8.4. Für einen Feldherrn gibt es fünf Gefahren: 1. Wer unbedingt tollkühn um Tod oder Leben kämpfen will, den wird der Feind töten können. 2. Wer unbedingt überleben will, den wird der Feind gefangen nehmen können. 3. Wer jähzornig und rasch aufbrausend ist, den kann der Feind durch Demütigungen reizen und so zu unkontrollierten Handlungen verleiten. 4. Wer in übertriebener Weise auf seine Lauterkeit und Reinheit Wert legt, den kann der Feind beispielsweise durch irgendwelche offengelegte schwarze Flecken in seiner Vergangenheit erniedrigen und dadurch derart aus der Fassung bringen, dass er wirre Gegenmaßnahmen ergreift. 5. Wer einseitig nur von Liebe für die seinem Schutz anheimgestellte Bevölkerung erfüllt ist, den kann der Feind plagen, indem er ihn durch Einfälle zu ständigen Schutzoperationen zugunsten irgendwelcher Teile der Bevölkerung zwingt. Jede dieser fünf Gefahren stellt ein Fehlverhalten des Feldherrn dar. Dieses ist bei einem Armeeeinsatz unheilvoll. Eine untergegangene Armee und ein getöteter Feldherr können die unausweichliche Folge dieser fünf Gefahren sein. Man kann sie nicht ununtersucht lassen.
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