Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46. Rainer Huhle. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Rainer Huhle
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Документальная литература
Год издания: 0
isbn: 9783863935313
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besitzen ebenfalls den Befehl des Angriffes auf England, wieder mit den Initialen Keitels und Jodls. Der Anfang des Befehls lautet wie folgt: Obwohl die britische militärische Stellung „hoffnungslos“ ist, zeigen sie nicht das geringste Anzeichen von Nachgiebigkeit (442-PS). Nicht weniger belastend ist die Niederschrift über Hitlers Besprechung mit seinen höchsten Ratgebern.

      Bereits am 5. November 1937 erklärte Hitler den Angeklagten Göring, Raeder und Neurath unter anderem, daß die deutsche Aufrüstung so gut wie beendet sei und daß er sich entschlossen habe, beginnend mit einem blitzartig schnellen Angriff auf die Tschechoslowakei und Österreich, mit Gewalt einen größeren Lebensraum für die Deutschen in Europa zu sichern, nicht später als 1943 bis 1945, vielleicht aber schon im Jahre 1938 (386-PS).

      Der Führer erklärte am 23. Mai 1939 seinem Stab:

      „Es handelt sich für uns um Arrondierung des Lebensraumes im Osten und Sicherstellung der Ernährung... Neben der Fruchtbarkeit wird die deutsche, gründliche Bewirtschaftung die Überschüsse um ein mehrfaches steigern... Es entfällt also die Frage, Polen zu schonen und bleibt der Entschluß: bei erster passender Gelegenheit Polen anzugreifen. An eine Wiederholung der Tschechei ist nicht zu glauben. Es wird zum Kampfe kommen“ (L-79).

      Am 22. August 1939 sprach Hitler wiederum zu Angehörigen des Oberkommandos der Wehrmacht und teilte ihnen mit, wann der Befehl zum Beginn der militärischen Operationen ausgegeben werde. Er sagte dabei, daß er propagandistischen Anlaß zur Auslösung des Krieges geben werde... „gleichgültig, ob glaubhaft. Der Sieger wird später nicht danach gefragt, ob er die Wahrheit gesagt hat oder nicht... Brutales Vorgehen... Der Stärkere hat das Recht.“ (1014-PS.)

      Am 23. November 1939, nachdem die Deutschen die Polen überfallen hatten, gab Hitler folgende Erklärung ab:

      „... Zum erstenmal in der Geschichte haben wir nur gegen eine Front zu kämpfen, die andere ist zur Zeit frei. Aber niemand kann wissen, wie lange es so bleibt. Ich habe lange gezweifelt, ob ich erst im Osten und dann erst im Westen losschlagen sollte. Grundsätzlich habe ich die Wehrmacht nicht aufgestellt, um nicht zu schlagen. Der Entschluß zum Schlagen war immer in mir. Früher oder später wollte ich das Problem lösen. Zwangsläufig wurde entschieden, daß der Osten zunächst zum Ausfall gebracht wurde“ (789-PS).

      Die blutigen Folgen sind bekannt. Grenzzwischenfälle wurden inszeniert, Forderungen auf Gebietsabtrennungen erhoben. Als Polen ablehnte, marschierten die deutschen Truppen am 1. September 1939 ein. Warschau wurde zerstört. Polen fiel.

      Nach ihrem Plan setzten die Nazis alles daran, ihren Angriff schnell auf ganz Europa auszudehnen und den Vorteil der Überraschung über ihre unvorbereiteten Nachbarn zu gewinnen. Trotz wiederholter Versicherungen friedlicher Absichten fielen sie am 9. April 1940 in Dänemark und Norwegen ein, am 10. Mai 1940 in Belgien, Holland und Luxemburg und am 6. April 1941 in Jugoslawien und Griechenland.

      Als Teil der Vorbereitung der Nazis auf den Angriff gegen Polen und seine Verbündeten hatte Deutschland am 23. August 1939 einen Nichtangriffspakt mit Sowjetrußland abgeschlossen. Es war nur ein Vertrag, der Aufschub schaffen wollte; so war denn die Absicht, ihn nur so lange zu halten, als Zeit erforderlich war, sich auf seine Verletzung vorzubereiten. Am 22. Juni 1941 warfen die Nazis nach lange erwogenen Plänen ihre Truppen ohne jede Kriegserklärung in das Sowjetgebiet.

      Die gesamte europäische Welt stand in Flammen.

      Die Angriffspläne der Nazis machten es erforderlich, sich irgendwelcher Verbündeten im asiatischen Raume zu bedienen, und sie fanden unter den Japanern Männer verwandten Geistes und gleicher Ziele. Sie waren Brüder und paßten zueinander.

      Über eine Unterhaltung mit dem japanischen Botschafter in Berlin, General Oshima, am 31. Januar 1939 machte Himmler eine Aufzeichnung, in der es heißt:

      „Darüber hinaus sei es ihm (Oshima) bis jetzt gelungen, zehn Russen mit Bomben über die kaukasische Grenze herüberzubringen. Diese Russen hatten den Auftrag, Stalin umzubringen. Eine Anzahl weiterer Russen, die er ebenfalls herübergeschickt hätte, seien an der Grenze erschossen worden.“ (2195-PS).

