Kant hatte bereits in Von den verschiedenen Rassen der Menschen zwischen Naturbeschreibung und Naturgeschichte unterschieden. Letztere, die, wie es heißt, »fast noch gänzlich fehlt«, würde »die Veränderung der Erdgestalt, ingleichen die der Erdgeschöpfe (Pflanzen und Tiere), die sie durch natürliche Wanderung erlitten haben, und ihre daraus entsprungenen Abartungen von dem Urbilde der Stammgattung lehren. Sie würde vermutlich eine große Menge scheinbar verschiedener Arten zu Rassen ebenderselben Gattung zurückführen und das jetzt so weitläufige Schulsystem der Naturbeschreibung in ein physisches System für den Verstand verwandeln«42. Deutlich lehnt Kant sich hier an Buffons Kritik der artifiziellen, »schulmäßigen« Klassifikationen à la Linné an und favorisiert wie Buffon ein »physisches System«. Über Buffon hinaus führt er jedoch eine entwicklungslogische Perspektive ein. Die synchrone Naturbeschreibung, die, so Kant, den »Zustand der Natur in der jetzigen Zeit« zum Gegenstand hat, sei nämlich »lange nicht hinreichend, von der Mannigfaltigkeit der Abartungen Grund anzugeben«43. Sie kann, mit anderen Worten, keine Genealogien aufzeigen. Der Begriff der Rasse wird dabei als exemplarischer Begriff der Naturgeschichte eingeführt und zwar als Alternative zur Unterscheidung von Gattungen und Arten. »In der Naturbeschreibung«, so Kant, »da es bloß auf Vergleichung der Merkmale ankommt, findet dieser Unterschied allein statt. Was hier Art heißt, muss dort [in der Naturgeschichte] öfter nur Rasse genannt werden«44. »Rasse« ist also ein Begriff, der für Kant überhaupt nur im Kontext einer Naturgeschichte funktioniert, das heißt er funktioniert nur im Rahmen eines naturtheoretischen Denkens, das Entwicklungszusammenhänge – Fortpflanzung, Abstammung, Vererbung – in den Blick nimmt. Gegen Forsters Einwand, eine solche Naturgeschichte verliere sich in einer spekulativen Ursprungssuche und sei also unmöglich, betont Kant, dass es dabei nicht um die Suche nach ersten Ursprüngen gehe. Vielmehr ziele Naturgeschichte darauf, »den Zusammenhang gewisser jetziger Beschaffenheiten der Naturdinge mit ihren Ursachen in der älteren Zeit nach Wirkungsgesetzen, die wir nicht erdichten«, abzuleiten, also, »aus den Kräften der Natur, wie sie sich uns jetzt darbietet«45. Obwohl, wie Kant schreibt, eine Naturgeschichte in seinem Sinne nur erst im »Schattenrisse«46 existiert, zeichnen sich bei ihm deutlich die Konturen dieser neuen Form von Naturwissen ab.
Von zentraler Bedeutung ist dabei der Begriff des organisierten Wesens. Erneut betont Kant, wo er diesen Begriff in »Über den Gebrauch teleologischer Prinzipien« einführt, dass im Zentrum seiner Überlegungen die Rekonstruktion von Fortpflanzungs- und Abstammungsprozessen steht. »Ich meinerseits«, schreibt er, »leite alle Organisation von organischen Wesen (durch Zeugung) ab, und spätere Formen (dieser Art Naturdinge) nach Gesetzen der allmählichen Entwicklung von ursprünglichen Anlagen […], die in der Organisation ihres Stammes anzutreffen waren«47. Kant führt an dieser Stelle das Konzept des Bildungstriebs von Johann Friedrich Blumenbach an, der damit organische Wesen im Unterschied zu nicht-organischen charakterisiert hatte. Blumenbach, mit dem Kant in den 1790er Jahren eine ausführliche Korrespondenz unterhielt, hatte in seiner Schrift Über den Bildungstrieb (1780; 1781), dargelegt, »dass in allen Geschöpfen vom Menschen bis zur Made und von der Ceder zum Schimmel herab, ein besonderer, eingeborner, lebenslang thätiger würksamer Trieb liegt, ihre bestimmte Gestalt anfangs anzunehmen, dann zu erhalten, und wenn sie ja zerstört werden, wo möglich wieder herzustellen«48. Dieser Trieb scheine »eine der ersten Ursachen aller Generation, Nutrition und Reproduction«49 zu sein. Damit hatte Blumenbach ein Prinzip formuliert, das es erlaubte, »die Systemebene der Organisation des Individuums mit der Ordnung der belebten Natur«50 zu verbinden. Dies erleichterte »die Übertragung der analytischen Methoden der Physiologie auf die bisher meist bloß deskriptive und klassifizierende Naturgeschichte – eine Übertragung, die eine Voraussetzung einer einheitlichen Wissenschaft vom Leben, einer Biologie, war«51. Blumenbachs Konzept des Bildungstriebs hat damit wesentlich zur Konstitution einer Wissenschaft vom Leben beigetragen.
