Die ganz unbezweifelbare Abnahme der Hoplitenwehrkraft Athens, d.h. die Nichtausfüllung der durch die Kriegsverluste gerissenen gewaltigen Lücken, könnte ihre Gründe im wesentlichen in folgenden Umständen haben: 1. Abnahme der Zahl der ökonomisch zur Panhoplie Fähigen durch Parzellierung, oder umgekehrt durch Kommassation, – 2. Abnahme der Qualifikation der ökonomisch Fähigen durch stärkere ökonomische Bindung an die Wirtschaft mit zunehmender Intensität: – abnehmendes »training«. Diese Gründe könnten zusammengewirkt haben, ohne daß sich, für Athen, mit Sicherheit beweisen ließe, welches Moment überwog. Die von Sundwall beobachtete Bewegung der den einzelnen Kategorien von Demen angehörigen Bevölkerung (nach der jeweiligen Prytanenverteilung auf die »Tritthyen«, welche ergibt, daß im 4. Jahrh. die Binnenlanddemen stabil blieben, die Küstendemen zunehmen, die Stadtdemen abnehmen) gibt, interessant wie sie ist, dennoch natürlich ein mehrdeutiges Resultat, soweit Wohnsitz und Beruf, vor allem aber die Frage nach der Dichtigkeit der Landbevölkerung in Frage kommt. Die erblich aus den Städten und ihrer direkten Umgebung stammenden Familien sterben ja überall schneller ab; die Zunahme der Küstendemen, der eigentlichen Träger des Radikalismus, ist vielleicht Folge hoher Ehefrequenz infolge der Verdienstchancen im Seeverkehr: sie ist aber jedenfalls schwerlich Zunahme von Bauern; die Stabilität der Volkszahl der Binnenlanddemen beweist nicht, daß deren Angehörige Bauern geblieben waren oder auch nur auf dem Lande wohnten. Daß die Schwächung gerade der städtischen Demen durch besonders starke Heranziehung gerade ihrer Mitglieder zu den Kleruchien bedingt gewesen sei, ist doch wenig wahrscheinlich. Eher könnte hier die Verengerung des Nahrungsspielraums der freien Arbeit durch die Sklaverei (s. gleich) in Betracht kommen. Sicher ist nur, daß damals in zahlreichen Landdemen begüterte Geschlechter faktisch erblich das Heft in der Hand hatten, ferner daß das Leben in den Demen seit dem Ende des 4. Jahrh. zu ersterben begann. Verkauf der Demenämter einerseits, Monopolisierung derselben durch die Besitzenden andererseits gehen schon im 4. Jahrh. nebeneinander, und überzeugend kommt die abnehmende politische und soziale Bedeutung des ländlichen Mittelstandes in dem Aufhören der Demeninschriften im 3. Jahrh. zum Ausdruck. Dies ist nun wohl die Folge der Vermögensverschiebungen der hellenistischen Zeit (s.u.). Dagegen läßt sich für die klassische Zeit weder sagen, welchen Umfang die Sklavenarbeit auf dem Lande angenommen hatte, noch, welche Bedeutung der Pacht zukam. Was zunächst die letztere anlangt, so ist, im Gegensatz gegen den Orient (aus Gründen des üblichen Urkundenmaterials), nur eine (verstümmelte) rein private Pachturkunde aus Athen überliefert, sonst nur Pachtverträge mit öffentlichen Körperschaften. Sicher ist nur das entschiedene Ueberwiegen der festen Pacht, nicht nur in Athen, sondern im Gebiet von Althellas überhaupt, gegenüber der, wie es scheint, dort lange Zeit ganz in den Hintergrund getretenen Teilpacht, und die Häufigkeit von Geldpachten (speziell natürlich in Attika) gegenüber Natural- oder gemischten Pachten. Ferner, entsprechend dem hohen Zinsfuß des Altertums, eine für unsere Begriffe ziemlich mäßige Kapitalisationsrate bei Grundstücken (die Pacht eines rein ländlichen Grundstückes in Thria beträgt 8% des Schätzungswertes, in anderen Fällen ist das Verhältnis von Pacht- und Kaufwert nicht feststellbar, weil andere als landwirtschaftliche Objekte inbegriffen sind. Die stets sehr viel niedrigere Rate der Erbpachten: 4% und etwas mehr, ist natürlich nicht vergleichbar). Die Lage des Pächters erscheint, verglichen mit dem orientalischen und dem römischen, relativ günstig, – was allerdings die Folge davon sein dürfte, daß wir wesentlich Verpachtungen öffentlichen Landes als Beispiele kennen. Die Pachtfristen sind, wo sie genannt werden, im Gegensatz zum Orient, relativ lang: 5, oft 10 Jahre. Doch kommen auch Pachten ohne Befristung, also entweder lebenslänglich oder umgekehrt, »at will« vor. Daß der Pächter als anbaupflichtig gilt, daß seine Bodenbestellung nicht nur – wie natürlich – reglementiert, sondern unter Umständen auch regelmäßig beaufsichtigt wird, versteht sich bei öffentlichen Pachten von selbst; wieweit das letztere bei Privatpachten stattfand, steht dahin. – Zweifelhaft ist endlich, wie schon bemerkt, in welchem Maße Sklavenarbeit auf dem Lande verwertet wurde.
Es muß hier wohl oder übel die Frage nach der Art und Bedeutung der Sklavenarbeit in der »klassischen« Zeit (5./4. Jahrh.) überhaupt