111 In diesem Band, S. 81.
112 vgl. Böckenförde, Katholizismus, S. 197, Strohm, Kirchen.
113 In diesem Band, S. 82.
114 Marcuse, Nazi Plan, S. 498.
115 In diesem Band, S. 115. Wenig später allerdings wird ihm die Verfolgung der Juden und anderen Gruppen wieder nur Mittel zum Zweck der Kriegsvorbereitung: „Die freie Arbeiterschaft, die Kirchen und die Juden auszuschalten, sollte, wie wir gesehen haben, ihren störenden Einfluß beseitigen gegenüber dem Bestreben, einen Angriffskrieg heraufzubeschwören.“ Dieses Schwanken durchzieht die Anklage wegen Verschwörung fortwährend und verweist auf ihre grundlegende konzeptionelle Schwäche.
116 Ebd., S. 66.
117 vgl. für die USA: Morgenthau, Problem; für Großbritannien: Vansittart, Problem.
118 In diesem Band, S. 119–121.
119 Ebd., S. 121.
120 Ebd., S. 121.
121 NP, Bd. 8, 28. Februar 1946.
122 In diesem Band, S. 122.
123 Jackson in seiner zweiten Anklagerede am 28. Februar 1946: „Der Nazi-Despotismus bestand also nicht allein aus diesen einzelnen Angeklagten. Tausend kleine Führer diktierten, tausend Nachahmer Görings stolzierten umher, tausend Schirachs hetzten die Jugend auf, tausend Sauckels ließen Sklaven arbeiten, tausend Streichers und Rosenbergs schürten den Haß, tausend Kaltenbrunners und Franks folterten und töteten, tausend Schachts, Speers und Funks verwalteten, unterstützten und finanzierten die Bewegung.“
(NP Bd. 8, S. 388 f.).
124 Jackson in seiner unterstützenden Stellungnahme zum Urteil Krulewitch v. United States (1949). Auf diese Äußerung macht Safferling, Conspiracy aufmerksam (S. 74), dessen Aufsatz die wohl beste juristische Untersuchung des Conspiracy-Anklagepunkts ist, insbesondere auch im Hinblick auf seine Weiterentwicklung und die kritische Diskussion verwandter Straftatbestände wie „krimineller Vereinigung“.
125 In diesem Band, S. 125.
126 „Die Mißhandlung Deutscher durch Deutsche aber überschreitet, wie man jetzt weiß, nach Zahl und Art der Fälle und an Roheit alles, was für die moderne Zivilisation tragbar ist.“ (S. 94).
127 So der programmatische Titel des berühmten Lehrbuchs von Johann Caspar Bluntschli, 3. Auflage, Nördlingen 1878.
128 Jackson, Report 1945, S. 50f.
129 In diesem Band, S. 126.
130 Ebd., S. 223; vgl. den Beitrag von Gemählich in diesem Band.
131 In den Protokollen der Londoner Konferenz findet sich keine Erwähnung der Atombomben, vgl. Jackson, Report 1949. Überhaupt war der moralische Schock, den die Atombomben auslösten, erst sehr viel später zu spüren. Die zeitgenössischen Reaktionen waren aus verschiedenen Gründen meist verharmlosend, vgl. ausführlich dazu Coulmas, Hiroshima.
132 vgl. Anand: ‘Civilized’ States.
133 s. Rostow, Japanese.
134 Barrett, Korematsu.
135 Walker, Truman, S. 96.
136 Sehr nachdrücklich tut dies aber die finnische Völkerrechtlerin Immi Tallgren, vgl. Tallgren, The Voice.
137 In diesem Band, S. 124.
138 Ebd., S. 124.
139 In diesem Band, S. 64; diese berühmte Metapher vom vergifteten Becher stand in Jacksons Redemanuskript, er ließ den Satz aber beim Vortrag aus. In das Prozessprotokoll gelangte er dennoch, weil diesem sein Manuskript zugrunde lag, das bereits während seines Vortrages zirkulierte. (Mitteilung von John Barrett in der „Jackson list“, 21.11.2013).
140 NP, Bd. 1, S. 244.
141 Jackson, Nurnberg Trial.
Die Eröffnungsrede des amerikanischen Hauptanklägers Robert H. Jackson am 21. November 19451
JUSTICE JACKSON: Hoher Gerichtshof!
Der Vorzug, eine Gerichtsverhandlung über Verbrechen gegen den Frieden der Welt zu eröffnen, wie sie hier zum erstenmal in der Geschichte abgehalten wird, legt eine ernste Verantwortung auf. Die Untaten, die wir zu verurteilen und zu bestrafen suchen, waren so ausgeklügelt, so böse und von so verwüstender Wirkung, daß die menschliche Zivilisation es nicht dulden kann, sie unbeachtet zu lassen, sie würde sonst eine Wiederholung solchen Unheils nicht überleben. Daß vier große Nationen, erfüllt von ihrem Siege und schmerzlich gepeinigt von dem geschehenen Unrecht, nicht Rache üben, sondern ihre gefangenen Feinde freiwillig dem Richtspruch des Gesetzes übergeben, ist eines der bedeutsamsten Zugeständnisse, das die Macht jemals der Vernunft eingeräumt hat.
Dieser Gerichtshof, wenn er auch neuartig sein mag und ein Versuch, ist weder aus abstrakter Spekulation entstanden, noch wurde er geschaffen, um irgendwelche rechtswissenschaftlichen Theorien zu rechtfertigen. Mit dieser gerichtlichen Untersuchung wollen vielmehr vier der mächtigen Nationen, unterstützt von weiteren siebzehn Nationen, praktisch das Völkerrecht nutzbar machen, der größten Drohung unserer Zeit entgegenzutreten: dem Angriffskrieg. Die Vernunft der Menschheit verlangt, daß das Gesetz sich nicht genug sein läßt, geringfügige Verbrechen zu bestrafen, die sich kleine Leute zuschulden kommen lassen. Das Gesetz muß auch die Männer erreichen, die eine große Macht an sich reißen und sich ihrer mit Vorsatz und in gemeinsamem Ratschlag bedienen, um ein Unheil hervorzurufen, das kein Heim in der Welt unberührt läßt.
Es ist ein Fall von solcher Schwere, den die Vereinigten Nationen Ihnen, meine Herren Richter, jetzt unterbreiten.