Kant knüpft an dieses Konzept an. Bei ihm ist allerdings nicht vom Bildungstrieb die Rede, sondern von einer »Grundkraft, durch die eine Organisation gewirkt würde«52. Diese Grundkraft gilt es erkenntnistheoretisch zu bestimmen. Kant geht davon aus, dass »organisierte Wesen« Entitäten sind, in denen alles »auf einander Zweck und Mittel ist«53. Er denkt die »Grundkraft«, die in diesen Wesen wirkt, entsprechend »als eine nach Zwecken wirkende Ursache«54. Wichtig ist dabei, was Kant dann kurze Zeit später im zweiten Teil der Kritik der Urteilskraft ausführt, nämlich dass es sich bei der Annahme von Zwecken im Bereich der organischen Natur um die Behauptung einer Denknotwendigkeit handelt. Kant behauptet nicht, dass »organisierte Wesen«, also Lebewesen, Systeme von Zweck-Mittel-Relationen sind, sondern dass sie nur unter Zuhilfenahme solcher Relationen erkannt werden können. Die Erkenntnis von belebter Natur muss ihm zufolge von teleologischen – im Gegensatz zu mechanischen – Grundannahmen ausgehen. Der Gegensatz von Mechanik und Teleologie, der im Zentrum von Kants Naturphilosophie steht, ist also kein faktischer, sondern ein rein erkenntnistheoretischer.55 So geht Kant schließlich davon aus, dass man im Bereich der Natur überhaupt nur im übertragenen Sinn von nach Zwecken wirkenden Ursachen sprechen kann. »Wir kennen dergleichen Kräfte«, schreibt Kant, »durch Erfahrung nur in uns selbst, nämlich an unserem Verstande und Willen, als einer Ursache der Möglichkeit gewisser ganz nach Zwecken eingerichteter Produkte, nämlich der Kunstwerke«56. Es handelt sich bei der Rede von der Zweckmäßigkeit in Bezug auf die organische Natur also um einen Vergleich. Die ästhetische Urteilskraft, die auf Artefakte gerichtet ist und die im Zentrum des ersten Teils der Kritik der Urteilkraft steht, stellt somit das Vorbild für Kants Konzept der teleologischen Urteilskraft dar. Gleichwohl ist dieser Vergleich wie jede Analogie auch durch ihre Grenze bestimmt. Kant behauptet nämlich gerade keine strikte Analogie zwischen Artefakten und Natur. Die »organisierte Natur« kann, wie er ausführt, nicht nach dem »Analogon der Kunst« gedacht werden – »denn da denkt man sich den Künstler (ein vernünftiges Wesen) außer ihr«57. Die Naturdinge, um die es Kant geht, sind aber nicht gemacht, also von einem Produzenten hervorgebracht, sondern sie produzieren und reproduzieren sich selbst. Ein Ding als Naturzweck ist, wie es heißt, »von sich selbst« Ursache und Wirkung,58 das heißt es ist, wie Kant am Beispiel eines Baumes ausführt, durch Prozesse der Fortpflanzung, des Wachstums und der Regeneration oder Selbsterhaltung bestimmt. Kant arbeitet hier an der Konstitution eines neuen Gegenstandsbereichs von Naturwissen. Deutlich zeichnet sich dabei ab, was er eine »ganz andere Ordnung der Dinge als die eines bloßen Mechanism der Natur«59 nennt.
Auch wenn Kant auf diese Weise an der Formierung einer Wissenschaft vom Leben teilhat – er hat stets bezweifelt, dass das Wissen über die organische Natur die Form einer Wissenschaft annehmen könnte. Der Gegenstand der Naturwissenschaft beschränkt sich für Kant auf eine Körperlehre, die auf den Gesetzen der Mechanik basiert.60 Materie ist bei ihm grundsätzlich unbelebte Materie. Deutlich sind hier also dem, was kurze Zeit später den Namen Biologie erhalten wird, Grenzen gesetzt. Festzuhalten aber bleibt, dass die naturphilosophischen Überlegungen Kants in der Abkehr von der klassifizierenden Naturbeschreibung einer entwicklungslogischen Perspektive Raum schaffen, die mit Konzepten der Fortpflanzung, der Vererbung und der Abstammung operiert. Diese Perspektive nimmt ihren Ausgang von dem Versuch, mit dem Begriff der Rasse ein Ordnungsschema für die Diversität globaler Bevölkerungen zu etablieren. Auch wenn der Begriff der Rasse und die Prozesse kolonialer Globalisierung, die ihn am Ende des 18. Jahrhunderts auftauchen lassen, in den abstrakten naturphilosophischen Überlegungen der Kritik der Urteilskraft nicht mehr präsent sind, spielen sie dort dennoch eine Rolle. Sie gehören nicht nur zum historischen Apriori der Kant’schen Naturphilosophie, sondern sind auch immanent von konstitutiver Bedeutung.
Philosophiegeschichte als globale Verflechtungsgeschichte
Indem ich Kants Rekonzeptualisierung von Naturwissen im Ausgang von seiner Bestimmung des Rassenbegriffs rekonstruiert habe, habe ich versucht, deutlich zu machen,