Im Lager des Kaisers vor Faenza befand sich einer von seinen treuesten Vasallen, Graf Rudolf von Habsburg, damals, 1240, 22 Jahre alt, der Friedrichs Patenkind und ihm fast wie ein Sohn ergeben war. Er war der Neffe des Grafen Rudolf, der Landgraf im Zürichgau war, gegen dessen Interesse der Freiheitsbrief sich richtete, den die Schwyzer davontrugen; wenn er davon erfuhr, hielt ihn wohl die Ehrfurcht vor seinem kaiserlichen Herrn von einer Äußerung über die Angelegenheit zurück, die ihn im Augenblick nicht anging. Sein Oheim hingegen, Graf Rudolf der Ältere, erkannte das Geschehene nicht an, forderte vielmehr den Papst auf, alle diejenigen in den Oberen Landen, die sich dem Kaiser angeschlossen hätten, darunter Schwyz und Unterwalden, mit dem Banne zu belegen. In dieser Zeit allgemeinen Aufruhrs schwuren Männer von Schwyz und Uri, vielleicht auch solche von Unterwalden und Luzern, in einem etwaigen Kampfe um ihre Freiheit einander beizustehen, einer für alle, alle für einen. Nicht die Geschichte und nicht einmal die Sage meldet von diesem Schwur, man schließt aus dem, der später vollzogen wurde, auf einen, der ihm voranging. Es kann ihm kein Denkmal gesetzt werden, er ist an keine Stätte gebannt, er ist der Geist der Freiheit, der das hochgetürmte Land wie mit undurchdringlichen Flammen umgürtete.
Im Lande Unterwalden gab es wenig freie Leute, die meisten waren den Klöstern Murbach und Engelberg untertänig, deren Vögte die Habsburger waren. Sie bildeten infolgedessen keine Markgenossenschaft; was sie einigte, war die Gerichtshoheit der Vögte, denen sie gemeinsam unterstanden, und die geografische Nachbarschaft. Der Ort Luzern gehörte dem Kloster Murbach im Elsaß; auch dort gab es eine Partei, die Anschluss an den Kaiser suchte.
Fünf Jahre nachdem Friedrich II. den Schwyzern den Freiheitsbrief ausgestellt hatte, starb er; es folgte der Sturz der Staufer, der Sturz des Kaisertums. Jahre hindurch gab es keinen höchsten Richter mehr im Reiche, der Quell des Rechtes hörte auf zu fließen. Als dann im Jahre 1273 die Kurfürsten wieder einen König wählten, der allgemein anerkannt wurde, war das Ergebnis für die Orte im Oberen Lande Schwaben unheilvoll; König wurde der Graf von Habsburg, sodass nun der Dynast, dessen Machtstreben Schwyz und Uri sich entziehen wollten, und der Oberherr, bei dem sie vor ihm Schutz suchten, eine Person waren. Würde Rudolf, derselbe, der im Lager vor Faenza war, als Friedrich den Schwyzern die Reichsunmittelbarkeit verbriefte, ihnen gegenüber der Landgraf und Vogt oder würde er der König sein? Rudolf, der, bevor er König wurde, im Solde Straßburgs stand und auch als König den Städten manche Gunst erwies, war kein Despot und kein Eroberer; es war, obwohl es ihm an Zügen der Größe nicht fehlte, etwas Bürgerliches in seiner Natur, etwas von der bedächtig scharrenden Methode des Krämers in der Art, wie er seine Hausmacht ausbaute. Dass er es tat, war richtig, ohne einen sicheren Punkt unter den Füßen konnte er das königliche Amt nicht ausüben, und es war selbstverständlich, dass er die Gegend zu einem habsburgischen Reiche erweitern wollte, wo er bereits Güter und Rechte besaß. Dies Land war, scheinbar arm mit seinen Felsen, die kaum Ziegen ernährten, von unermesslicher Wichtigkeit als Zugang zur Gotthardstraße, die seit der Errichtung der stiebenden Brücke zu einem der meistbegangenen Pässe nach Italien wurde, wichtig für den König wegen seiner Beziehungen zur Lombardei und zu Rom, aber auch für jeden anderen Fürsten, der sich an den Zöllen des Handelsweges bereichern