Die einzelnen Positionen haben – sofern sie nicht bereits erläutert wurden oder auf dem Konto selbst erläutert werden – folgende begriffliche Bedeutung:
Vorleistungen: Wert der nicht dauerhaften (kurzlebigen) Güter (Sachgüter und Dienstleistungen), die in der gleichen Periode wieder vollständig in der Produktion genutzt werden (z. B. Rohstoffe, Strom, Halbfabrikate, Transportleistungen). Vgl. auch Abschnitt 1.1.4.
Vorprodukte: In der gleichen Periode vom Käufer nicht genutzte Vorleistungen. Sie werden (ebenso wie die noch nicht verkauften Vorratsänderungen an eigenen Erzeugnissen) als Lagerinvestitionen erfasst.
Abschreibungen: Produktionsbedingter Verschleiß des Sachkapitalbestandes in einer Periode, der in der Betriebsbuchführung auf der Kostenseite gebucht wird und von der angenommenen Nutzungsdauer und Nutzungsschnelligkeit (linear oder degressiv) abhängt. Vor dem Hintergrund der Umweltproblematik ist kritisch zu fragen, warum nicht auch die Nutzung des ökologischen, natürlichen Systems und dabei z. B. die Bodennutzung durch Abschreibungen berücksichtigt werden. Offensichtlich wird üblicherweise davon ausgegangen, dass die Quellen- und Senkenfunktion der Natur (z. B. als Rohstofflieferant und als Deponie im weitesten Sinne) für den Produktionsprozess unerschöpflich sind.
Produktions- und Importabgaben: Sie werden vom Staat als Steuern, Gebühren und Beiträge bei den Produzenten erhoben und erhöhen (z. B. als Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Zoll) ihre Herstellungskosten. Die Produzenten überwälzen sie zusammen mit dem Gewinnaufschlag auf die Verkaufs- bzw. Marktpreise. Sie sind daher in den Verkaufspreisen enthalten und werden damit indirekt von den Käufern gezahlt (indirekte Steuern).
Subventionen: Staatliche Unterstützungszahlungen an die Produzenten, also das Gegenstück zu den Produktions- und Importabgaben. Sie stellen demnach für die Produzenten außerordentliche Erträge bzw. eine Verringerung der Herstellungskosten dar und reduzieren bei Weitergabe an die Kunden die Verkaufspreise.
Werden die Produktions- und Importabgaben und die Subventionen aus den Marktpreisen wieder herausgerechnet bzw. wieder in sie hineingerechnet, erhält man die Herstellungspreise. Es gilt demnach: Marktpreise – Produktions- und Importabgaben + Subventionen = Herstellungspreise = Herstellungskosten + Gewinnaufschlag.
Da die Netto-Abgabebelastung bei den einzelnen Produzenten durch unterschiedliche Abgabe- bzw. Subventionssätze unterschiedlich sein kann, wird bei der einzelwirtschaftlichen Datenerfassung einheitlich in Herstellungspreisen gerechnet. Erst bei der Zusammenfassung aller Produzenten im gesamtwirtschaftlichen Produktionskonto (vgl. Abschnitt 1.2.3) wird die gesamte Netto-Abgabebelastung wieder in den Produktionswert hineingerechnet und dadurch zur durchschnittlichen Marktpreisbewertung übergegangen. Sofern Güter nicht verkauft wurden, werden sie mit Herstellungskosten bewertet.
Investitionsgüter (vgl. auch Abschnitt 1.1.4): Bei den Investitionsgütern sind folgende genauere Investitionsbegriffe zu unterscheiden:
Bruttoinvestitionen = Sachanlagen (Bauten, Ausrüstungen, Nutztiere und Nutzpflanzungen) + Immaterielle Anlagegüter (Computerprogramme, Urheberrechte, Ausgaben für Forschung und Entwicklung etc.) + Vorprodukte und Vorratsänderungen (Lagerinvestitionen) + Selbst erstellte Anlagen.
Die Bewertung der eigenen Lagerinvestitionen und selbst erstellten Anlagen erfolgt zu Herstellungskosten bzw. Einstandspreisen, im Übrigen zu Marktpreisen.
Nettoinvestitionen = Bruttoinvestitionen – Abschreibungen
Nettoinvestitionen sind eine Veränderung des Sachkapitalbestandes und können daher positiv, negativ oder null sein.
