Und die Ermittler haben Zweifel, dass Friedrich Müller tatsächlich Friedrich Müller heißt. Sie senden an die betreffende Königlich Preußische Behörde die nötige Mitteilung und fügen dieser ein lithografiertes Bild des Täters bei. Zwei Beamte nehmen Müller vor Ort in Augenschein und „erkannten auf das Bestimmteste“ in ihm den Mörder August Ebert. Am 26. April 1853 gesteht Friedrich Müller seine falsche Identität und den Mord an Witwe Friese und nicht nur das.
Carl August Ebert wurde am 12. Juni 1822 zu Drossen (Ośno Lubuskie) geboren. Der Sohn eines Tagelöhners hat seinen Vater nie gekannt, die Mutter früh verloren. Ein kurzer Schulbesuch lehrte ihn notdürftig Lesen und Schreiben. Bereits als zehnjähriger Knabe begann er zu stehlen. Ebert arbeitete als Ochsenjunge, später erlernte er das Handwerk eines Schneiders. 1844 begab er sich auf Wanderschaft. „Im März desselben Jahres kam er in das Dorf Tschiefer (Przyborów) bei Neusalz (Nowa Sól) an der Oder, und hier blieb er in Arbeit bis zum 7. Juni 1846. Er hatte hier ein vertrautes Verhältniß mit der Tochter eines Einliegers angeknüpft und mit ihr ein Kind erzeugt und gab vor, daß er sie heirathen wolle. Er war der Volljährigkeit nahe und hatte sich für vermögend ausgegeben.“ Er wollte vor Ort nicht länger bleiben. Mit dem gleichgesinnten Schiffsknecht Gutsche beschloß er, den alten Ausgedinger Schulze „zu berauben und nöthingenfalls auch zu ermorden. Es war nicht unbekannt, daß der alte Mann im Besitze eines Vermögens von etwa 3 000 Thalern war, und nachdem einige Zeit vorher die beiden Bösewichte schon einen vergeblichen Versuch gemacht hatten, stiegen sie in der Nacht vom 6. zum 7. Juni 1846 durch das Strohdach in die Wohnung des Greises ein. Als dieser, vom Geräusch erwacht, in den Hof ging, erschlugen sie ihn mit einem mitgebrachten Beile, schleppten ihn in die Wohnung zurück und steckten das Haus in Brand, nachdem sie des Erschlagenen Vermögen vergebens gesucht und nichts weiter als 16 Pfennige gefunden hatten, welche sie nebst einigen Stücken Fleisch als die ganze Beute mitnahmen.“ Beim Löschen des Feuers stand Ebert in erster Reihe und half löschen. Unter den Trümmern fanden sich die 3 000 Taler, das Opfer hatte sie eingemauert.
August Ebert kehrt in seinen Heimatort zurück. Noch keine zwei Wochen daheim, beschließt er einen weiteren Mord. „In Drossen wohnte die Witwe des Braueigen Rantikow allein im Erdgeschoß ihres Hauses; sie war hoch in den Jahren und als bemittelt bekannt. Mit einer Frechheit, die ihres Gleichen sucht, ging Ebert zu ihr, sie ihrer Habe zu berauben; das erste Mal traf er sie nicht zu Hause an; sie war in der Kirche. Am 23. Juni 1846 wiederholte er seinen gräßlichen Besuch bald nach Mittag. Er drang in die Wohnung der 74jährigen Witwe ein und suchte nach dem Geld. Die hinzukommende Eigenthümerin schlug er nieder, so daß Stirn, Schläfe und Scheitelbein von acht Wunden zerschmettert waren; außerdem durchschnitt er dem Opfer den Hals. An Geld nahm er circa 90 Thaler an sich und so verließ er das Haus nach kurzem Aufenthalte auch die Stadt.“
Der Mord an der Witwe Rantikow wird schnell entdeckt, der Mörder zur Fahndung ausgeschrieben. Der Reisende macht sich verdächtig, schon am nächsten Tage wird August Ebert im nahen Reppen (Rzepin) verhaftet. „Die gegen ihn eingeleitete Untersuchung war zugleich auf eine große Zahl anderer Verbrechen gegen das Eigenthum und über mehr als 30 Mitschuldige zu erstrecken. Erst nach längerer Kerkerhaft gestand Ebert den an der Rantikow verübten Raubmord, dann auch die Ermordung des Auszüglers Schulze zu Tschiefer. Der Theilnehmer am letzteren Verbrechen, Gutsche, wurde ebenfalls erlangt und er, wie Ebert, sind durch zwei gleichlautende Urtheile zum Tode durchs Tode vom Rad von unten auf verurtheilt worden; an Gutschen ist die, im Gnadenwege in Enthauptung verwandelte, Todesstrafe im Oktober 1851 zu Drossen auch vollzogen worden; dagegen war es Eberten am 28. August 1848 gelungen, aus dem Gefängnisse zu entweichen.“
In Leipzig ist Carl August Ebert zum Tode durch das Fallschwert verurteilt worden. Der Mörder zitterte, als man ihn davon in Kenntnis setzte. Das für ihn eingereichte Gesuch um eine Milderung der Strafe ist abgeschlagen worden, die Hinrichtung wurde von Seiner Königlichen Majestät bestätigt.
„Um 5 Uhr am Morgen des 16. Juni 1854 setzte sich der Zug zum schon erwähnten Richtplatze auf den Gerberwiesen vom Gerichtshause aus in Bewegung. Eine Compagnie Communalgarde eröffnete denselben; dann folgten zwei Wagen mit dem Gericht und dem Geistlichen, dann der dritte, ein offener nur oben flach bedeckter Stuhlwagen, mit dem Verbrecher, und den Schluß bildete wieder eine Compagnie Communalgarde. Die letztere hielt auch draußen die Straße und den Eisenbahndamm besetzt und bildete das nothwendige Spalier, während um das Schafott mit dem Fallschwerte das Viereck des Königlichen Militärs formiert war …“
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