      Am 27. September 1940 schlossen die Nazis ein Militär- und Wirtschaftsbündnis zwischen Deutschland, Italien und Japan auf zehn Jahre. In diesem Vertrag kamen die Mächte überein, „im großasiatischen Raum und in den europäischen Gebieten Seite an Seite zu stehen und zusammenzuarbeiten, wobei es ihr vornehmstes Ziel ist, eine neue Ordnung der Dinge zu schaffen und aufrechtzuerhalten“.

      Am 5. März 1941 unterzeichnete der Angeklagte Keitel eine Geheime Kommandosache, in der mitgeteilt wurde, daß der Führer „für die Zusammenarbeit mit Japan“ folgendes befohlen habe: „Japan ist so bald wie möglich zum aktiven Handeln im Fernen Osten zu bringen... Zur Vorbereitung der Zusammenarbeit ist es erforderlich, die japanische Wehrkraft mit allen Mitteln zu stärken. Hierzu ist von den Oberkommandos der Wehrmachtsteile den japanischen Wünschen auf Mitteilung deutscher Kriegs- und Kampferfahrungen und Unterstützung wehrwirtschaftlicher und technischer Art in umfassender und großzügiger Weise zu entsprechen.“ Als gemeinsames Ziel wurde angegeben, England rasch niederzuzwingen und „die Vereinigten Staaten dadurch aus dem Kriege herauszuhalten“. (C-75.)

      Am 29. März 1941 erklärte Ribbentrop dem japanischen Außenminister Matsuoka, die deutsche Wehrmacht stehe bereit, gegen Rußland loszuschlagen. Matsuoka beruhigte Ribbentrop erneut über den Fernen Osten. Japan, sagte er, tue im Augenblick so, als ob es an Singapore überhaupt nicht interessiert sei, beabsichtige aber, loszuschlagen, wenn der richtige Augenblick kommt. (1877-PS). Am 5. April legte Ribbentrop Matsuoka eindringlich dar, daß ein Eintritt Japans in den Krieg „zur Beschleunigung des Sieges beitragen“ werde und mehr in Japans als in Deutschlands Interesse läge, da er Japan die einmalige Gelegenheit gäbe, seine nationalen Ziele zu erreichen und eine führende Rolle in Ostasien zu spielen (1882-PS).

      Aus dem Beweismaterial dieses Prozesses wird sich weiter ergeben, daß Deutschland einen Krieg gegen die Vereinigten Staaten sowohl von seinem atlantischen Vorfeld aus plante, wie es ihn auch von seinem Vorfeld im Stillen Ozean aus anstiften wollte. Eine erbeutete Denkschrift aus dem Führerhauptquartier vom 29. Oktober 1940, verlangt bestimmte Auskünfte über Luftstützpunkte und Nachschubmöglichkeiten und fährt dann fort:

      „Den Führer beschäftigt im Hinblick auf seine spätere Kriegführung gegen Amerika die Frage der Besetzung der Atlantischen Inseln. Es werden hier diesbezügliche Erwägungen angestellt.“ (376-PS).

      Am 7. Dezember 1941, einem Tage, der, wie der verstorbene Präsident Roosevelt erklärte, „in Schande fortleben wird“, schien dem deutschen Angriff der Sieg gewiß. Die Wehrmacht stand vor den Toren Moskaus. Japan nutzte die Lage aus, und während seine Unterhändler in Washington ein diplomatisches Ablenkungsmanöver vollführten, griff es hinterhältig ohne Kriegserklärung die Vereinigten Staaten in Pearl Harbour und auf den Philippinen an. Angriffe auf das Britische Empire und die Niederlande im südwestlichen Pazifik folgten schnell. Diese Angriffe wurden in der einzig möglichen Weise beantwortet, mit sofortiger Kriegserklärung und bewaffnetem Widerstand, der nach vielen langen Monaten der Rückschläge langsam stärker wurde, bis schließlich die Achse zu Boden geschlagen und ihre Opfer befreit waren.

      JUSTICE JACKSON: Herr Vorsitzender, ich wünsche nun einen neuen Verhandlungsgegenstand aufzunehmen: „Die Verbrechen bei der Führung des Krieges.“ Es ist fünf Minuten vor der Gerichtspause. Wenn es Ihnen recht ist, würde ich die Gerichtspause jetzt eintreten lassen.

      [Pause von 15 Minuten.]

      VORSITZENDER: Der Gerichtshof ersucht, daß, wenn er sich auf 15 Minuten zurückzieht, die Mitglieder der Verteidigung und andere Mitglieder des Gerichtshofs nach Ablauf dieser Frist auf ihre Sitze zurückkehren. Mr. Justice Jackson, wenn ich mich recht erinnere, wünschen Sie bis 5.15 Uhr zu sprechen, und hoffen zu diesem Zeitpunkt, Ihre Rede beenden zu können.

      JUSTICE JACKSON: Ja, es wäre wohl das beste.

      VORSITZENDER: Dann ist das