konnte. Als ein ehrenhafter Mann ging Rudolf nicht gewalttätig, nicht räuberisch vor: den Freiheitsbrief der Urner erkannte er förmlich an. Anders stellte er sich zu den Schwyzern, indem er überhaupt im Reiche den Grundsatz aufgestellt hatte, nur die Urkunden Kaiser Friedrichs aus der Zeit, bevor er im Banne war, gelten zu lassen. Trotzdem hinderte er nicht, dass die Schwyzer sich wie ein Reichsland selbst durch Landammänner verwalteten und ein eigenes Siegel führten. Ebensowenig griff er in die inneren Verhältnisse von Unterwalden ein. Dennoch breitete sich seine Macht allmählich aus, und er rückte den geängstigten Orten näher und näher. Die Besitzungen der Habsburg-Laufenburger Linie gingen auf ihn über, auch die Kiburger beerbte er, und am Ende des Lebens glückte ihm noch ein bedeutender Fang, indem er dem Kloster Murbach die zwischen Zürich und dem Gotthard gelegene Stadt Luzern abkaufte, in deren Nähe er bereits Besitzungen hatte. Als Rudolf am 12. Juli 1291 starb, atmeten die freiheitsliebenden Leute in den Oberen Landen auf, wie wenn eine Lawine, die sich auf sie herabzuwälzen schien, plötzlich abseits in einen Abgrund gestürzt wäre. Alle, die sich bedroht fühlten, eilten Bündnisse zu schließen; im August, nach der Überlieferung war es der erste, traten Männer von Uri, Schwyz, Unterwalden zusammen, um den Schwur zu erneuern, den sie früher in der Not geschworen hatten, einen Schwur, der ihre Personen nicht nur, sondern die Länder, die sie vertraten, auf ewige Zeit zu einer Genossenschaft verbinden sollte. Man kann annehmen, dass ein Herr von Attinghausen von Seiten Uris und ein Stauffacher von seiten der Schwyzer dabei waren, denn diese Namen erscheinen immer als diejenigen, die die Geschicke ihrer Länder leiteten. Sie verleugneten nicht den Charakter germanischer freier Bauern: ungestüm tapfer, wenn es zum Kämpfen kam, waren sie vorsichtig zurückhaltend in der Verantwortung des vorbereitenden Handelns, ganz und gar konservativ in der Gesinnung. Die ehrwürdige Urkunde, die die Bedingungen der Schwurgenossenschaft festsetzt, nennt den Feind nicht geradezu, gegen den sie sich richtet; es sollen, heißt es, die Rechtszustände wiederhergestellt werden, wie sie vor König Rudolfs Zeit waren. Das Wesentliche war der enge Zusammenschluss der Schwurgenossen: ihre Streitigkeiten sollen von einem Schiedsgericht entschieden werden. Die bestehenden Herrschaftsverhältnisse sollen nicht angetastet werden; die freien Männer von Schwyz und Uri hatten Hörige, wer Knecht war, sollte auch künftig Knecht bleiben. Was für bewundernswerte Politiker diese Bergbewohner waren, bewiesen sie einige Monate später, als sie den Kreis ihrer Bestrebungen durch einen kühnen Schritt erweiterten und mit der Stadt Zürich ein Bündnis abschlossen. Es war eins der vielen Bündnisse, die im Reich geschlossen wurden, bald auf ein Jahr, bald auf mehrere Jahre, die vorübergehenden Zwecken dienten und ohne Folgen blieben; aber es war einzig als Bündnis zwischen Bauernschaften und einer Stadt, als der Keim eines Staates, der im Abendlande ohnegleichen war.
Die Stadt Zürich, die im Laufe der Jahrhunderte neben der königlichen Pfalz und der Abtei Fraumünster herangewachsen war, gehörte mit dem Bischof von Konstanz, dem Abt von St. Gallen, Savoyen und Bern zu den Reichsgliedern, die sich durch die Bildung eines habsburgischen Staates in den Oberen Landen bedroht fühlten. Das gab den Anlass zu dem auf drei Jahre geschlossenen Bunde Zürichs mit Schwyz und Uri. Die Eidgenossen bildeten einen ständigen Rat von sechs Züricher