Zahnärzte gegenüber. Während im II. Quartal 2007 insgesamt 726 angestellte Zahnärzte in der vertragsärztlichen