Bei Variante B ist die Polymerbitumen-Schweißbahn im Schweißverfahren auf den Untergrund aufzubringen.
Der Gussasphalt kann direkt genutzt werden. Eine zusätzliche Nutzschicht (Belag) ist nicht erforderlich, wird aber auf frei bewitterten Flächen mit mechanischer Beanspruchung empfohlen (z. B. bei Dachterrassen).
An- und Abschlüsse:
An- und Abschlüsse sind zweilagig aus Bitumendachdichtungs- oder Schweißbahnen und einer oberen Lage aus Polymerbitumenbahnen auszuführen.
Der Schutz der Abdichtung erfolgt durch Schutzlagen bzw. Schutzschichten, um diese vor Beschädigungen zu schützen. Schutzlagen und Schutzschichten sind möglichst unverzüglich nach Herstellung der Abdichtung aufzubringen.
Nicht genutzte Dächer:
Bei nicht genutzten Dächern ist eine Schutzlage nur erforderlich, wenn die Abdichtung mechanisch beansprucht wird, z.B.:
• | Dächer mit extensiver Begrünung |
• | Wartungswege auf dem Dach |
Die Schutzlage braucht in diesem Fall nur in den betroffenen Bereichen verlegt zu werden.
Genutzte Dächer:
Bei genutzten Dächern ist grundsätzlich eine Schutzlage bzw. Schutzschicht anzuordnen. Die Schutzfunktion kann in diesem Fall auch von der Nutzschicht (z. B. vom Belag) übernommen werden, wenn diese dafür geeignet ist.
Dächer mit besonderer Nutzung:
Bei Dächern mit besonderer Nutzung, z. B. Dächer mit Solaranlagen oder anderen haustechnischen Anlagen, ist im Bereich der Auflager bzw. Auflageflächen eine Schutzlage einzubauen.
Bei Ausführung der Nutzschicht (z. B. Belag aus Platten) darf die darunterbefindliche Abdichtung nicht beschädigt werden.
Gegebenenfalls ist eine Trennlage/-schicht zwischen der Abdichtung und der Nutzschicht anzuordnen.
Bei Abdichtungen aus bahnenförmigen Stoffen muss die Nutzschicht von der Abdichtungsschicht getrennt werden.
Stoffe für die Nutzschicht nach Abschnitt
{Oberflächenschutz}
Der Oberflächenschutz dient als Schutz der Abdichtung vor mechanischen und thermischen Einwirkungen, UV-Strahlung, Flugfeuer und Strahlungswärme sowie zur Vermeidung von Ablagerungen und Verkrustungen.
Je nach Ausbildung wird zwischen leichtem und schwerem Oberflächenschutz unterschieden.
Bild 12: Leichter und schwerer Oberflächenschutz (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)
Leichter Oberflächenschutz | Schwerer Oberflächenschutz |
Bitumenbahnen mit einer werkseitig aufgebrachten Bestreuung aus Schiefer oder GranulatEinstreuen von Schiefersplitt in eine Polymerbitumenkaltmasse auf der Abdichtung. | Gesteinsschüttungen (Kiesschicht 16/32, 50 mm Dicke), Plattenbeläge (z. B. frostbeständige Betonplatten) oder Formsteine auf Kies- oder Splittbett, Begrünungen sowie Nutzschichten von befahrbaren Flächen |
Tab. 26: Oberflächenschutz
Vorteile eines schweren Oberflächenschutzes:
• | Zuordnung der Abdichtung zur thermischen Einwirkungsstufe B („mäßige thermische Einwirkung“) |
• | Bauaufsichtliche Anforderungen an den Brandschutz („harte Bedachung“) werden erfüllt. |
• | Der schwere Oberflächenschutz dient als Auflast zur Sicherung des Dachaufbaus gegen Abheben infolge Windsogs bei loser Verlegung der Abdichtungsbahnen. |
Ausführung eines schweren Oberflächenschutzes:
• | Kiesschicht aus Gesteinen der Korngruppe 16/32 mm; Dicke mind. 50 mm im Einbauzustand |
• |
Für Plattenbeläge sind Stoffe nach Abschnitt |
• | Bei einlagigen Abdichtungen (z. B. Kunststoff- und Elastomerbahnen, Abdichtungen aus flüssig zu verarbeitenden Stoffen) sollte eine Schutzlage auf der Abdichtung angeordnet werden. |
• | Bei pneumatischer Förderung der Gesteinskörnung auf die Dachfläche ist bei einlagigen Abdichtungen eine Schutzlage zwingend erforderlich. |
• | Bei geneigten Dachflächen sind in Abhängigkeit von der Dachgröße und -neigung Maßnahmen gegen Abrutschen des Oberflächenschutzes erforderlich, z. B. durch Einbau von Konstruktionen, die das Abrutschen feldweise verhindern (z. B. auf der Abdichtung verlegte Rasengittersteine). |
• | Bei größeren Neigungen (ca. 10°) kann ein schwerer Oberflächenschutz nicht mehr ausgeführt werden. |
Dachbegrünung:
• | Die Eignung einer Begrünung als Auflast zur Sicherung gegen Windsog erfordert einen Nachweis. |
• | Während der Anwuchsphase können Erosionsschutzmaßnahmen erforderlich sein (z. B. Erosionsschutzgewebe). |
• | An- und Abschlüsse sowie Durchdringungen müssen vom Bewuchs freigehalten werden. |
• | Bei Begrünungen mit Anstaubewässerung dürfen nur Stoffe nach K2 verwendet werden. |
• | Abdichtungen unter einer Begrünung erfüllen ohne Nachweis die bauaufsichtlichen Anforderungen an den Brandschutz („harte Bedachung“). |
{Durchwurzelungsschutz}
Ein Durchwurzelungsschutz ist nur bei begrünten Dächern erforderlich.
Ausführung:
• | Die Abdichtung selbst muss geeignet sein und übernimmt den Schutz vor Durchwurzelung. Nachweis der Eignung nach DIN EN 13948 bzw. FLL-Verfahren („Verfahren zur Untersuchung der Wurzelfestigkeit von Bahnen und Beschichtungen für Dachbegrünungen“). |
• |
Bei einer mehrlagigen Abdichtung
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