Die kursiv gedruckten Konten 4711 und 8106 sind individuelle eingerichtete Konten.
5. Besonderheiten des Kontenplans im Hinblick auf Konsolidierung und Internationale Rechnungslegung
5.1 Konsolidierung
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Kontenrahmen im Konzern
Der Konzern ist eine spezielle Variante einer Unternehmensverbindung. Sein besonderes Merkmal ist, dass eine Obergesellschaft – bezeichnet als Muttergesellschaft – aufgrund einer Mehrheitsbeteiligung oder einer anderweitigen Sicherung der herrschenden Position die Geschäfte einer oder mehrerer hierarchisch untergeordneter Gesellschaften, die aber rechtlich selbständig sind, maßgeblich beeinflussen kann. Diese Untergesellschaften werden als Tochtergesellschaften bezeichnet.
Da die Tochtergesellschaften alle ihre rechtliche Selbständigkeit bewahrt haben, ist es zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse einer solchen Unternehmensverbindung notwendig, dass neben den Einzelabschlüssen der zum Konzern gehörenden Unternehmen ein Konzernabschluss für den Konzern als solchen erstellt wird.
58Um die Konsolidierungsarbeiten innerhalb eines Konzerns zu erleichtern, sollte darauf geachtet werden, dass ein möglichst einheitlicher Kontenplan verwendet wird. Ist dies aufgrund nationaler oder branchenspezifischer Besonderheiten nicht möglich, sollten zumindest einheitliche Verrechnungskonten für Vorgänge zwischen den einzelnen Konzerngesellschaften eingerichtet werden. Dies kann die Abstimmungsarbeiten, die am Ende einer Periode (Geschäftsjahr, Quartal, Monat) erforderlich sind, erleichtern.
5.2 Internationale Rechnungslegung
59Wird ein internationaler Abschluss, beispielsweise nach IFRS, neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss aufgestellt, kann dies entweder mittels einer Überleitungsrechnung von der nationalen Buchhaltung auf den IFRS-Abschluss oder mittels eines eigenen Buchhaltungskreises geschehen.
Fragen
1.) Worin besteht der Unterschied zwischen einem Kontenrahmen und einem Kontenplan?
Der Kontenplan ist im Gegensatz zum allgemein gehaltenen Kontenrahmen betriebsindividuell (Tz. 51).
2.) Nach welchem Prinzip ist der Industriekontenrahmen gegliedert?
Die Gliederung erfolgt nach dem Abschlussprinzip in Anlehnung an § 266 HGB und an § 275 HGB (Tz. 52).
3.) Welches Ziel besteht in einem Konzern hinsichtlich des Kontenplans?
Es sollte möglichst ein einheitlicher Kontenplan verwendet werden (Tz. 58).
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