Krämer war im mittelalterlichen Wien die Bezeichnung für einen Einzelhändler mit Waren aller Art. Gemischtwarenhändler verkauften entweder im eigenen Lokal oder in – von der Stadt gemieteten – Krambuden auf öffentlichen Plätzen. Aus dem 15. Jahrhundert sind mehrfach Kompetenz- und Konkurrenzkonflikte mit Laubenherren und Leinwatern sowie Kaufleuten überliefert. Schiedsrichter dafür war der Landesfürst. Wie angesehen die Krämer damals waren, zeigt die Reihenfolge in der Fronleichnamsprozession, wo ihre Zunft unter 61 Gruppen die vierte Stelle einnahm.36
Die Wiener Bezeichnung »Greißler« für »Viktualienhändler mit Gewölbe« soll sich von der Ware Grieß ableiten. Nach einer anderen Erklärung handelten die Greißler ursprünglich mit Salz, das mit Schiffen auf dem Salzgries ankam. Gries bedeutete in diesem Fall den Sand am Donauufer.37
Sylvester Wagner schrieb 1844 in »Wien und die Wiener« über die »bedeutendsten Kleinverschleißer von Viktualien und anderen Utensilien«. Die dazu gezeigte Abbildung stellte einen stämmigen Mann in seinem Laden dar. Waren- und Preiskenntnisse waren für ihn besonders wichtig: »Artikel die entweder gar nicht oder doch nicht leicht verderben, kauft er zu einer Zeit, wo sie etwa der Zeit wegen oder weil der Markt damit gerade überschwemmt ist, im kleinsten Preise stehen, und zwar in großer Quantität. […] Der Freitag ist für ihn der wichtigste Tag, denn seine bedeutendsten und einträglichsten Artikel holt er an diesem von der Seilerstätte.« Nach intensiver Beobachtung und klugem Feilschen erstand er seine Artikel auf dem Viktualienmarkt, ebenso auf dem Naschmarkt und Schanzel, für den Wiederverkauf. »Die meisten Greißlerwaren werden groschen- ja sogar kreuzerweise verschlissen, wobei dessen Ehehälfte, die in der Regel den Verkauf versieht […] ein thätiges und allen Leuten freundliches Weib sein muß.« Im Biedermeier ging man zum Greißler nicht nur einkaufen, er »ist ferner auch das Anfrage- und Auskunftsbureau der ganzen Nachbarschaft. […] Ein nicht zu beseitigender Übelstand für den Greißler ist das Borgen, dem er, um den Zuspruch zu erhalten, nicht ausweichen kann. […] Besitzt der Greißler sammt seiner Gemahlin alle die oben angeführten Eigenschaften, so kann es bei der Einträglichkeit des Geschäftes nicht fehlen, daß er gut besteht und sein Schäflein im Trockenen hat.38
Der Greißler in seinem »Gwölb«
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