Als Investor gilt volkswirtschaftlich und damit häufig im Unterschied zum täglichen Sprachgebrauch nur derjenige, der die Entscheidung zum Kauf eines Investitionsgutes und nicht z. B. zur Geldanlage trifft.
Arbeitnehmerentgelte: Einkommen der Eigentümer des Produktionsfaktors Arbeitskraft, die die Nutzung ihres Produktionsfaktors im Produktionsprozess den Unternehmen als Faktorkombinierern durch Vertrag (Kontrakt) gestattet und im Vorhinein als Gegenleistung Löhne und Gehälter als Kontrakteinkommen vereinbart und (z. B. zum Monatsende) erhalten haben. Sie enthalten jedoch noch die Lohn- und Einkommensteuer.
Betriebsüberschuss/Selbstständigeneinkommen: Was in der Betriebswirtschaftslehre und auch im täglichen Sprachgebrauch als Gewinn oder (bei einem negativen Gewinn) als Verlust bezeichnet wird, heißt in der offiziellen Fachsprache der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) Betriebsüberschuss bzw. Selbständigeneinkommen. Es handelt sich in jedem Fall um Einkommen der Eigentümer der Produktionsfaktoren Boden und Kapital. Sie werden – im Gegensatz zu den Arbeitnehmerentgelten – erst am Ende des Wirtschaftsjahres im Nachhinein festgestellt und gelten daher als Residualeinkommen. Sie enthalten aber ebenfalls noch die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Betriebsüberschüsse (einschl. Körperschaftsteuer) fallen bei den Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, Selbstständigeneinkommen (einschl. Einkommensteuer) bei den Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (= private Haushalte) an (vgl. Abschnitt 1.1.6). Betriebsüberschuss bzw. Selbstständigeneinkommen werden statistisch im Gegensatz zu den Arbeitnehmerentgelten nicht direkt an der Quelle ermittelt, sondern durch Saldierung (gestrichelte Linie) gewonnen und sind daher mit einer entsprechend hohen Fehlerquote behaftet. Betriebsüberschuss bzw. Selbstständigeneinkommen werden bei der Datenerfassung nach dem Inländerkonzept (vgl. Abschnitt 1.2.3) auch Unternehmens- und Vermögenseinkommen genannt.
Wertschöpfung: Durch die Produktion werden Werte geschaffen (geschöpft), die zum größten Teil an die Eigentümer der Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital als Faktoreinkommen in Gestalt des Arbeitnehmerentgeltes und des Betriebsüberschusses bzw. Selbständigeneinkommens weitergeleitet werden (Nettowertschöpfung). Werden zur Nettowertschöpfung auch noch die Werte hinzuaddiert, die für den Ersatz des verschlissenen Sachkapitals (Abschreibungen) notwendig wären, so erhält man die Bruttowertschöpfung.
Situationsbezogene Antwort 1
Die von Installationsmeister Röhrl im Zeitablauf (z. B. pro Jahr) installierten Pelletheizungen sind sein Produktionsertrag. Um sie zu einer einheitlichen Größe aufsummieren zu können, müssen sie bewertet werden. Ausgangspunkt für die Bewertung ist normalerweise der Verkaufs- bzw. Marktpreis pro Pelletheizung, d. h., in der Summe der erzielte Umsatz. Er unterscheidet sich je nach Kundengruppe. Die in privaten Haushalten ohne Unternehmen installierten Pelletheizungen zählen zur Konsumgüterproduktion. Die in privaten Unternehmen mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. in einem Kaufhauskonzern oder in einer Bäckerei) oder/und beim Staat (z. B. in einer Münchner Schule) installierten Heizungen fallen unter die Investitionsgüter. Die für einen Subunternehmer installierten Heizungen sind Vorleistungen und die in Österreich installierten Heizungen sind Exportgüter. Werden vom gesamten Umsatz die Produktions- und Importabgaben an den Staat (indirekte Steuern wie z. B. die Mehrwertsteuer oder auch der Zoll auf importierte Ersatzteile) abgezogen und möglicherweise erhaltene Subventionen (z. B. Lohnkostenzuschüsse) hinzugezählt, so erhalten wir die mit Herstellungspreisen bewertete Produktion von Installationsmeister Röhrl. Sofern Pelletheizungen in dem betreffenden Jahr zwar bereits installiert